Mietrecht in sachen Sichtschutz?
Hallo, zur Erklärung.
Wir wohnen bei einer Bau Gesellschaft zur Miete in einem Einfamilienhaus mit kleinem Garten. Dieser grenzt an einen Spielplatz mit einem Mehrfamilienhaus (selbe Bau Gesellschaft). Wir haben einen kleinen Zaun der etwa 1m hoch ist. So nun kommt das eigentliche Problem. Bei schönem Wetter sitzen die Leute von dem Mehrfamilienhaus mit Bänken und Tischen auf dem Spielplatz und grillen feiern etc pp. Wir können nicht bei uns draußen sitzen ohne das von denen ein blöder Spruch oder sonst etwas kommt. Deshalb sind wir hin und haben uns im Baumarkt solche Strohmatten gekauft ca. 2m hoch und haben die mittels Draht an dem kleinen Zaun befestigt. Nun sagt der Vermieter das sei nicht rechtens und widerspreche dem Mietvertrag, ich Zitiere:
Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Mieter und im Interesse einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des Gebäudes, des Grundstückes und der Wohnung bedarf der Mieter vorherigen Zustimmung des Wohnungsunternehmers, wenn er, Um-, An- und Einbauten sowie Installationen vornimmt, die Mieträume, Anlagen oder Einrichtungen verändert; dies gilt auch, soweit die Maßnahmen für die behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder dem Zugang zu ihr erforderlich sind;...
Es ist aber so das dieser Sichtschutz unsere Lebensqualität enorm verbessert hat, da dieses Blicke und blöden Sprüche sei dem nicht mehr kamen. Ist dieser Zaun, wenn man ihn so nennen kann, wirklich genehmigungspflichtig?
8 Antworten
bedarf der Mieter vorherigen Zustimmung des Wohnungsunternehmers,
Da ihr nicht gefragt habt, ist es nicht rechtens, was ihr gemacht habt. Also kann der Vermieter verlangen, dass die Matten wieder entfernt werden.
Ihr könntet aber auch versuchen, im Nachhinein die Genehmigung dafür oder einen anderen Sichtschutz zu bekommen, wenn ihr mit der Baugesellschaft redet und erklärt, weshalb ihr die Matten angebracht habt.
Als Sichtschutz denkbar wäre auch eine Thujen- oder andere Hecke (pflegeintensiv) oder Holzwände. Vielleicht geht es auch nur um die Höhe. Statt 2 m könnte man auch mit 1,80 m auskommen und es wäre schon gefälliger.
Die Schilfmatten haben einen großen Nachteil: Sie werden durch Nässe in kurzer Zeit richtig hässlich und fangen dann auch noch an, sich aufzulösen. Die Halmteile hat man dann überall rumliegen. Möglich, dass es genau das Material ist, was dem Vermieter nicht gefällt.
Alternative zum Um-/An-/Einbau: Mobile Holzwände, die man nicht am Zaun befestigt, sondern einen halben Meter reingerückt aufstellt und im Boden verankert. Im Herbst räumt ihr sie dann beiseite. Wichtig ist, dass die Teile mobil bleiben. Dann kann nämlich der Vermieter gar nichts dagegen sagen.
Ein Umzug würde Ihre Lebensqualität mit Sicherheit verbessern.
So bleibt ihen nur, sich dem Hinweis des vermeiters zu fügen.
Gehen Sie doch mal rüber und ferien Sie mit!?!
Sowas dient der Entkrampfung nachbarschaftlicher Verhätlisse durch besseres Kennenlernen und damit dem Abbau von Neidgefühlen derer, die sich ihren Garten mit anderen "Grillern" teilen müssen.
diese Gruppe von Leuten lieber unter seinesgleichen feiern möchte! Und
nicht wenige von denen haben schon Aktenanlagen bei gewissen Behörden
Na da sollten Sie aber schleunigst in sozial verträglicheres Umfeld ziehen!
Selbst Strohmatten würden da befristet nur Neugier und später evtl. Zündelgelüste zur Erweiterung der Sicht wecken!?!
Es gibt sone 1.60 meter hohe vorgefertigte Hecke In Naturwuchs....ist aber etwas teurer( davon 2-3 kaufen) und VORHER DEN Vermieter schriflich um Genehmigung anvisieren/reden und persönliche Abgabe des Schriftstück s und abwarten.......wenn ihr unbedingt da bleiben wollt
. Gegen eine " vorgefertigte und zum Aufstelln geeignete Naturhecke "hat er vielleicht nichts...Erkundige dich ...z.u euer aller Gemeinwohl.! Es gibt sie wirklich ..../oder Baubehoerde
Wir dürfen bei uns auf den Balkonen/Dachterassen keine Satelliten Schüsseln (sieht sowieso beschissen aus) oder einen Sichtschutz anbringen. Wenn das bei dir im Mietvertrag so steht kann er das verbieten. Ich würde allerdings versuchen einfach nochmal mit Ihm zu sprechen und ihm das genau zu erklären warum euch das wichtig ist, vielleicht lässt er sich ja darauf ein oder ihr findet einen anderen Kompromiss.
ich befürchte das dein vermieter recht hat. es ist wirklich genehmigungspflichtig um oder anbauten vorzunehmen.
Leider ist das mit dem Mitfeiern nicht so gut,da diese Gruppe von Leuten lieber unter seinesgleichen feiern möchte! Und nicht wenige von denen haben schon Aktenanlagen bei gewissen Behörden :(