Mietrecht, Gartenpflege und Kosten. Kann mir jemand dazu einige Fragen beantworten?
Hallo, ich hoffe hier kann mir der Ein oder Andere weiter helfen. Zu unseren Problem: Wir wohnen in einen 3 Parteien Haus( wir 2 Erwachsene,1 Kind), im Erdgeschoß. Unsere Vermieterin (87 Jahre) in der Mitte und eine Person im Dachgeschoß. Laut Mietvertrag sind wir für die Gartenpflege zuständig bzw. die Kosten der Gartenpflege die durch uns gemacht wird. Nun ist der Garten nicht verwildert, soll heißen der Rasen wird regelmäßig gemäht, die Beete werden gemacht, Fußwege gefegt und jetzt zum Winter hin, habe ich Streucher geschnitten und auf den Beeten Rindenmulch verteilt. Nun war dieses unserer Vermieterin wohl nicht genug, Sie vertraue auf die Fachkompetenz eines richtigen Gärtners, da der Garten ja nicht wie bei den Nachbarn aussehen würde (Nachbar schneidet den Rasen mit der Schere, und ist tägl. in seinen Garten am arbeiten). Den Sie dann auch über unseren Kopf hinweg bestellt hat. Dieser schnitt nochmals die Streucher, entfernte die Spitze eines ca. 6 Meter hohen Baumes, grub alle Beete nochmal um (somit auch den Rindenmulch) also alles in allem, machte er den Garten in Augen unserer Vermieterin fachlich kompetent winterfest. Nun übergab Sie mir die Rechnung in Höhe von rund 1000€. Desweiteren dürfen wir laut Ihr, weder ein Planschbecken oder ein Trampolin für unseren Sohn aufstellen bzw. den Garten eigentlich nutzen. Hat irgend jemand evtl. Ahnung von der Materie und kann uns sagen wie wir uns nun verhalten sollen oder was unser Recht / Pflichten sind??? Wir wären über ernstgemeinte und sinnvolle Antworten sehr dankbar.
Ps: Unsere Vermieterin drohte uns schon mit Kündigung des Mietvertrages
11 Antworten
Unsere Vermieterin drohte uns schon mit Kündigung des Mietvertrages
Drohen kann sie so viel sie will, ich bezweifle , dass sie unter den genannten Umständen damit durchkommt.
genauer Wortlaut, Mieter übernimmt die Kosten der Gartenpflege
Dann dürfte die Vermieterin das in der Nebenkostenabrechnung aufführen aber man müsste selber keine Gartenpflege machen.
Ist der Garten nur Bestandteil Eures Mietvertrages zur alleinigen Nutzung oder ist es Mitbenutzung?
Es gibt keine Nebenkosten und somit auch keine Nebenkostenabrechnung, nur eine Warmmiete mit allen drum und drann. Es steht nur Garten nutzung drinn
Wendet Euch an den Mieterschutzbund. Das ist zwar nicht kostenlos, erscheint mir aber wegen des Verhaltens Eurer Vermieterin dringend nötig.
Offensichtlich ist genau DAS das Ziel des Verhaltens Eurer Vermieterin. Sie will Euch RAUSEKELN.
Wenn der Garten im Mietvertrag mitvermietet ist und dort auch steht, wie es mit der Gartenpflege geregelt ist, könnt Ihr Euch darauf berufen.
Steht dort nichts, kann sie Euch tatsächlich die Nutzung untersagen.
Was die Kosten des Gärtners betrifft, würde ich jetzt mal nach meinem Ermessen mutmaßen: es sind Kosten, die sie zu tragen hat. Sie dürften nicht auf Euch abwälzbar sein.
Ich würde den Mieterschutzbund aufsuchen, sofern Ihr Mitglieder seid. Und langfristig würde ich mich nach einer anderen Wohnung umsehen.
Übrigens gehen Teilkündigungen nicht, wenn der Garten mitvermietet ist, so ist er Bestandteil des Mietvertrages und eine Kündigung nur des Gartens ist unzulässig.
Folgt man dem Vertragstext, so ist der Mieter nicht für die Gartenpflege zuständig, er zahlt aber die Kosten. Die grundsätzliche Frage für mich ist nun, was steht bei Betriebskosten zur Gartenpflege? Wurden bisher diese Kosten auf die Mieter umgelegt?
Laßt sie ruhig drohen. Wenn ihr das halbwegs vernünftig gemacht habt, was Du geschrieben hast, hätte sie allenfalls auf ihre Kosten einen Gärtner kommen lassen können, der sich die Arbeiten anschaut und dann sagt, was nicht in Ordnung ist, damit ihr die Möglichkeit habt, es in Ordnung zu bringen.
Wenn sie nun einen Gärtner hat kommen lassen, muss sie ihn auch bezahlen. Da hat sie keine Chance. Fragt sie in dem Brief, mit dem ihr die Rechnung zurück weist, ruhig auch ob die Beschäftigung des Gärtners durch sie künftig bedeutet, dass sie die Gartenpflege mit Hilfe des Gärtners nun wieder selbst in die Hand nimmt, denn dann wären Eure Bemühungen ja überflüssig und teilt ihr zudem mit, dass ihr ansonsten auch künftig bereit seid, Eure vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Sie möge aber bitte künftig direkt mit Euch reden, wenn ihr etwas nicht passt, denn dann könnte sie sich ggf. eine Menge Geld sparen.
Was die Nutzung des Gartens anbelangt, steht leider nicht drin, ob ihr den Garten auch nutzen dürft, zumindest mitbenutzen. Wenn Euch das nicht verwehrt ist, wovon ich ausgehe, ist eine Nutzung in der Form, dass man ein Trampolin - vielleicht nicht gerade direkt vor ihrem Fenster - auch aufstellen kann. Ein Planschbecken kann, wenn es lange Zeit am gleichen Platz steht, natürlich den Rasen kaputt machen. Aber selbst das ist kein größeres Problem, denn in etwa 4 Wochen ist neu eingesäter Rasen wieder so schön wie der Rest.
Wenn sie der Meinung ist, dass ihr es nicht gut genug macht, dann soll sie eben den Gärtner auch selbst bezahlen. Ihr macht die Pflege das ganze Jahr über einigermaßen ordentlich und erfüllt damit Eure Pflicht. Der Rest, vor allem sowas wie Baumkrone schneiden, geht auf ihre Rechnung. Wie schon geschrieben, Gärtner holen, dass der Euch sagt, was ihr besser machen könnt, wäre ja noch in Ordnung.
Sie sagte zu uns, das nächste Woche der Gärtner kommt, da der meinte die Pflege des Garten sei nichts halbes und nichts ganzes. Darauf hin, sagte ich Ihr, ich sei kein Gärtner und was ich kann mach ich und was nicht (Baumkrone schneiden) das halt nicht. Da Sie aber schon im Vorjahr (da sind wir grade erst eingezogen) den Gärtner beauftragte, müsse er das dieses Jahr auch machen, weil es muss ja alles seine Ordnung haben.