MIetrecht-Gartenteich zuschütten
Hallo Community,
Ich würde gerne von euch wissen, ob ich ohne Erlaubnis des Vermieters meinen Gartenteich zuschütten darf? Der Gartenteich ist vom Vormieter, im Mietvertrag ist dieser nicht erwähnt. Die gute Dame stellt einige Anforderungen, soll von einer Fima gemacht werden etc.... Der Garten ist ca 2m lang und 1,5m breit, dazu 90cm tief. Aus Zeitgründen würde ich den Teichgerne dichtmachen und drüber Holzlegen um die Terasse zu vergrößern. Welche Pflichten und Rechte habe ich und welcher der Vermieter, wäre nett wenn es anhand von Rechtsbeschlüssen oder Paragraphen belegt wäre.
Gruß
sieheunten
5 Antworten
Es ist der Garten des Vermieters, den Du als Mieter nutzen darfst, mehr nicht. Dein Vorhaben wäre eine bauliche Veränderung, die nicht dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht, und ist somit nur mit Erlaubnis des Vermieters und zu dessen Bedingungen möglich. Du hast genau die Rechte, die Mietvertrag und Vermieter Dir einräumen, und keine anderen, alle anderen Rechte liegen als Eigentumsrechte beim Vermieter...
Im Vertrag steht nix, der Tecih ist nicht erwähnt,noch nichtmal das ich den Garten pflegen muss. Es ist nur von einer Nutzung des Garten die rede.
Ich meine Sie kann mir doch nicht auftragen ich solle es vom Fachmann erledigen lassen, die Kosten sollte ich auch tragen.
Der Teich wurde wie gesagt vom Vormieter gebuddelt.
Im Prinzip ist Sie dann auch für die Instandhaltung verantwortlich ? Sprich Wasserwechseln, Futter beschaffung, Pumpenreinigung etc?
Sicher kann sie das von die verlangen es fachmaennisch umbau zu lassen das ist ihr garten ihr teich ( altmieter hinterlassenschaften gehören dem vermieter in dem fall ) wenn du das selber machst und sie will dir böses läßt sie es fachmaennisch nacharbeiten du bist der dumme und zahlst
Nein darfst du nicht, dein Vermieter hat offenbar den Teich vom Vormieter übernommen und gehört nun ihm. Wenn du Pech hast, bist du automatisch der Besitzer des Teiches geworden und bist für den Unterhalt des Teiches und allfällige Unfälle verantwortlich. Das solltest du genau prüfen. Das ist dann der Fall, wenn du dem Vormieter erlaubt hast den Teich zu lassen.
Der Gartenteich gehoert deinem Vermieter. Nur mit dessen Genehmigung darfst du den zuschuetten. Wenn er das nur genehmigt, wenn es von einem Fachbetrieb gemacht wird, dann ist das halt seine Bedingung. Entweder du laesst das dann auch so machen oder du laesst es eben sein und der Teich bleibt so wie er ist.
Die Terassenvergroesserung muss natuerlich ebenfalls gnehmigt werden.
Der Garten ist ca 2m lang und 1,5m breit, dazu 90cm tief.
Was für ein Minigärtchen und da noch ein Teich drin?;-)
Dazu gibt es weder Rechtsbeschlüsse noch §§.
Entscheidend ist der Mietvertrag und wem der Teich gehört.
Mensch Ani, der hat sich vertippt. Gemeint ist ganz sicher nicht der Garten sondern der Gartenteich.
Natürlich kann sie das. Der Garten wurde Dir zur Nutzung überlassen, das beinhaltet aber den überlassenen Zustand und keine baulichen Veränderungen. Sie muss Dir das nicht erlauben, und wenn, dann zu ihren Bedingungen oder eben gar nicht...
Du übersiehst offensichtlich, dass es ihr Eigentum ist, und nicht Deins oder das des Vormieters. Was würdest Du denn sagen, wenn Du Dein Auto vermietest, und der Mieter würde das selbst umlackieren wollen?