Seit 3J. Baulärm durch Vermieterbau, auch Samstags. Übergriffe im Garten, Benutzung unseres Eigentums durch Bauarbeiter. Was tun?
Die Bauarbeiter nehme sich die Gartenstühle in unserem Garten ungefragt, Baulärm auch am Wochenende, seit drei Jahren. Ich frage mich, ob wir das Recht auf eine Mietminderung haben und das Recht auf Schutz unserer Privatsphäre. Absperrband wurde verboten. Ich habe nun am Samstag, meinem freien Tag (und Sonntag), trotzdem eines aufhängt, weil ich mein Wochenende nicht mit Baupersonal im Garten auf meinen Gartenstühlen verbringen möchte. Wir wohnen zur Miete. Welche Rechte haben wir? Der Bauherr ist unsere Vermieterwohnbaugesellschaft.
P.S. die Hecke wurde an einer Seite raus gerissen, weshalb eine Seite unseres privaten Mietergartens offen ist. Erwachsene Bauarbeiter scheinen irgendwie nicht zu verstehen, dass man sich nicht am fremden Eigentum bedient. Die Hecke wird irgendwann wieder zugepflanzt. Wann wissen wir nicht.
4 Antworten
Du verbietest den Arbeitern dein Grundstück zu betreten. Tun sie es trotzdem, kannst du sie wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Dann hätte es sich mit dem Benutzen der Gartenstühle hoffentlich erledigt. Stell ein Schild auf deinem Grundstück auf (wo die Hecke abgeholzt ist und die anscheinend reingehen) "Dies ist ein Privatgrundstück! Betreten verboten! Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht! Der private Garten ist videoüberwacht!" Ob du tatsächlich ne Kamera aufstellst oder nicht (nur zur Abschreckung), ist egal, die wissen es ja nicht.
Wegen Mietminderung kenne ich mich nicht so gut aus, dürfte aber meiner Meinung nach was drin sein.
Wenn der Garten nur für euch ist und kein Gemeinschaftsgarten mit einem oder mehreren weiteren Mietern ist (in Absprache und Zustimmung mit den anderen Nutzern natürlich dann auch möglich), kannst du es machen. Wenn du ne Kamera aufstellst, musst du es auch, z.B. durch ein Schild (gut sichtbar), bekannt geben, dass der Garten videoüberwacht ist. Ausserdem darf die Kamera ausschließlich nur deinen gemieteten Garten und keinen öffentlichen Bereich oder Grundstücke anderer Mieter erfassen.
Hallo Topses, nein, der Garten ist kein Gemeinschaftsgarten und gehört direkt nur zu meiner Wohnung und war bisher immer abgegrenzt durch Hecke an allen Seiten. Da das Nachbarhaus mit barrierefreiem Zugang gebaut wurde und dazu mehr Platz brauchte, riss man die Hecke einfach raus und verkleinert die Mietergärten. Wir Mieter werden da nicht um unsere Meinung gefragt, sondern das wird einfach gemacht. Wenn ich deine Tipps so lese, würde ich sagen, dass da einige Dinge nicht so ok sind, die die Wohnbaugesellschaft macht. Wenn ich jetzt da ein Schild reinhaue, gibt es die nächste Nachricht mit "bitte entfernen". Das Absperrband von neulich wurde einfach wieder abgerissen. Es handelt sich um eine städtische Wohnbaugesellschaft. Aber vielleicht probiere ich deinen Tipp mit dem Schild mal aus.
Und/oder mit der Kamera
Ich würde mal zum Mieterschutzbund. Da läuft echt einiges schief. Wenn der Garten verkleinert wurde, hast du natürlich das Recht auf entsprechende Mietminderung, da die Fläche sich ja verringert hat.
Ausserdem kann der Vermieter das Schild nicht entfernen, da er ja unbefugt dein Grundstück betritt. Du hast ihm ja sicher die Erlaubnis dazu nicht gegeben. Das "bitte entfernen" kannst du, denke ich (aber ohne Garantie), ignorieren.
Für viele ist schon so ein Videoschild abschrenkend genug, Wenn man dann noch eine Kameraattrape sieht, ist es schon fast perfekt.
Als Beweis, falls die Bauarbeiter trotzdem den Garten betreten, ist natürlich eine echte Kamera und vorhandene Aufzeichnungen natürlich besser.
Du brauchst die Nutzung Deines Eigentums ( auch angemietet) nicht zu dulden
Danke Christian für deine Antwort.
Eine Mietminderung ist unter Umständen möglich.
Danke für die Informationen
Ich würde sagen, ja, du kannst die Miete mindern.
In dem Fall, bei der langen Zeit, die es sich schon zieht, würde ich dir zu einer Beratung beim Mieterverein oder einem Anwalt raten.
Hallo Topses, es ist ja ein privater Mietgarten, der zu unserer Wohnung gehört. Meinst du, das zählt da trotzdem?