Nachbar zieht parallel zu unserem Zaun einen Sichtschutz?

3 Antworten

siehe Nachbarschaftsrecht in Google. Nachbarschaftsrecht ist Ländersache deshalb das Land bei der Suche mit angeben. Hier sind diese Dinge geregelt, Grenzabstand etc.

Joki

also wir haben das gleiche Problem  - nur umgekehrt , d.h. wir würden gern einen zweiten

Zaun hinter der Einfriedung des Nachbarn setzen. - was wir auch machen werden.

Denn vorher war dort eine gemeinsame Efeuhecke, die der neue Nachbar nicht wollte -

die aber viel höher war , als der von ihm neu errichtet Lattenzaun.  Nicht nur, dass er ihn

viel zu tief gesetzt hat (1,70-1,75- und der Kopf des Nachbar dauernd drüber guckt), die Lamellen sind auch noch durchsichtig - ein Billigelement, was sich jetzt schon biegt  -

wir wollen einfach was stabileres und möglichst höher - so wie vorher eben .

Die Einfriedung des Nachbarn steht auf der gemeinsamen Grenze - wo wir finden -- eigentlich ist es nicht selbstverständlich - dass es eine Pergola ist, die auch noch 30 cm

nach uns übersteht -- auch nicht selbstverständlich. ,sollte er meckern, haben wir einiges dagegenzusetzen , wer will schon so einen Anblick haben, dann auch noch die Haken der BLumenkästen, die er daran befestigt hat - und die ebenfalls  zu uns rüberschauen.

da bleibt einem ja nicht anderes übrig, als eine 2.Wand davorzusetzen.   Er hat uns auch nicht gefragt , nach dem Efeu,  als er es auf seiner Seite einfach in der Dämmerung die Wurzeln kaputtschlug,  es gibt Situationen, wo man sich sagt -  ein hoher Sichtschutz ist da sicher besser , als sich dauernd zu ärgern.

Also es gibt kein Recht dazu, da der Nachbar auf sein "gekauften" Grundstück machen kann, was er will