Nachbar zieht parallel zu unserem Zaun einen Sichtschutz?
Ich wohne in niedersachsen, in einem Einfamilienhaus mit Garten. Im vorderen Teil zieht unser Nachbar nun parallel zu unserem 1,20 m hohem Zaun einen Sichtschutz und das in einem Abstand von ca 25 cm. Darf er das? Denn das macht unseren Zaun optisch überflüssig. Außerdem erschwert es unsere Zaunpflege und zwischen den Zäunen hat mein Nachbar 25cm Grundstück, das er nicht pflegen kann. Wie sieht die Rechtslage da aus? Es ist die rechte Seite meines Gartens und ich habe dort die Pflicht der Einfriedung.
3 Antworten
siehe Nachbarschaftsrecht in Google. Nachbarschaftsrecht ist Ländersache deshalb das Land bei der Suche mit angeben. Hier sind diese Dinge geregelt, Grenzabstand etc.
Joki
also wir haben das gleiche Problem - nur umgekehrt , d.h. wir würden gern einen zweiten
Zaun hinter der Einfriedung des Nachbarn setzen. - was wir auch machen werden.
Denn vorher war dort eine gemeinsame Efeuhecke, die der neue Nachbar nicht wollte -
die aber viel höher war , als der von ihm neu errichtet Lattenzaun. Nicht nur, dass er ihn
viel zu tief gesetzt hat (1,70-1,75- und der Kopf des Nachbar dauernd drüber guckt), die Lamellen sind auch noch durchsichtig - ein Billigelement, was sich jetzt schon biegt -
wir wollen einfach was stabileres und möglichst höher - so wie vorher eben .
Die Einfriedung des Nachbarn steht auf der gemeinsamen Grenze - wo wir finden -- eigentlich ist es nicht selbstverständlich - dass es eine Pergola ist, die auch noch 30 cm
nach uns übersteht -- auch nicht selbstverständlich. ,sollte er meckern, haben wir einiges dagegenzusetzen , wer will schon so einen Anblick haben, dann auch noch die Haken der BLumenkästen, die er daran befestigt hat - und die ebenfalls zu uns rüberschauen.
da bleibt einem ja nicht anderes übrig, als eine 2.Wand davorzusetzen. Er hat uns auch nicht gefragt , nach dem Efeu, als er es auf seiner Seite einfach in der Dämmerung die Wurzeln kaputtschlug, es gibt Situationen, wo man sich sagt - ein hoher Sichtschutz ist da sicher besser , als sich dauernd zu ärgern.
Also es gibt kein Recht dazu, da der Nachbar auf sein "gekauften" Grundstück machen kann, was er will