Ungesicherte Treppe in Mietwohnung - Mietminderung möglich?
Hallo, ich hätte einige Fragen zum Mietrecht bzw. ob ich eine Mietminderung bewirken kann. Seit Oktober 2011 bewohne ich eine 45 m² Wohnung( Erstbezug nach Renovierung), welche eine Empore beinhaltet, auf dieser befindet sich ein der Schlafbereich( muss also täglich genutzt werden). Bei der Wohnungsbesichtigung war noch keine Treppe zu dieser vorhanden, mein Vermieter hatte mir aber gesagt das ein offenes stufenRegal gestaltet wird,welches gleichzeitig die Treppe zur Empore bildet. Bei Einzug war das Regal auch fertiggestellt, allerdings ist dieses nicht mit einem Geländer gesichert( die Trittfläche ist gerademal 50cm breit und die Höhe der Empore liegt bei 2,30m, es handelt sich um lackiertes Holz, also eine sehr glatte Oberfläche). Ich habe meinen Vermieter mehrmals gebeten ein Geländer anbringen zu lassen, was er mir auch immer wieder verspricht- nur tut sich nichts. Ich bin bereits einmal auf der 3. letzten Stufe ausgerutscht und habe mich leicht verletzt, auch das habe ich dem Vermieter mitgeteilt. Nun habe ich immer die komplette Miete gezahlt, allerdings reicht es mir langsam mit den leeren Versprechungen, kann ich die Miete mindern?muss ich zuvor eine Mängelliste mit einer Frist zur Beseitigung dieser erstellen? Könnte ich evtl. mit dem Dazuziehen des Bauamtes drohen?( ich bin mir sicher das keine Bauabnahme durch solches vor meinem Einzug erfolgt ist). Bin für jede Antwort dankbar :)
5 Antworten
Der Vermieter hat die Verkehrssicherungspflicht. Dazu gehört auch das Geländer. Der Mangel ist dem V. bekannt. Setze nunmehr eine angemessene Frist zur Beseitigung dieses Mangels (max. 4 Wochen). Bei fruchtlosem Ablauf wärest du berechtigt, die Arbeit selbst zu beauftragen und die Kosten im darauf folgenden übernächstem Monat mit der Miete aufzurechnen. Mietminderung ist ab Kenntnis des Verm. vom Mangel möglich, das auch bis zu 6 Monate rückwirkend, insofern zunächst die Miete in voller Höhe weitergezahlt wurde. Eine Minderung der Bruttomiete in Höhe von 5% halte ich zumindest für gerechtfertigt.
Mieterschutzbund befragen
also ich würde auf jeden fall das bauamt dazuziehen! eine ungesicherte treppe in 2.3m höhe ist nicht zulässig!
du kannst deinem vermieter ja auch zuerst mit dem amt drohen, und wenn er dann immernoch nichts macht dann holst du es dazu!
Bevor du die Miete minderst muss du dem Vermieter die Möglichkeit geben diesen Mangel abzustellen. Das hast du auch gemacht, jedoch nicht schriftlich nehme ich an. Fordere den Vermieter schriftlich per Einschreiben / Rückschein auf diesen Mangel innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel 14 Tage, abzustellen und drohe ihm eine Mietminderung an für den Fall, dass keine Behebung dieses Mangel erfolgt.
Ich meine mal gehört zu haben, dass Treppen grundsätzlich mit einem Geländer abgesichert sein MÜSSEN.
Ich würde dem Vermieter schriftlich eine Frist setzen. Falls er diese nicht einhält, würde ich (an meiner stelle) die Miete kürzen.