Vermieter für sichere Treppe verantwortlich?
Wir haben in unserer Doppelhaushälfte eine Wendeltreppe, die Keller, Obergeschoss und Dachgeschoss verbindet.
Das Geländer hat nur Querstreben in einem großen Abstand, dass ein Kleinkind durchfallen kann. Oder ein Kind kann draufklettern.
Mir hat kürzlich jemand gesagt dass das nicht zulässig ist?
Muss der Vermieter ein sicheres Treppengeländer anbringen?
4 Antworten
Manchmal werden solche Häuser auch an Leute vermietet, die keine kleinen Kinder haben, die solchen Unsinn machen könnten.
Haus, Treppe und Geländer wurden vielleicht schon vor vielen Jahren so gebaut und sollten sich seither die Vorschriften geändert haben, gilt das nur für neuere Häuser. Beim Anmieten eines Hauses achtet man also schon darauf, ob da was gefährliches sein könnte und bespricht das ggf. direkt mit dem Vermieter, wer für Abhilfe zuständig sein soll. Gut möglich, dass man das Haus dann gar nicht vermietet bekommt und ihr tragt dann dazu bei, dass dieses Haus nie mehr Familien oder Personen angeboten wird, die Kleinkinder haben oder bekommen könnten.
Tritt der Fall, also Kleinkind, erst später ein, also dass ein Paar Nachwuchs bekommt, wenn man schon eine gewisse Zeit in dem Haus wohnt, wird sich das Paar natürlich Gedanken machen über alle Gefahrenstellen, die es so geben kann:
Treppen: Kleinkinder stürzen gerne mal runter
Extrem rutschige Böden
Steckdosen
Geräte
uvm.
In Eurem Fall bedeutet das, dass Ihr selbst das Treppengeländer sichern müsst:
- Treppe überhaupt gegen unbeaufsichtigtes Betreten sichern
- Kind gut erziehen
- Geländer sichern: guckst Du hier www.schutznetze24.de
Ich hab nochmal nachgeschaut. Dabei bin ich auf diesen informativen Artikel gestoßen:
https://www.lbs.de/microsites/west_10/modern_bauen/treppen-ohne-gelaender.jsp
Es gibt eine Norm, die anzuwenden ist, wenn zu erwarten ist, dass kleine Kinder die Treppe benutzen könnten. Diese ist aber nicht verbindlich einzuhalten.
Dann gibt es die Bauordnungen der verschiedenen Bundesländer. Ich habe mir die von Bayern und NRW dazu angeschaut.
In Bayern wird gefordert, was die DIN besagt. Allerdings gilt die Vorschrift nicht für Häuser mit bis zu 2 Wohnungen und Treppen, die ganz innerhalb einer Wohnung sind. In NRW wird weder die DIN selbst noch werden die darin enthaltenen Vorgaben angeführt. Also da kann man offenbar machen, was man will, wenn das Geländer nur hoch genug ist.
Wie es in anderen Ländern und speziell in Deinem Bundesland aussieht, kannst Du selbst googeln. Such einfach nach Landesbauordnung und Bundesland dahinter.
Und schließlich ist bei all diesen Vorschriften noch wichtig, dass für ein Haus immer das gilt, was zum Bauzeitpunkt galt. Eine Nachrüstpflicht gibt es nur ganz selten. (Beispiel Rauchmelder)
Sollte Du das Anrecht haben, dass Dein Vermieter das Geländer zusätzlich absichert, kannst Du Dir wohl vorstellen, dass das, was er dann macht, nicht nach Deinem Geschmack wäre, auch wenn es sicher ist.
Wenn Du jetzt selbst Netze kaufen solltest, denke auch daran, dass es nach Euch wieder Eltern geben wird, die so etwas brauchen und dass solche Teile in der Regel sehr gut weiter zu verkaufen sind, wenn sie einigermaßen erhalten sind. Auf quoka.de oder auf Flohmärkten bringt man das wieder gut los.
Der Vermieter ist nicht dafür verantwortlich euer hast kindersicher zu machen.
Die Stufen müssen lediglich der Norm entsprechen, mehr nicht
Stimmt nicht so ganz. Für Treppen und deren Stufen gibt es die DIN-18065; in dieser werden z. B. Steigungsverhältnisse geregelt. Allerdings wird die Gültigkeit dieser Norm in einigen Bundesländer für bestimmte Gebäude (z. B. Regeleinfamilienhaus, Doppelhaus und ähnliches) durch den jeweiligen Gesetzgeber ausgenommen.
Vielleicht hilft ja dieser Link hier etwas weiter.
In oben stehendem Link steht, dass zumindest eine Mietminderung von 10% für eine nicht verkehrssicher Treppe gerechtfertigt sei. So entschied zumindest das Landgericht Jülich.
Grundsätzlich regelt das Erfordernis einer Umwehrung die "Landesbauordnung" des jeweiligen Bundeslandes. Ich zitiere zunächst mal einfach aus dem Gedächtnis aus der sogenannten "Musterbauordnung" (diese ist die Grundlage für Bauordnungen der Länder):
ca. §38 Umwehrungen
[...] zu umwehren sind ...
... die freien Seiten von Treppenläufen, Treppenöffnungen
Manche Bundesländer machen nun mitunter Vorgaben, wie die Geländer ausgestaltet werden müssen (nicht alle).
Bei uns in Hessen z. B. heißt es dann wie folgt:
1In, an und auf Gebäuden, bei denen in der Regel mit der Anwesenheit von Kindern gerechnet werdenmuss, dürfen Öffnungen in Umwehrungen, Brüstungen und Geländern mindestens in einer Richtung nicht breiter als 12 cm sein. 2Ein seitlicher Zwischenraum zwischen dem Geländer oder der Brüstung und der zu sichernden Fläche darf nicht größer als 4 cm sein. 3Die Umwehrungen, Brüstungen und Geländer sind so auszubilden, dass Kindern das Überklettern nicht erleichtert wird.
Doppelhaushälfte ist normalerweise so ein Regelfall.
Meiner Meinung nach muss das grundsätzlich baulich gesichert werden und ist somit Sache des Vermieters, die entsprechende Eignung herzustellen (das ist aber bloß Laienmeinung).
Vielen Dank für Ihre Antwort. Wir leben in Bayern. Ich habe es auch einmal gelernt, dass Geländersprossen einen Mindestabstand haben müssen, damit ein Kind den Kopf nicht dazwischen stecken kann. Dieses Geländer hier ist weit davon entfernt und ich habe mich schon immer gefragt, wieso so etwas überhaupt gebaut werden darf.
Ja, sollen/müssen auf Grund von Vorschriften und tatsächliche Ausführung weichen häufig voneinander ab; grundsätzlich gilt die maßgebende Vorschrift des Errichtungszeitpunktes. Bei derartigen Häusern werden aber häufig keine Schlussabnahmen durch Ämter mehr durchgeführt, so dass so etwas unkontrolliert durchgeht. Auch in Architektruzeitschriften sieht man derartige Lösungen oft.
Bei einem Kollegen ist das mal an seinem Privathaus durch eine zufällige Kontrolle Bauaufsicht aufgefallen und er musste nachbessern.
Wir hatten im alten Haus eine Montagetrepppe und als die Kinder noch klein waren, haben wir oben und unten halt ein Gittertürchen angebracht (gibt es relativ günstig bei Ikea). Die Stufen selbst sah ich als das größere Problem, da keine Setzstufen (der vertikale Teil der Stufe) vorhanden waren. Diese habe ich dann mittels Mehrschichtplatten und Kabelbindern gesichert.
danke sehr für Ihre Antwort. ich bin auch derselben Meinung gewesen, bis ich erst vor kurzem darauf hingewiesen wurde, dass ein derartiges Geländer nicht erlaubt ist. Leider konnte ich nicht mehr in Erfahrung bringen. Es ist natürlich einfacher, nur noch Mieter zu nehmen, die keine Kinder haben und die sich über sowas nicht aufregen. Aber nun haben wir nunmal ein Kind bekommen und ich wüsste gerne, ob ich eine Verbesserung des Geländers trotzdem einfordern kann. Danke für den Link mit den Schutznetzen, sowas werden wir künftig definitiv brauchen. Es wird aussehen wie auf einem Fischkutter hier, aber was solls ;-)