Darf ich aufgrund fehlendem Rauchmelder die Miete kürzen?

14 Antworten

Eine Mietkürzung wegen fehlenden Rauchmeldern ist mehr als riskant. Eine Kürzung ist nur sinnvoll wenn die Wohnung nicht oder nur unzureichend genutzt werden kann. Ein bekannter von mir hat sie bereits in der Wohnung und ist alles andere als begeistert, die pfeifen schon wenn ein Topf auf den Herd kocht.

Nein. Du schreibst ihn noch einmal an und bittest um die Installation von Rauchmeldern bis zum ..., andernfalls würdest Du das Ordnungsamt informieren und Ersatzvornahme in Auftrag geben.

Der Wohnwert ist in keiner Weise beeinträchtigt. Allenfalls Dein Sicherheitsgefühl, das offenbar erst seit der Vorschrift von Rauchmeldern Schaden genommen hat oder hattest Du in all den Jahren vorher, seit es Rauchmelder gibt, kein Gefühl der Gefahr durch Feuer und/oder Rauch?

Nein!

Die Nutzung der Wohnung ist nicht in einer Weise gestört, die den

Mieter  zur

Mietminderung

oder gar -aussetzung berechtigt, wenn ein Mangel die bewohntenRäumlichkeiten in ihrer Tauglichkeit erheblich beeinträchtigt.

Markante Beispiele hierfür sind der Ausfall der

Heizung

, vor allem im Winter ein undichtes Dach oder undichte Fenster, Schimmel- oder Ungezieferbefall, Rohr- oder größere elektrische Schäden, eine nicht schließende Eingangstür usw.

Mit derartigen schwerwiegenden Mängeln ist das Fehlen von Rauchwarnmeldern nicht gleichzusetzen.

Nee.

Denkbar wären eventuell Schadenersatzforderungen im Schadensfall, wenn die Voraussetzungen stimmen.

Unentwegte  06.06.2017, 12:11

Ich fürchte, ´s gibt nicht mehr viel  vom Mieter zu fordern, wenn der  an Rauchvergiftung gestorben ist!

exxonvaldez  06.06.2017, 13:13
@Unentwegte

Dann eben die Hinterbliebenen

Ist der Vermieter denn überhaupt verpflichtet, Rauchmelder zu installieren? Das ist nämlich noch nicht in allen Bundesländern so.

Ansonsten ist eine Mietminderung nur dann möglich, wenn der Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt ist.

Da Ihr also auch ohne Rauchmelder die Wohnung uneingeschränkt nutzen könnt, ist auch keine Mietminderung möglich.

DarthMario72  06.06.2017, 15:58

Ansonsten ist eine Mietminderung nur dann möglich, wenn der Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt ist.

"...wenn ein Mangel vorliegt", wäre wohl die treffendere Aussage. In NRW sind Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben, daher liegt ein Mangel vor, wenn keine vorhanden sind.

Daher ist m. E. grundsätzlich wohl eine Mietminderung möglich. Ob der Aufwand überhaupt Sinn macht, ist aber die andere Frage...

ChristianLE  06.06.2017, 16:28
@DarthMario72

"...wenn ein Mangel vorliegt", wäre wohl die treffendere Aussage.

 

So steht es aber nicht unter § 536 BGB geschrieben.

Dort ist von einer geminderten Tauglichkeit die Rede, die hier aber nicht vorhanden ist.

DarthMario72  07.06.2017, 08:20
@ChristianLE

Da der Fragesteller in NRW wohnt, sind Rauchwarnmelder gesetzlich vorgeschrieben. Wenn diese nicht vorhanden sind, obwohl der Gesetzgeber den Eigentümer dazu nötigt, handelt es sich zweifellos um einen Mangel.

Wir können uns gerne hier streiten, inwieweit die Tauglichkeit (Warnen des Mieters vor Brandgefahren) durch den Mangel erheblich beeinträchtigt ist. Macht aber letztlich keinen Sinn, da weder (vermutlich) du noch ich darüber zu entscheiden haben.

Ich habe ja selbst angezweifelt, dass es überhaupt Sinn macht, eine Mietminderung vorzunehmen. Das Problem ist hier aber vor allem, dass es noch keine Rechtsprechung dazu gibt - jedenfalls ist mir keine bekannt.

anitari  06.06.2017, 14:44

TE wohnt laut einer anderen Frage in Düsseldorf, also NRW. Da sind ab dem 1.1.2017 Rauchmelder auch in Bestandswohnungen Pflicht.