Ist Mieter für Schaden durch Amazon-Lieferant im Mietshaus haftbar?
Liebe Community,
vielleicht könnt ihr mir bei meinem Anliegen helfen😊
In einem 3 Parteien Mietshaus wurden die Treppen neu gestrichen. Ich wohne zur Miete im Obergeschoss und wusste natürlich, dass die Treppe im Auftrag vom Vermieter frisch gestrichen worden war.
Ein Amazon Lieferant klingelte an der Türe. Ich war arbeitsbedingt in einer Telko(Homeoffice), waehrend ich ihm die Türe von oben öffnete; vergass kurzzeitig, dass die Treppe gestrichen worden war; rief dem Lieferanten noch zu, allerdings zu spät. Die Treppen trugen einen Schaden davon.
Nun ist so, dass es keinen Vermerk gab, dass die Treppen gestrichen worden sind, kein Schild oder sonstige Hinweise vom Vermieter angebracht, sodass der Besucher weiß, dass gestrichen worden ist. Der Vermieter moechte nun, dass ich den Schaden übernehme, da ich ja den Besucher einließ.
Ist er damit im Recht?
Vielen Dank😊
7 Antworten
Nein, der Vermieter selbst hat die Verkehrssicherungspflicht. Er hat die Malerei beauftragt und muss dementsprechend gewährleisten, dass niemand zu Schaden kommt. Der Schadenersatzabspruch an den Mieter ist deshalb zurückzuweisen.
Meiner Meinung nach muss der Vermieter den Bereich entsprechend absperren.
Ich würde sagen, das der Vermieter in der Sorgepflicht ist, Besucher und Mieter darauf hinzuweisen, das Vorsicht im Treppenhaus geboten ist, weil das Treppenhaus gestrichen wurde.
Aber ob das richtig ist weiß ich nicht. is´ so mein Gefühl dazu.)
Ganz klares NEIN. Jeder ist für den Schaden selbst haftbar, was in diesem Fall schwierig sein wird, da es keine Informationen am Haus gab.
Wenn du es versäumt hast, den Lieferanten darauf hin zu weisen, trifft dich eine Teilschuld. Aber der Bote darf auch sonst keine Beschädigungen im Treppenhaus anrichten. Dafür ist seine Betriebshaftpflicht zuständig.
Anhand des Auslieferungsbeleg ist ja festzustellen, welcher Fahrer das war.