Heizungsventil defekt - wer zahlt: Mieter/Vermieter?

14 Antworten

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ich freue mich immer wieder über die tatsächlich hilfreichen und korrekten sowie kompetenten antworten und kommentare von malkia. trotzdem möchte ich auch meine gedanken zum problem äußern: es ist doch mittlerweile allgemein bekannt, dass der vermieter die mietsache in einem zum vertragsgemäßen gebrauch geeigneten zustand an den mieter zu übergeben und während der mietzeit zu erhalten hat. die heizungsanlage gehört zur mietsache und der mieter zahlt für diese, incl. wartung etc., exl. reparaturen, betriebskosten. das ist in einer ordentlichen heizkostenabrechnug auch entsprechend nachgewiesen. die thermostatventile gehören zur heizungs-anlage und deren reparatur bzw, bei bedarf erneuerung, ist also objektiv vermietersache. keinesfalls greift hier eine u. u. vereinbarte kleinreparaturklausel, deren wirksamkeit an sich immer zu prüfen wäre. ich gehe davon aus, dass dem vermieter die mangelhafte funktionalität mitgeteilt wurde. falls also von diesem bisher nichts unternommen oder in aussicht gestellt wurde, nunmehr nochmals schriftlich nachweislich diesen und evtl. andre mängel auflisten, frist zur beseitigung stellen und bei nichteinhaltung ankündigen, dass du dann selbst einen handwerker mit der beseitigung des mangels beauftragen und die kosten ab übernächstem monat mit der fälligen mietzahlung verrechnen wirst. selbstverständlich hast du das recht einer angemessenen mietminderung, ausgehend von der bruttomiete sowie, um den druck zu erhöhen, zusätzlich das recht der zurückbehaltung eines teiles der miete. dieser muss im gegensatz zum minderungsbetrag nach abstellung des mangels aber nachgezahlt werden. die mietminderung kann auch noch rückwirkend bis zu sechs monaten berechnet werden.

das Ventil muss nicht unbedingt kaputt sein, aber ein Klempner muss schon dabei gucken. Und der Vermieter bezahlen!!! Wenn er zu geizig dafür ist, soll er nicht vermieten!

Das heißt auch Kleinreparaturklausel - Schönheitsreparatur ist tapezieren und streichen.

Und wenn der Heizkessel zu klein ist - woher stammt diese Info? - dann kannst du sogar die Miete mindern. Da wär ich ganz hart.

Aber jetzt ist doch warm, da dürfte der Heizkörper nicht viel warm werden. Wird die Heizung nicht gesteuert???? Oder auch ausgestellt im Sommer. Wenn es das nicht gibt würd ich mir ne neue Wohnung suchen.

  • der nächste Winter kommt bestimmt - und mit ihm die Heizkostenabrechnung.

Denk mal drüber nach Schätzelein.

ninamaeusle 
Beitragsersteller
 27.05.2009, 17:11

Die Info mit dem Heizkessel hab ich aus dem Gespräch mit dem Monteur erfahren, der im Winter schon das Nicht-Heizen-Problem lösen musste. Die Sachlage ist ultra kompliziert, da ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, der neue Eigentümer in Schweden wohnt und das ganze an eine Verwaltung übergeben hat. Und die meckern einen nur an.

Und ich bin bereits auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Aber das kostet auch extrem viel Geld - gibt ja fast nix mehr ohne Makler. So dicke hab ich's leider nicht. Außerdem weiß man da auch erst nicht, wo man hingerät. Bis jetzt hab ich auch noch nix gefunden. Ganz schön schwierig.

Der Austausch von Heizkörperventilen ist keine Schönheitsreparatur. Der Vermieter muß die Funktionalität der Heizung gewährleisten, da in der Miete die Kosten für die Heizungsanlage umgelegt werden. Evenutell Beschwerde über einen Mieterverein veralassen.

... hab ich vergessen, selbst wenn bestimmte Sachen über Schönheitsreperaturen im Vertrag stehen, sind diese nicht immer rechtsgültig...

Hi. der Vermieter muss zaheln. Was hälst du denn mal von einem Mieterschutzbund? Ich glaub die sind recht günstig. Wenn du häufiger Ärger hast...Der Mieter muss für alles zahlen was zu seinem Hausrat gehört. Die Heizung zählt zum Wohngebäude und ist so nicht deine Sache. Ich hatte auch mal einen Vermieter der nicht so nett und vor allem nicht so helle war. Lass dich nicht ärgern...

ninamaeusle 
Beitragsersteller
 27.05.2009, 17:06

Ich stehe kurz vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung inkl. Mietschutz. Aber die momentanen Probleme werden sicher nicht vertreten, da wahrscheinlich eine Wartefrist besteht :-(

Regenmacher  27.05.2009, 17:00

Auch du hast keine Ahnung vom Mietrecht!