Wer kommt für die Reparatur auf einer Markise auf?
Hallo,
unsere Mieter haben beim Einzug in die Mietswohnung eine Markise mit übernommen. Jetzt nach 5 Jahren, ist diese Markise kaputt. Wer muß jatzt die Reparatur bezahlen?
Der Vermieter oder der Mieter. Leider haben wir die Markise nicht im Mietvertrag aufgeführt.
4 Antworten
Kommt drauf an, wer die Markise angebracht hat, bzw. wessen Eigentum sie ist. Ist die Markise Eigentum des VM muss jener auch für Schäden, die nicht in der Schuld des Mieters liegen, aufkommen. Hat der Mieter die Markise aber direkt vom Vormieter übernommen, ist sie Eigentum des Mieters und er kommt allein für sämtliche Schäden auf.
Ich würde mal annehmen, Sache des Vermieters, außer es handelt sich um mutwillige Beschädigung
Ist ein Bedienteil abgebrochen, das im Rahmen einer Kleinreparatur repariert werden kann, ist der Mieter in Anspruch zu nehmen. Dazu muss die Markise nicht im Mietvertrag aufgeführt sein. Hat der Mieter einen Schaden verursacht, ist er ebenfalls dran oder seine Haftpflichtversicherung. Handelt es sich um normalen Verschleiss, z. B. Stoff gerissen, weil durch zu viel Sonne irgendwann brüchig geworden, ist es Sache des Vermieters, die Markise wieder voll nutzbar zu machen. Ebenso, wenn z. B. Gestänge, Antriebsteile etc., die nicht im direkten Zugriff des Mieters sind oder die Kleinreparaturgrenze übersteigen, altersbedingt (Korrosion!) kaputt gegangen sind. Ganz allgemein gesprochen: Hat der Mieter was kaputt gemacht, muss er es bezahlen. Ging etwas kaputt, weil es seinen Dienst getan hat, seid ihr als Vermieter dran.
DANKE noch für die Antwort. hatte ein PC problem daher erst jetzt das feedback
Leider haben wir die Markise nicht im Mietvertrag aufgeführt.
Muss auch nicht.
Wenn mietvertraglich nicht anders vereinbart, dann ist es Vermietersache, es sei denn, der Mieter hat den Schaden.
Funktioniert sie einfach nicht mehr, dann ist der Vermieter in der Pflicht.