Unfallwagen - Schaden höher als dargestellt
Hallo,
mal angenommen Frau X kauft sich einen Jahreswagen bei einem Vertragshändler. Bei der Besichtigung weist Verkäufer Y auf einen Heckschaden hin. Durch einen leichten Farbunterschied der Heckstoßstange auch zu erkennen. Verkäufer Y bestätigt dies da sie schließlich ausgetauscht und lackiert wurde. Auf mehr wurde Frau X nicht hingewiesen. So kauft sie das Auto mit dem Wortlaut: Nachstehend aufgeführte Sachmängel:
-Unfallschaden
-reparierter Heckschaden
-Fahrzeug nachlackiert
Nehmen wir jetzt weiter an Frau X fährt dieses KFZ 6-8 Wochen. Nun muss sie aus anderen Gründen zu ihrer (einer anderen) Werkstatt. Hier wird ihr netterweise das ganze Ausmaß des, im Zentralcomputer hinterlegten, Schadens mitgeteilt.
u.a.
-Heckklappe getauscht
-halterungen Rücksitzbank
-Kofferraumboden gezogen und begradigt
Kurz um, dass Auto hatte einen sehr massiven Heckschaden welcher scheinbar nur gerichtet wurde da das Fahrzeug zu der Zeit noch unter 2000km hatte. Hätte Frau X hier rechtliche Möglichkeiten oder wäre der Verkäufer durch seine pauschale Angabe "Heckschaden" abgesichert?
Vielen Dank
3 Antworten
Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zu stande. Da diese nicht übereinstimmend sind, ist der Kaufvertrag nichtig, egal was aufm Papier steht. Geh zum Anwalt der macht das schon
Leute: das bei dem Auto ist deutlich mehr als ein "Heckschaden"!!! Heckschaden wäre da, was der Käufer angenommen hat, der Schaden hier ist aber weitaus größer, der Schaden erstreckt sich auf den Fahrzeugboden und sogar bis ins Innere, DAS ist kein "Heckschaden"! Allerdings kann da nur ein Anwalt abschließend beantworten.
Größeren Blödsinn in Bezug auf diese Frage kann man schon nicht mehr schreiben!
Bei jedem Auto ist der Verkäufer verpflichtet jeden einzelnen Schaden aufzuführen und anzugeben wie dieser repetiert wurde. Die Art wie Sie schreiben zeigt eher, wer hier Halbwissen verbreitet....
Und wieder in Bezug auf diese Frage absolut falsch. Es gab einen Heckschaden, der wurde nicht nur angesprochen sogar im Vertrag festgehalten. Ein Reparaturbericht ist weder gesetzlich gefordert noch muss dieser dem Vertrag beigefügt werden!
Im Übrigen, noch mal zur ersten schwachsinnigen Antwort: Es lagen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor! Verkäufer will verkaufen, bietet sein Fahrzeug an, Käuferin schaut sich dieses an, wird aufgeklärt, es wird alles im Vertrag festgehalten, Käuferin unterschreibt. Zwei übereinstimmende Willenserklärungen!
Und wenn man sich ein wenig im Rechtswesen auskennt, unabhängig davon, dass hier keine arglistige Täuschung vorliegt, weiß man, dass man diese in der Regel so gut wie garnicht bzw. sehr schwer beweisen kann, das sind eher seltene Fälle.
...ist der Verkäufer verpflichtet jeden einzelnen Schaden aufzuführen und anzugeben wie dieser repetiert wurde.
"Repetiert"? Der Gebrauch von Fachbegriffen oder Fremdwörtern scheint bei dir reine Glückssache wie Zeichensetzung und Grammtik auch eher wahllos angewendet werden :-O
Kannst du mal einen Rechtsgrund für deine Meinung benennen?
achja? Wann wird der Vertrag nichtig? Wenn er durch arglistige Täuschung zustande kam. Erst denken dann schreiben!
Tja, Vollpfost.., nur liegt hier keine arglistige Täuschung vor! Der Schaden ist ja sogar im Kaufvertrag aufgeführt!
Ich kann denken und sogar lesen, Du scheinbar nicht und lebst mit gefährlichen Halbwissen!
Er hat den Heckschaden nicht verschwiegen, alle von Dir aufgezählten Schäden deuten auch nicht auf was anderes hin, hätte Frau X mehr wissen wollen, kann man auch fragen oder mit dem Auto vorm Kauf eine zweite Meinung einholen!
Ich sehe hier kein Verschulden oder eine Täuschung des Verkäufers.
Es macht keinen Sinn mit Leuten wie Ihnen zu diskutieren, da fühlt man sich nur schmutzig danach
Das ist Schwachsinn hoch drei!
Stimmt, verstehe nur nicht, warum Du Deinen Schwachsinn selbst bestätigst. Was ich schreibe ist absolut korrekt! Was Du schreibst ist untertrieben dargestellt Schwachsinn hoch drei, eher noch höher!
wäre der Verkäufer durch seine pauschale Angabe "Heckschaden" abgesichert?
Selbstverständlich ist er das. Er muss keine Adjektive verwenden, um "Unfallschaden" oder "reparierter Heckschaden" näher zu beschreiben :-)
Vielmehr wäre es an der Käuferin gewesen, sich über das tatsächliche Ausmaß etwa durch Nachfragen, gar Vorlage der Reparaurrechnung oder Erkundigungen im Zentralcomputer zu vergewissern, bevor sie ein wertgerechte(re)s Kaufangebot abgab oder das des VK leichtfertigt akzeptierte :-O.
G imager761
OMG, glaubst du eigentlich den rechtsirrigen Schwachsinn, den du hier absonderst? Du röhrst hier im Brustton der Überzeugung bei völliger Ahnungslosigkeit rum, dass sich dem Sach- und Rechtskundigen die Fußnägel aufrollen :-O