Ersatzkauf Brautkleid Schadensersatz möglich?
folgender fiktiver Fall: Eine Braut bestellt ein Kleid nach Maß. Zunächst wird der Liefertermin verschoben. Das Kleid kommt erst knapp 10 tage vor der hochzeit an. es ist nciht so geworden wie vorgestellt und hat Mängel wie kleien Löcher im Stoff und es ist zu groß. Braut kontaktiert nun de Verkäufer nicht sondern geht los und kauft sich ein neues kleid vor ort. das neue kleid kostet aber doppelt so viel wie das alte. die braut will den schaden nun ersetzt haben. welche chancen hat sie? da sie ja dem verkäufer keine chance zur nachbessererung gegeben hat, da sie der meineung war, dass es eh zu spät ist. und wie wäre es damit dass das kleid doppet so viel gekostet hat. muss das ersetzt werdne oder gibt es eine pflicht dass das neue kleid ungefähr genauso viel kosten soll.
9 Antworten
Sie bleibt auf den Kosten für das neue Kleid sitzen. Sie hätte dem Verkäufer erst mal die Chance geben müssen das Problem mit dem zu großen Kleid und den Mängeln zu beheben. Das kann sie immer noch tun. Aber wie gesagt das neue Kleid zahlt der nicht!
Trotzdem ist rein rechtlich der Weg über Möglichkeit zur Nachbesserung vorgegeben.
Wenn die Nacherfüllung unzumutbar ist, kann man auch fristlos vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zürück - und gegebenenfalls Schadensersatz - verlangen.
Inwiefern wirklich Unzumutbarkeit vorlag, kann man natürlich diskutieren.
Muss man in dem Fall erstmal kündigen bevor man ein neues Kleid kauft? Und wie sieht es mit dem Preis aus? Der neue ist ja doppelt so hoch wie der alte....
Nein, man muss nur den Rücktritt erklären und dann entsteht der Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises - das hat so weit noch nichts mit dem Kaufpreis für das neue Kleid zu tun.
Der erhöhte Kaufpreis müsste schon notwendig gewesen sein - insofern ist zB auf den hier von @franneck schon gegebenen Punkt hinzuweisen, dass eine selbst vorgenommene Nachbesserung beim Schneider vielleicht sinnvoller gewesen wäre. Außerdem müsste der Verkäufer für die Schlechtleistung verantwortlich sein - dies wird immerhin erst mal vermutet, dh solange er nicht das Gegenteil beweist, wird davon ausgegangen, dass er tatsächlich verantwortlich ist.
tja, das kann natuerlich bei internetkaeufen immer passieren. hast du deine maße durchgegeben oder wurden die persoenlich genommen? ist jetzt eigentlich egal. wenn der verkaeufer keinerlei chancen auf nachbesserung hatte, wird er auch nicht verpflichtet sein, schadensersatz zu leisten
Kein Internetkauf. Wurde über Ladengeschäft gekauft, aber dann zugesendet weil der Laden so weit weg ist von der Braut. Der Liefertermin wurde dann leider verschoben und deshalb kam das Kleid erst so knapp vor Hochzeit an.
10 tage vor der Hochzeit ist nicht zu knapp.
in einem "seriösen" brautmodengeschaeft hat man diverse vorgespraeche, anproben usw. das ist im preis einfach mit drin. ein geschaeft so weit weg zu waehlen, dass man nicht zwischendurch zur anprobe (oder eben auch zum "druckmachen" bezuegl. der fertigstellung) spart am falschen ende
Eine Braut bestellt ein Kleid nach Maß. Zunächst wird der Liefertermin verschoben. Das Kleid kommt erst knapp 10 tage vor der hochzeit an. es ist nciht so geworden wie vorgestellt und hat Mängel wie kleien Löcher im Stoff und es ist zu groß.
Wenn eine Braut für den "wichtigsten Auftritt Ihres Lebens" einem Billigkleider-Produzenten aus China vertraut, muss sie damit rechnen, dass kein Designerkleid aus hochwertigstem Material kommt, welches eine Schneiderin dann noch vor Ort genau an sie anpasst.
Kein Chinakleid. Es wurde in einem Salon bestellt dort wurden Maße und Änderungswünsche aufgenommen. Das Kleid sah dann aber etwas anders aus als das Original und auch die Farbwünsche wurden nicht so umgesetzt. Es war viel zu hell. Ausserdem hatte es mehrere kleine Löcher und hinten am Reisverschluss ( nicht sichtbar ) eine Art Brandloch. Es war auch zu lang und zu groß. Sicherlich hätten die Mängel ( bis auf die Farbe ) behoben werden können, aber die Braut hat dem laden einfach nicht mehr vertraut.
Es wurde in einem Salon bestellt
Was ist denn ein Salon? Ich kenne diesen Begriff nur im Bereich Friseur.
Das Kleid sah dann aber etwas anders aus als das Original
War es ein Designerkleid oder wo kam das her? Mein Eindruck ist, die haben das in China bestellt......
aber die Braut hat dem laden einfach nicht mehr vertraut.
hätte ich auch nicht. Ich würde auf jeden Fall für das schlechte Kleid nichts zahlen - hat sie im Voraus bezahlt? Alles andere müsste sie über einen Anwalt klären.
Ein Brautsalon ist ein Geschäft in dem man Kleider kauft ;) Es war so, dass dort ein Musterkleid hing und das Kleid, dass dann kam nicht exakt so geschnitten war. Es gab da so Tülllagen die waren etwas anders abgestuft. Schwierig zu erklären. Es sah immer noch so aus wie das Musterkleid aber nicht exakt. so. ausserdem ist es viel heller geworden als die Braut es wollte. das musterkleid war beige und die braut wollte es heller, aber nicht so hell.
Es sah immer noch so aus wie das Musterkleid aber nicht exakt. so.
Tja, kann das an der anderen Grösse liegen?
das musterkleid war beige und die braut wollte es heller, aber nicht so hell.
Dann hätte sie auf ein Stoffmuster bestehen müssen VOR der Bestellung. So ist das Betrachtungssache. Sie wollte heller und hat heller bekommen.
Merke: Wenn es nicht DAS Kleid ist schaut man weiter und bestellt nicht einfach.
Man muss zuerst dem Verkäufer die Möglichkeit geben, den Fehler zu beheben. durch den überstürzten Neukauf, war ein Ersatz oder eine Erstattung nicht möglich, so bleibt man auf den kosten sitzen...gutes Gelingen :-)
Auch wenn nur noch 10 Tage bis zur Hochzeit waren und es somit mega dringend war? Ist das nicht ein Härtefall? Der zu Rate gezogene Anwalt sieht die Chancen 50:50
nein das ist kein Härtefall. 10 Tage hätten doch auch für eine Nachbesserung bei einem Schneider gereicht. Wurde das Kleid im Internet in Auftrag gegeben? So etwas geht doch fast immer in die Hose
wenn der fiktive anwalt (es ist ja ein fiktiver fall, schreibst du) :-)
die chancen so sieht, warum fragst du dann hier?
Weil er ganz realistisch sein Brot damit verdient.
Weil ich mir nicht sicher bin ob der fiktive Anwalt Recht hat ;)
Er hat recht: Zuerst gilt es ja, "nur" den Verkäufer von seinen behaupteten Ansprüchen zu überzeugen - im letzten Zweifel aber entscheidet ein Gericht darüber, und man kann das durchaus so oder so sehen. An zwei Stellen also je zwei Möglichkeiten.
Ich persönlich würde einen Streit riskieren. Aber ich würde nicht übersehen, dass ich auch verlieren und auf weiteren Kosten sitzenbleiben kann.
Die Fertigungsdauer beträgt ja 6 Wochen. Der Verkäufer hätte sicher nicht so schnell ein neues Kleid liefern können. Und die Mängel beheben in einer woche???