HUK will nicht nach Gutachten abrechnen?
Hallo,
ich hatte vor 8 Wochen einen nicht verschuldeten Unfall mit einem bei der BMW Bank finanzierten PKW.
Schaden laut Gutachten 4800 € Brutto, 3900 € Netto, 600 € Wertminderung.
Der Versicherung hat mein Rechtsanwalt mitgeteilt, dass wir nach Gutachten abrechnen möchten.
Dann kam ein Schreiben, dass dies nur möglich ist, wenn BMW eine Freigabe zur Abrechnung gibt.
BMW gibt diese Freigabe nur, wenn das Fahrzeug sach und fachgerecht repariert worden ist.
Ich habe das Fahrzeug in eine Werkstatt gegeben und den Schaden (Heckschaden) beheben lassen. Die reparatur wurde von einem Gutachter bestätigt.
Dies hat mein Rechtsanwalt BMW und der Versicherung mitgeteilt.
Heute teilte mir der Rechtsanwalt mit, dass die Versicherung nur die Rechnung des reparierten Schadens zahlen möchte, nicht allerdings den Betrag aus dem Gutachten abzüglich der Steuer.
Ist das rechtens ? Bin davon ausgegangen, dass ich den Gutachtenbetrag ohne Steuer + der Steuerbetrag der Reparaturrechnung + Nutzungsausfall erhalten.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mit Tipps geben ?
Danke
Zeins
6 Antworten
Natülich ist das so richtig, wenn die Kiste Dir gar nicht gehört. Alles eigentlich Alltag, auch für einen Anwalt.
Leider ist das vollkommen richtig.
In deinen Informationen sind mir ein paar Ungereimtheiten.
Denn bei einem finanziertem Auto ist keine Genehmigung der Bank für eine Schadensabwicklung erforderlich.
Denn Du bist nur verpflichtet, den Kredit zurückzuzahlen, egal ob das Auto noch existiert oder nicht.
Aber bei einem Leasingsfahrzeug, was ich eher vermute wird dir der Autohändler bzw. die Bank keine Genehmigung erteilen das Fahrzeug wo anders reparieren zu lassen.
Außerdem müsste sich doch dein RA gerade in solchen Streitfällen auskennen, oder hast Du keinen FAchanwalt für Verkehrsrecht ?
Gruß A.
,.. auch wurden nicht alle Beschädigten Teile getauscht - ein kleines Blech unter dem Auto z.B. wurde nicht getauscht - weil man riesigen Auwand für keinen Nutzen gehabt hätte. Dieses Geld steht mir doch zu, da ich ja den Schaden habe aber keine Gegenleistung dafür erhalten habe -
Dein Rechtsanwalt wird doch wissen, ob man dagegen Widerspruch einlegen kann, bzw. wie man es handhaben muss, damit die Versicherung auch zahlt.