Mein Auto, was ich an wkda.de als unfallfrei verkauft habe, ist laut neuer Besitzerin doch nicht unfallfrei. Welche Folgen habe ich zu befürchten?
Hallo zusammen,
vor etwa einem haben Jahr habe ich mein Auto bei wirkaufendeinauto.de verkauft. Das Auto wurde angeschaut und ich habe darauf hingewiesen, dass das Auto schon ein paar Kratzer hat. Für mich waren das nur Bagatellschäden. Ich hatte zwar einen Auffahrunfall. Aber der Schaden war bei mir so gering, dass ich es nicht reparieren hab lassen: Dellen in der Front und eine gebrochene Stoßstangenhalterung unter der Motorhaube. Am gegnerischen Auto waren nur Kratzer zu sehen (Schaden laut Versicherung 1500€). Den Schaden an meinem Auto kann ich nicht in € beziffern.
Mir wurde ein Kaufvertrag vorgsetzt, wo angekreuzt war: "unfallfrei" und "keine sonstigen Schaden". Das hatte ich unterschrieben.
Ein Händler hatte das Auto einige Zeit später von "wirkaufendeinauto.de" gekauft, hat sich auf die Angabe "unfallfrei laut Vorbesitzer" verlassen und hat es wiederum im Internet als "unfallfrei" inseriert.
Eine Frau hat das Auto gekauft und laut ihren Angaben hatte der Verkäufer nicht auf die Schäden hingewiesen. Der Verkäufer sagt natürlich zu mir, dass er sie über die Schäden unterrichtet hat. Die Frau hat mich inzwischen kontaktiert und ich habe ihr die Geschichte von meinem Auto erzählt. Jetzt fühlt sie sich vom Händer getäuscht und macht auf den Druck ihn (will Gutachten erstellen, verlangt Schadensersatz etc.).
Jedoch hat der Händler mich auch kontaktiert und will, dass ich mich an den Kosten beteilige, wenn er Geld an sie zurückzahlt. Evtl. will er das Auto von ihr zurücknehmen, wenn es zu keiner Einigung kommt.
Der Händler könnte dann Regressansprüche gegen wirkaufendeinauto.de stellen. Was würde dann auf mich zukommen? Könnte wirkaufendeinauto.de dann Forderungen an mich stellen?
Bin dankbar für eure Meinungen.
9 Antworten
als händler hätte er prüfen müssen ob das kfz unfallfrei ist. damit hast du nichts mehr zu tun. nur der, welcher das auto von dir gekauft hat kann da was fordern. ob er damit durchkomt ist allerdings fraglich.
die kratzer und dellen waren sicher zu erkennne. da hätte der händler nachfragen können und müssen
als händler ist er fachmann und muss das prüfen.
wkda hat den Vertrag mit dir nach Prüfung geschlossen, also ist die Sache für dich erledigt. Er muss das mit wkda klären.
Und was passiert, wenn der Händler es mit wkda geklärt hat?
Dann soll er sich verpissen
In dem Vertrag steht ja mit Sicherheit drin das wkda das Auto vor dem Kauf geprüft hat usw.
Also bist du raus, egal was dann kommt.
Da du wider der Wahrheit angegeben hast, dass es sich bei deinem Auto um einen unfallfreien Gegenstand handelt, musst du jetzt eine Anzeige aufgrund des Betrugs gemäß §263 Abs. 1 StGB befürchten.
Hi,
natürlich.
Mir wurde ein Kaufvertrag vorgsetzt, wo angekreuzt war: "unfallfrei" und
"keine sonstigen Schaden". Das hatte ich unterschrieben.
Damit hast du eine wissentliche falsche Aussage gemacht.
War es denn wirklich eine falsche Aussage? Es waren nur Bagatellschäden am Auto.
Das sagst du.
Es war ein Unfall und somit war das Auto nicht unfallfrei.
Das sagst du ja selber:
Ich hatte zwar einen Auffahrunfall.
Aber angeommen, ich hätte tatsächlich eine wissentliche falsche Aussage gemacht. Wie würde wkda dami umgehen? Geht wkda dann auf mich zu? Oder ist der Fall geritzt, weil der Händler das Auto trotz der Schäden als unfallfei (und unrepariert) weiter verkauft hat?
WKDA wird auf dich drauf zu kommen, wenn sie finanzielle Nachteile dadurch haben und Schadensersatz fordern.
dann müsen sie erst mal nachweisen das er den "unfall" verursacht hat und von den schäden wusste. wenn er danach nichts wesentliches gesehen hat war es für ihn kein unfall. ein laie erkennt den schaden da nicht - muss er auch nicht.
der händler - das ist wirkaufendeinauto.de - muss da prüfen und muss auch einen sachaden erkennen. hat er nicht geprüft ist das nicht verschulden des verkäufers
Wenn die Käufer in will, kann sie klagen!
Minderung oder Rückgabe gegenüber Händler!
Da Du, SORRY, so blöd warst, den Vertrag mit UNFALLFREI zu unterschreiben, kann der Händler auf Dich durchgreifen und alle Kosten Dir berechnen!
der händler kann sich da nur an den wenden von dem er gekauft hat. mehr kann er nicht machen
Da hast Du recht, hatte ich überlesen, dass zwei Händler dazwischen waren! Danke!
Ja, und das Auto hat der Händler von wirkaufendeinauto.de. Weiß nicht, was wirkaufendeinauto.de macht, wenn sich der Händler an wirkaufendeinauto.de wendet.
dann müssen sie erst mal erklären warum sie als händler da nicht geprüft und gemerkt haben oder nichts merken wollten
Der Händler hat sich auf die Angaben von wirkaufendeinauto.de verlassen. Wirkaufendeinauto.de hatte angegeben: unfallffrei laut Vorbsitzer.