Muß der neue Schaden an der Stoßstange bezahlt werden?
Ich stand mit meinem VW T5 in einer Parklücke. Meine Frau und ich saßen im Wagen. Plötzlich gab es einen starken Ruck nach vorn. Kurz darauf ein weiterer. Ich stellte den hinter mir einparkenden Fahrer zur Rede. Dieser sagte mir , das er den Auffahrunfall nicht bemerkt hat. Ich zeigte den Unfallverursacher den Schaden an meiner Stoßstange. Einen nur 3 cm langen frischen Lackschaden. Eigentlich nicht der Rede wert. Da keine Entschuldigung vom Fahrer kam und er den Schaden abstritt holte ich die Polizei. Heute wurde ein Sachverständiger von der Versicherung geschickt. Dieser erklärte mir, das die Schramme nicht nachlackiert werden kann. Die Stoßstange von mein Auto ist auf einer Seite gestaucht. Hier lag schon ein Vorschaden vor. Deswegen wird der neue Schaden nicht von der Versicherung bezahlt werden. Ist diese Aussage richtig vom KFZ Sachverständigen? Die Stoßstange habe ich nicht reparieren lassen, da der Fahrer nicht ermittelt werden konnte der mein Wagen beim Ausparken beschädigt hatte.
5 Antworten
Der Schaden sollte zumindest anteilig übernommen werden. In meiner Tür ist auch eine Beule. Wenn mir da jetzt einer rein fährt, muss er den Schaden natürlich auch zahlen, da die Situation sich ja verschlimmert hat.
Da würde ich mich nochmal ganz genau mit der Versicherung in auseinander setzen.
hm...
wenn du den ersten schaden nicht deiner versicherung gemeldet hattest, siehts nicht so gut aus.
und: der verursachte neue schaden muss von der gegnerischen versicherung sehr wohl übernommen werden.
verständige deine kfz-versicherung - und sorg dafür, dass der brief, den du erhalten hast, da hin kommt (kopie genügt).
wenn du eine kasko versicherung hast, sollte da was zu machen sein.
ansonsten bleibt dir bloss ein verfahren - und da legst du immer drauf, wenn du keine verkehrsrechtsschutz hast...
ps: hast du eine ANZEIGE bei der polizei gegen den anderen fahrer gemacht? wenn du nur den unfall hast aufnehmen lassen und keine anzeige gemacht hast... dumm gelaufen.
lass dir von der polizei die vorfall-nummer geben... wenn du sie nicht bekommst, muss die versicherung nachfragen...
lass dich nicht ins bockshorn jagen... viel glück...
Versteh die Frage nicht. Wenn du nicht repariert hast, gibt es auch keinen Schaden zu bezahlen. Was soll das Ganze?
lesen ist glückssache.
verstehen ist glückssache...
lesen UND verstehen schier unfassbares glück...
da war von einem ALTSCHADEN und einem NEUSCHADEN die rede. lies nochmal genau!
Ok also heisst das wenn du ein Kratzer in der Stossstange hast und Morgen fährt dir ein Auto hinten rein und das Fahrzeug ist ein Totalschaden aber es kann nachgewiesen werden das der kratzer vorher schon da war, wird der totalschaden nicht bezahlt ? EHMMMM Schwachsinn?! geh mal zum anwalt und lass ein gegengutachten machen
dann bleibst du auf dein "neuen" schaden sitzen, weil nicht alt & neu bezahlt werden, der sachverständiger hat recht