Sachmängelhaftung Wohnwagen?
Guten Morgen , ich habe folgende Frage. Vielleicht kennt sich ja hier jemand aus.
Wir haben im Januar 2017 einen gebrauchten Wohnwagen gekauft. In dem Kaufvertrag steht: Keine Garantie / Keine Rücknahme. Der Verkäufer hat mir schriftlich zugesichert , dass das Fahrzeug keinen Wasserschaden / Feuchtigkeitsschaden hat.
Letzte Woche sind wir zu einer Werkstatt gefahren um eine TÜV Ubtersuchung und Gasprüfung zu machen. Im Rahmen der Gasprüfung hat der Monteur festgestellt , das im Gaskasten die Wand nass ist , dann hat er weiter geforscht und festgestellt das unter der Kederleiste das Holz schon ganz morsch ist und erneuert werden muss. Wie groß der Schaden am Fahrzeug ist kann der Monteur erst sehen wenn die Seite geöffnet ist.
Jetzt ist meine Frage , schließt der Verkäufer mit der Garantie auch die Sachmängelhaftung aus ? Ist der Zusatz keine Rücknahme so rechtmäßig ?
2 Antworten
Da war doch was mit "gekauft wie gesehen". Frag aber besser mal bei der Verbraucherzentrale nach.
Ein arglistig verschwiegener Mangel, oder die Behauptung "kein Wasserschaden" obwohl einer vorliegt, kann den Kaufvertrag anfechtbar machen.
sondern?
Keine Garantie / Keine Rücknahme
Sind Garantie und Sachmängelhaftung nicht 2 verschiedene Sachen ???
Wenn du ihn von Privat gekauft hast, muss keine Sachmängelhaftung gegeben werden.
Der richtige Weg wäre gewesen, den Wagen vor der Bezahlung von einer Werkstatt begutachten zu lassen.
dass das Fahrzeug keinen Wasserschaden / Feuchtigkeitsschaden hat.
bei Arglistischem Verschweigen kannst du wandeln, bist aber in der Pflicht das dem Verkäufer nachzuweisen - was aber recht schwer werden wird. Privatverkauf
beim Händler wäre das ein Grund
Auch wenn die Firma wo er repariert werden soll einen Gutachter einschaltet ? Dann wird man ja feststellen ob der Schaden in den letzten 8 Wochen entstanden sein kann.
auch ein Gutachter kann nicht vorhersagen; ob der Verkäufer um den Schaden wusste
Soviel ich weiß muss bei einer Sachmängelhaftung der Verkäufer in den ersten 6 Monaten nachweisen , das der Schaden noch nicht vorhanden war. Oder bin ich auf dem komplett falschen Dampfer ??
Sachmängelhaftung der Verkäufer in den ersten 6 Monaten nachweisen
sofern der Verkäufer ein Händler ist; schon - bei Privat sieht es etwas anders aus -- nähere Erklärung bereits oben
In dem Kaufvertrag steht: Keine Garantie / Keine Rücknahme.
gehe von einem Privatverkauf aus
Im Kaufvertrag steht nichts von gekauft wie gesehen.