Unfallwagen wurde als Unfallfrei verkauft
Hallo liebe User, habe mir vor ein paar Tagen ein neues Auto zugelegt. Nun hab ich es beim Tüv durchchecken lassen. Dabei hat sich heraus gestellt, dass der Wagen doch nicht Unfallfrei war, wie es vom Verkäufer gesagt wurde. Den Wagen habe ich Privat gekauft und im Kaufvertrag steht auch das der Wagen Unfallfrei ist. Die komplette linke Seite des Wagen wurde laut Tüv-Gutachten neu lackiert. Mir wurde beim Kauf gesagt, dass durch "doofes rückfahren" die Heckstoßstange beschädigt wurde und nur diese ausgewechselt wurde. Der Gutachter hat aber gesagt, dass das damit nichts zu tun hat, da im Kofferraum die Beschedigung deutlich zu sehen ist. Meine Frage an euch: Kann ich den Verkäufer verklagen da im Kaufvertrag steht, dass der Wagen Unfallfrei ist.
War jetzt bei dem Verkäufer, dieser weigert sich das Geld wieder zurück zu geben. Zudem sagt er das er vom Schaden nichts wüsste, hätte ja sein können das der 1. Besitzer das war. Ich glaube das auf keinen Fall, da ich auch mit dem 1 Besitzer gesprochen habe. Jetzt werde ich diesen Typen verklagen. Muss ich dafür das Auto abmelden ?
Noch eine Frage wie lange würde das Gerichtsverfahren dauern , hat irgendjemand Erfahrungen ?
7 Antworten
Du musst das Auto nicht abmelden, denn du brauchst es ja.
Der Verkäufer kann sich nicht rausreden, dass er von einem Unfallschaden nichts gewusst hat. Selbst wenn, hätte er sagen können, dass er von Vorschäden nichts weiß, dir den Wagen aber nicht als unfallfrei verkaufen.
Auch stimme ich dir zu, was die Glaubhaftigkeit angeht, denn ob ein Auto unfallfrei ist oder nicht, gehört zu den fundamentalen Grundkenntnissen, die ein Verkäufer haben muss.
Unerklärlich ist mir, dass er es bei dieser Beweislage auf eine Klage ankommen lässt, denn dann zahlt er die Gerichtskosten noch zusätzlich.
Ja, du kannst ihn verklagen, weil der Kaufvertrag von seiner Seite her nicht erfüllt wurde. Am besten suchste dir einen Anwalt. Wenn das wirklich so klar ist, dann gewinnste und er darf die Kosten übernehmen.
Bin gerade nen bisschen draußen im Zivilrecht, also kann ich dir keine aktuellen § nennen, schau jedoch einfach im BGB nach.
Soweit ich weiß gilt folgende Rechtslage:
Bei Mängeln ist der Verkäufer verpflichtet diese auszubessern.
Da jedoch dieser Fehler nicht auszubessern ist kannst du vom Kaufvertrag zurücktretten. Dies beduetet, dass der Kaufvertrag von Anfang an ungültig ist. D.h. der Verkäufer besitzt Geld ohne rechtlichen Anspruch ... d.h. er muss dir das Geld wieder geben und du muss ihm das Auto wieder geben.
Würde wie folgt vorgehen.
- Ihm sagen, dass du vom Kaufvertrag zurücktritst.
Falls er nicht einlenkt würde ich ein sachliches Schreiben verfassen indem du auf den Schaden aufmerksam machst und dass du vom Kaufvertrag zurücktreten möchtest. (Schreib ruhig rein dass du sonst rechtliche Schritte einleiten wirst)
Ja und falls er dann immer noch nicht einlenkt dann würde ich mir den Rat eines Anwalts holen.
Ich werde am Montag zum Anwalt gehen, da ich heute da war und der mich wieder nach hause geschickt hat. Wenn ich irgentwelche Ansprüche erheben will, so solle ich mich an einen Anwalt wenden und das juristisch mit ihm klären.
Waa ist raus gekommen? Und wie lange hat das gedauert bis es vor gericht kam?
großonkel hat den selben fall: hat nicht lange gedauert... 2wochen um genau zu sein... würde sagen musst du nicht abmelden.. solange es fährt und keine gefahr für andere leute ist