Auto gekauft -> Getriebeschaden?
Hallo Liebe Community,
Und zwar habe ich am Montag ein gebrauchtes Auto im Wert von 16.000 Euro privat erworben, ich habe dieses Fahrzeug mit dem Hänger geholt und dieses ist nun seit Donnerstag ( 3 Tage ) angemeldet und wird gefahren. Der Rückwärtsgang hat teilweise gehakt und ich musste gestern am 2ten Tag feststellen, dass der Rückwärtsgang überhaupt nicht mehr funktioniert & ein Schaden am Getriebe hervorliegt.
Nun wollte ich fragen wie die Rechtslage ist. Muss der Verkäufer trotz privatverkauf die kosten übernehmen? Ich wurde nicht auf diesen Mangel hingewiesen und nun ist es bei mir Kaputt gegangen.
Mfg Christian
3 Antworten
du musst ihm nachweisen, dass er von dem mangel wusste und ihn dir arglistig verschwiegen hatte
es reicht nicht, wenn du sagst, das hätte er merken müssen, das ist bei weitem nicht ausreichend
doch, das stimmt, er kannte ja diesen mangel nicht
du musst ihm eben beweisen, dass er den kannte
wie willst du das machen?
So einen Kaufvertrag unterschreibt man nicht.
Bei Versicherungen und Autoclubs gibts detaillierte Verträge und die lässt man sich ausfüllen und außerdem ist es immer ratsam KfZ-Sachverständige vor Kauf die Ware begutachten zu lassen.
Während der Probefahrt war nichts festzustellen beim Rückwärtsgang, wieso sollte ich den Kaufvertrag nicht unterschreiben? Hatte einen Kfzler dabei, der hat ebenso nichts festgestellt.
privatverkauf?
schlechte karten
Okey also im Kaufvertrag steht zumindest, der kunde wurde auf alle Mängel hingewiesen, was ja nun nicht stimmt. ich hatte 2 Freunde dabei, die das bezeugen könnten.