Anzeige bei der Polizei per Brief?
Hallo,
ich musste jemanden bei der Polizei anzeigen, das habe ich per Brief gemacht.. Nun habe ich festgestellt das in meiner Anzeige zwei Aussagen stehen welche nicht korrekt sind. Ich muss aber auch sagen das ich beim verfassen der Anzeige sehr aufgewühlt war. Ich bin jetzt vorgeladen um noch mehr zu dieser Anzeige auszusagen. Kann ich jetzt wegen Falschaussage belangt werden?
Kann mich die Polizei belangen auch wenn sich herausstellt das ich einen Fehler gemacht habe? Ich habe eine Frist nicht eingehalten, weshalb es dann eskalierte und ich Anzeige erstattet habe.
5 Antworten
Das du dich beim Schreiben vielleicht falsch ausgedrückt hast, ist kein Problem. Deswegen laden sie dich ja vor, damit du alles nochmal genau erklären kannst und offene Fragen geklärt werden können.
Kommt drauf an, was du für einen Fehler gemacht hast. Wenn du aber nur eine Frist nicht eingehalten hast und ein anderer deswegen gewalttätig geworden ist oder dich bedroht hat oder so, kannst du natürlich nicht belangt werden und hattest gutes Recht Anzeige zu erstatten.
Was sich der Beschuldigte noch ausdenkt, kann man natürlich nicht sagen.
So ähnlich ist der Sachverhalt. Danke
Nein kannst du nicht es reicht wenn du bei der Polizei die Aussage korrigierst und erklärst wie es dazu kam. Eine Falschaussage wäre wenn du vor Gericht lügst zb. absichtlich einen Dritten einer Straftat bezichtigst.
Danke für Deine Antwort.
und um das dann ganz genau zu klären dazu ist auch die gerichtsverhandlung da niemand wird dich belangen wir sind menschen und machen daher auch fehler
Sag Ihnen gleich dass du aufgeregt warst und dir zwei Fehler unterlaufen sind. Dir wird nichts passieren.
Danke für Deine Antwort.
Nein.
Danke für Deine Antwort.
Danke für Deine Antwort.