Anzeige bei der Polizei per Brief?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das du dich beim Schreiben vielleicht falsch ausgedrückt hast, ist kein Problem. Deswegen laden sie dich ja vor, damit du alles nochmal genau erklären kannst und offene Fragen geklärt werden können.

Kommt drauf an, was du für einen Fehler gemacht hast. Wenn du aber nur eine Frist nicht eingehalten hast und ein anderer deswegen gewalttätig geworden ist oder dich bedroht hat oder so, kannst du natürlich nicht belangt werden und hattest gutes Recht Anzeige zu erstatten.

Was sich der Beschuldigte noch ausdenkt, kann man natürlich nicht sagen.

Sonar05 
Beitragsersteller
 15.07.2013, 11:52

Danke für Deine Antwort.

Sonar05 
Beitragsersteller
 15.07.2013, 11:58
@Sonar05

So ähnlich ist der Sachverhalt. Danke

Nein kannst du nicht es reicht wenn du bei der Polizei die Aussage korrigierst und erklärst wie es dazu kam. Eine Falschaussage wäre wenn du vor Gericht lügst zb. absichtlich einen Dritten einer Straftat bezichtigst.

Sonar05 
Beitragsersteller
 15.07.2013, 11:52

Danke für Deine Antwort.

und um das dann ganz genau zu klären dazu ist auch die gerichtsverhandlung da niemand wird dich belangen wir sind menschen und machen daher auch fehler

Sag Ihnen gleich dass du aufgeregt warst und dir zwei Fehler unterlaufen sind. Dir wird nichts passieren.

Sonar05 
Beitragsersteller
 15.07.2013, 11:52

Danke für Deine Antwort.

Nein.

Sonar05 
Beitragsersteller
 15.07.2013, 11:52

Danke für Deine Antwort.