kann ich meine aussage bei der polizei ändern ohne das es als falsch aussage gilt?
Bzw. wurde ich heute ausgefragt, aber wegen dem Druck und der Angst, dass ich da nicht raus komm, hab ich bissl dazu gedichtet. Meine Frage ist: Kann ich den Polizisten anrufen und dem sagen, dass ich ein schlechtes Gewissen habe und die Aussage ändern möchte oder sollte ich zum Anwalt gehen, des dem erzählen? Oder vor Gericht die Aussage verweigern? Und dort die Wahrheit erzählen ?
11 Antworten
Selbstverständlich kan man seine Azussagen noch hinter her ändern.Es kann ja einem noch was einfallen Oder das man sich getäuscht hat.Ich an deiner Stelle wenn du angeklagt bist,würde die Aussage zurücknehmen Das darfsr du und sagst der Polizei ich möchte das mit meinem Anwalt besprechen.Die Chance das du dabei gut wegkommst ist sehr gut.Habe auch den Fehler gemacht,das ich ohne Rechtsanwalt eine Aussage gemacht habe.Das mache ich nie wieder.Du hast auch das Recht zu schweigen.Wen du keinen Anwalt dir leisten kannst wird dir einer zur Verfügung gestellt.
Also nimm die Aussage zurück.Egal was die Polizei denkt.Glaube mir der Rechtsanwalt kann dir genau sagen was du sagen sollst,um dich rauszuboxen,bzw,das du eine mildere Strafe bekommst. Nochmals danke für die Bewertung.
danke ebenfalls:)
Beispiel zum Verständnis: Wenn der Täter sagt, wo der die Tatwaffe versteckt hat und man diese dort auch findet, so lässt sich diese Aussage kaum als unwahr zurücknehmen. Wenn man die Waffe nicht findet lässt sich die Aussage leicht zurücknehmen.
Kriminalbeamte werden immer versuchen, eine Aussage mit Tatsachen zu unterfüttern, u.a. weil die Rücknahme von Geständnissen zum polizeilichen Alltag gehört.
klar kannst du das ändern - vor Gericht darfste aber nur als Beschuldigter lügen/dazudichten usw.als Zeuge darfste auch nicht verweigern und musst die Wahrheit sagen. Es sei denn Du bist verwandt oder verschwägert mit dem Angeklagten
Wikipedia: Das Zeugnisverweigerungsrecht berechtigt den Zeugen vor Gericht oder anderen staatlichen Stellen, unter bestimmten Bedingungen die Auskunft in Bezug auf sich oder einen Dritten vollkommen zu verweigern. Davon zu unterscheiden ist das Auskunftsverweigerungsrecht oder auch Aussageverweigerungsrecht, welches sich lediglich auf bestimmte Fragen bezieht. Zweck des Zeugnisverweigerungsrechts ist der Schutz des Zeugen vor Konfliktlagen, die sich aus Loyalität zu sich selbst oder einem Dritten gegenüber und der Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage ergeben würde, wenn der Zeuge zur Aussage gezwungen wäre. Zu solchen Konfliktlagen gehört insbesondere die Situation, dass der Zeuge sich selbst oder ihm nahe stehende Dritte belastet und so eventuell der Gefahr einer (schwereren) Strafverfolgung aussetzt.
ne ich bin beschuldigter also wäre es sinnvoller denn polizist der mich verhört hat anzurufen und des dem erzählen ich mach mir halt gedanken das der mich dann anzeigt wegen einer falsch aussage
verbessern vorm Prozess geht immer. wird zwar in die Kartei aufgenommen, aber vor gericht wirds halt nicht zu ner falschaussage
Nein,wird es nicht.Jedoch hat man dann ein Problem mit deiner Glaubwürdigkeit.
Und mal was grundsätzliches:Der Anwalt ist sowieso zur Wahrheit verpflichtet, es nützt also nichts ihm das zu erzählen.
Da hast du aber wenig Ahnung davon.Ich kann meine Aussage ganz zuückziehen.Was glaubst du was schon prominente Leute gemacht haben.Er hat immerhin unter Druck aussagen müssen.Und das solllte man perdu vermeiden eine Aussage zu machen.Nur durch den Rechtsanwalt.
Ich habe es hingeschrieben ,wie es ist.Dass sich an Gesetze nicht gehalten wird, ist nichts neues , tut nichts zur Sache und hat nichts mit meiner Aussage zu tun.
ja das problem bei mir ist fast genau das selbe hab mich sogar selbst belasstet ohne das es stimmt