Unbezahlt vor Arbeitsbeginn arbeiten? Unbezahlte Meetings? Doppelt zur Arbeit fahren?

5 Antworten

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  1. Du musst zu Arbeitsbeginn arbeitsbereit sein, sprich in entsprechend geeigneter Kleidung anwesend. Wenn also deine Arbeitszeit um 6:00 beginnt, dann musst du auch erst Punkt 6:00 anfangen zu arbeiten. Wenn dein Chef will, dass du 5:45 anfängst, dann fängt deine Arbeitszeit um 5:45 an. Das gleiche Prinzip gilt für den Feierabend. Außerhalb der Arbeitszeit ist dein Arbeitgeber nicht weisungsbefugt, d. h. er kann dich außerhalb der Arbeitszeit nicht zu irgendwelchen Vorbereitungs- oder Nachbereitungsmaßnahmen zwingen.
  2. Das ist nur erlaubt wenn es im Arbeitsvertrag Teildienste vereinbart sind. Die Zeit ist natürlich in jedem Fall Arbeitszeit. (Wieder der Grundsatz, weisungsbefugt ist er nur während der Arbeitszeit.) Ansonsten kannst du dich auf die Ruhezeit von 11h nach deinem letzten Arbeitseinsatz berufen. Falls er dann deinen Dienst bis 18:45 verlängert kannst du dich auf eine maximale tägliche Arbeitszeit von 10h berufen und wenn er dir eine ewig lange Pause zur Überbrückung reindrücken will, dann konnterst du mit der Berücksichtigungspflicht persönlicher Interessen des Arbeitnehmers. (4h Pause, damit du 45min an einem Meeting teilnehmen kannst steht in keinem Verhältnis, zumal er dich auch einfach später einplanen, das Meeting anders legen oder zwei Meetings abhalten könnte um das Problem zu mlösen)
Biibooyeha 
Beitragsersteller
 16.10.2018, 21:39

Edit:

Habe heute im übrigen den Satz im Mitarbeiter Handbuch gefunden: "Schichtbeginn ist immer eine viertel Stunde vor regulärem Beginn..."

5432112345  17.10.2018, 06:16
@Biibooyeha

Das hat er aber schön formuliert. Dann ist auch Arbeitsbeginn eine viertel Stunde vor regulärem Beginn, was wiederum den regulären Beginn ad absurdum führt, da er ja dann nicht regulärer Beginn ist sondern eben eine viertel Stunde vorher...

Man kann es nennen wie man möchte - Schichtbeginn, Arbeitsbeginn, Beginn der Arbeitszeit, etc. - es gibt keine Entkoplung zwischen dem Zeitpunkt den der Mitarbeiter zur Arbeit antreten muss und dem Zeitpunkt ab dem die Arbeitszeit gezählt wird. Es Schichtbeginn zu nennen ändert daran auch nichts.

Das gehört zur Arbeitszeit und ist zu bezahlen. Auch das Meeting ist Arbeitszeit, ob Du vor Ort bleibst, oder wieder kommst, ist jedoch Deine Sache.

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/vor-abschluss-und-nacharbeit-arbeitsrecht_idesk_PI10413_HI727452.html

Biibooyeha 
Beitragsersteller
 16.10.2018, 21:40

Edit:

Habe heute im übrigen den Satz im Mitarbeiter Handbuch gefunden: "Schichtbeginn ist immer eine viertel Stunde vor regulärem Beginn..." das habe ich aber (so wie alle anderen) NICHT unterschrieben 🤷‍♂️

da sein um die Geräte einzuschalten, Fenster zu öffnen, Lich anmachen, aufsperren usw...

Das ist selbstverständlich Teil deiner ARBEIT

Auch ein Teammeeting ist Arbeit. Ich denke, Schichtarbeit über 6 Tage die Woche ist sowie schon extrem belastend, wenn Du dann auch noch an Deinem freien Nachmittag antreten sollst, ist das eine Sauerei.

Beide Punkte würde ich dem Arbeitgeber ganz klar sagen. Wenn sich nichts ändert - such Dir was Neues.

Biibooyeha 
Beitragsersteller
 16.10.2018, 21:39

Edit:

Habe heute im übrigen den Satz im Mitarbeiter Handbuch gefunden: "Schichtbeginn ist immer eine viertel Stunde vor regulärem Beginn..." das habe ich aber (so wie alle anderen) NICHT unterschrieben 🤷‍♂️

Jersinia  16.10.2018, 21:56
@Biibooyeha

Interessant.

Bleibst Du in dem Laden oder suchst Du Dir etwas Neues?

Biibooyeha 
Beitragsersteller
 16.10.2018, 21:59
@Jersinia

Das möchte ich aktuell noch unkommentiert lassen 😉

Biibooyeha 
Beitragsersteller
 16.10.2018, 22:03
@Biibooyeha

Aber ich werde meinen Chef definitiv auf alles was hier schief läuft ansprechen. Leider ist dieser noch 3 Wochen im Urlaub.

Biibooyeha 
Beitragsersteller
 18.10.2018, 01:09
@Jersinia

Hab heute gekündigt ;)

Jersinia  18.10.2018, 07:21
@Biibooyeha

Glückwunsch! Ich wünsche Dir ein viel besseren neuen Job!

Biibooyeha 
Beitragsersteller
 18.10.2018, 10:13
@Jersinia

Danke :)

Verlangen kann er viel. Ich würde keinen unbezahlten Handgriff tun - z.Z. gibt es so viele Jobs.

Tipp: Wenn das nicht gemacht wird, anderen Job suchen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
StefanTrett  11.10.2018, 07:11

Nachtrag: Du scheinst ja einige Probleme mit dem Chef zu haben.

Suche schon mal einen neuen Job!

(Naturlich sollte Dein Verhalten aber Vorbildlich sein).

Biibooyeha 
Beitragsersteller
 16.10.2018, 21:40
@StefanTrett

Edit:

Habe heute im übrigen den Satz im Mitarbeiter Handbuch gefunden: "Schichtbeginn ist immer eine viertel Stunde vor regulärem Beginn..." das habe ich aber (so wie alle anderen) NICHT unterschrieben 🤷‍♂️

StefanTrett  17.10.2018, 19:49
@Biibooyeha

Na dann :) Happy Jobsuching ;)

Biibooyeha 
Beitragsersteller
 18.10.2018, 01:08
@StefanTrett

Danke. Hab heute gekündigt. Mir wurde zufällig etwas angeboten, was ich sehr gerne mach :D

StefanTrett  18.10.2018, 19:34
@Biibooyeha

Ich fange am 1.12 auch einen neue Job an :)

Diese 15 Minuten werden mir NICHT bezahlt.

Diese Zeit muss aber angerechnet werden, denn du arbeitest ja bereits.

Auch die Übergabe ist Arbeitszeit und Meetings ebenso.

Ich würde mir was Anderes suchen.