Unbezahlt vor Arbeitsbeginn arbeiten? Unbezahlte Meetings? Doppelt zur Arbeit fahren?
Moin,
Ich arbeite in einer Fitnesseinrichtung und mein Arbeitsvertrag lautet "40 Std/Woche, Montag bis Sonntag, Fixgehalt".
Frage 1: Wenn ich nun zb. heute Frühschicht (6-14) habe, muss ich immer um 5.45 da sein um die Geräte einzuschalten, Fenster zu öffnen, Lich anmachen, aufsperren usw...
Diese 15 Minuten werden mir NICHT bezahlt.
Soweit ich weiß haben meine Kollegen einen Wisch unterschrieben, auf dem draufsteht, dass man 10 oder 15 Minuten vor Arbeitsbeginn da sein muss. (Ich weiß nicht ob ich diesen auch mal unterschrieben habe, glaube aber nicht).
Aber egal ob man ihn unterschreibt oder nicht... Ist es ok, dass diese 10 / 15 Minuten nicht bezahlt werden? Schließlich kann man ohne diese Tätigkeiten nicht püktlich um 6 öffnen.
Ebenso, wenn ich Spät mache (14-23) muss ich um 13.45 da sein um die Kasse mit der Frühschicht zu zählen und eine saubere Übergabe zu machen. (Dauert aber eig. nur 5 Minuten maximal).
Frage 2: Ich hatte gestern Frühdienst und sollte um 18 Uhr nochmal für ein Teammeeting (45 Minuten) kommen. Diese Zeit ist zb. für 450€ Kräfte unbezahlt, aber Pflicht...?!? Ich bin Vollzeit und habe mir die Zeit natürlich aufgeschrieben. Dennoch musste ich wieder 15km (einfach) hinfahren. (Eigentlich wollte ich den Nachmittag weg und hätte dann 35km einfach zum Meeting gehabt. Dies hab ich aber dann abgesagt) Ist das vom Arbeitgeber ok? Kann er verlangen, dass ich NOCHMAL in die Arbeit fahre wegen 45 Minuten reden?
5 Antworten
- Du musst zu Arbeitsbeginn arbeitsbereit sein, sprich in entsprechend geeigneter Kleidung anwesend. Wenn also deine Arbeitszeit um 6:00 beginnt, dann musst du auch erst Punkt 6:00 anfangen zu arbeiten. Wenn dein Chef will, dass du 5:45 anfängst, dann fängt deine Arbeitszeit um 5:45 an. Das gleiche Prinzip gilt für den Feierabend. Außerhalb der Arbeitszeit ist dein Arbeitgeber nicht weisungsbefugt, d. h. er kann dich außerhalb der Arbeitszeit nicht zu irgendwelchen Vorbereitungs- oder Nachbereitungsmaßnahmen zwingen.
- Das ist nur erlaubt wenn es im Arbeitsvertrag Teildienste vereinbart sind. Die Zeit ist natürlich in jedem Fall Arbeitszeit. (Wieder der Grundsatz, weisungsbefugt ist er nur während der Arbeitszeit.) Ansonsten kannst du dich auf die Ruhezeit von 11h nach deinem letzten Arbeitseinsatz berufen. Falls er dann deinen Dienst bis 18:45 verlängert kannst du dich auf eine maximale tägliche Arbeitszeit von 10h berufen und wenn er dir eine ewig lange Pause zur Überbrückung reindrücken will, dann konnterst du mit der Berücksichtigungspflicht persönlicher Interessen des Arbeitnehmers. (4h Pause, damit du 45min an einem Meeting teilnehmen kannst steht in keinem Verhältnis, zumal er dich auch einfach später einplanen, das Meeting anders legen oder zwei Meetings abhalten könnte um das Problem zu mlösen)
Das hat er aber schön formuliert. Dann ist auch Arbeitsbeginn eine viertel Stunde vor regulärem Beginn, was wiederum den regulären Beginn ad absurdum führt, da er ja dann nicht regulärer Beginn ist sondern eben eine viertel Stunde vorher...
Man kann es nennen wie man möchte - Schichtbeginn, Arbeitsbeginn, Beginn der Arbeitszeit, etc. - es gibt keine Entkoplung zwischen dem Zeitpunkt den der Mitarbeiter zur Arbeit antreten muss und dem Zeitpunkt ab dem die Arbeitszeit gezählt wird. Es Schichtbeginn zu nennen ändert daran auch nichts.
Das gehört zur Arbeitszeit und ist zu bezahlen. Auch das Meeting ist Arbeitszeit, ob Du vor Ort bleibst, oder wieder kommst, ist jedoch Deine Sache.
Edit:
Habe heute im übrigen den Satz im Mitarbeiter Handbuch gefunden: "Schichtbeginn ist immer eine viertel Stunde vor regulärem Beginn..." das habe ich aber (so wie alle anderen) NICHT unterschrieben 🤷♂️
da sein um die Geräte einzuschalten, Fenster zu öffnen, Lich anmachen, aufsperren usw...
Das ist selbstverständlich Teil deiner ARBEIT
Auch ein Teammeeting ist Arbeit. Ich denke, Schichtarbeit über 6 Tage die Woche ist sowie schon extrem belastend, wenn Du dann auch noch an Deinem freien Nachmittag antreten sollst, ist das eine Sauerei.
Beide Punkte würde ich dem Arbeitgeber ganz klar sagen. Wenn sich nichts ändert - such Dir was Neues.
Edit:
Habe heute im übrigen den Satz im Mitarbeiter Handbuch gefunden: "Schichtbeginn ist immer eine viertel Stunde vor regulärem Beginn..." das habe ich aber (so wie alle anderen) NICHT unterschrieben 🤷♂️
Das möchte ich aktuell noch unkommentiert lassen 😉
Aber ich werde meinen Chef definitiv auf alles was hier schief läuft ansprechen. Leider ist dieser noch 3 Wochen im Urlaub.
Hab heute gekündigt ;)
Glückwunsch! Ich wünsche Dir ein viel besseren neuen Job!
Danke :)
Verlangen kann er viel. Ich würde keinen unbezahlten Handgriff tun - z.Z. gibt es so viele Jobs.
Tipp: Wenn das nicht gemacht wird, anderen Job suchen
Nachtrag: Du scheinst ja einige Probleme mit dem Chef zu haben.
Suche schon mal einen neuen Job!
(Naturlich sollte Dein Verhalten aber Vorbildlich sein).
Edit:
Habe heute im übrigen den Satz im Mitarbeiter Handbuch gefunden: "Schichtbeginn ist immer eine viertel Stunde vor regulärem Beginn..." das habe ich aber (so wie alle anderen) NICHT unterschrieben 🤷♂️
Na dann :) Happy Jobsuching ;)
Danke. Hab heute gekündigt. Mir wurde zufällig etwas angeboten, was ich sehr gerne mach :D
Ich fange am 1.12 auch einen neue Job an :)
Diese 15 Minuten werden mir NICHT bezahlt.
Diese Zeit muss aber angerechnet werden, denn du arbeitest ja bereits.
Auch die Übergabe ist Arbeitszeit und Meetings ebenso.
Ich würde mir was Anderes suchen.
Edit:
Habe heute im übrigen den Satz im Mitarbeiter Handbuch gefunden: "Schichtbeginn ist immer eine viertel Stunde vor regulärem Beginn..."