30 Minuten unbezahlt vor Arbeitsbeginn vor Ort. Muss Arbeitgeber dies bezahlen?
Die Frage sagt ja schon alles. Mein Arbeitgeber verlangt, dass ich bei jedem Einsatz 30 Minuten früher erscheine (fürs Check in und umziehen).
Ich bitte um stichfeste Belege und wahrheitsgemäße Aussagen von Leuten, die es WISSEN.
Meinungen und Vermutungen helfen mir hier nicht weiter.
Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe und wünsche einen schönen Sonntag.
MfG
Levi
8 Antworten
Wenn Dein Chef das anordnet, muss er das auch bezahlen. Vielleicht hilft Dir dieser Link weiter ?
Hallo Levi,
Du schreibst:
dass ich bei jedem Einsatz 30 Mimuten früher erscheine (fürs Check in und Umziehen).
Was verstehst du unter Check in?
Musst du Maschinen o.ä. vorbereiten?
Deine Arbeitszeit beginnt, wie im Arbeitsvertrag vereinbart.
Exakt um diese Zeit musst du an deinem Arbeitsplatz einsatzbereit sein!
Ein Beispiel:
Die Arbeitszeit für eine Verkäuferin in einem Kaufhaus beginnt um 10:00 Uhr.
Dann muss diese Verkäuferin um spätestens 10:00 Uhr nicht nur im Kaufhaus, sondern auch in ihrer Abteilung sein. Auch wenn sich diese eventuell im 3. Stock befindet.
Du musst dem Arbeitgeber lediglich zu den vereinbarten Arbeitszeiten zur Verfügung stehen.
Die Zeit davor zählt zu deiner Freizeit und der Arbeitgeber hat kein Recht dir vorzuschreiben, wie du diese gestalten musst.
Das gehört zur Arbeitszeit: RüstzeitDen PC hochfahren, das Einrichten der Maschine und auch das Ausschalten der Geräte sind als Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers einzustufen und gehören zur Arbeitszeit. Diese Rüstzeit ist erforderlich, um die vom Arbeitgeber vorgegebenen Aufgaben ausführen zu können, und müssen somit vergütet werden.
Gut zu wissen:
Egal wie groß Ihr Unternehmen ist: Arbeitgeber müssen etliche Gesetze so aushängen, dass ihre Mitarbeiter sie lesen können - sonst droht ein Bußgeld. Eine Übersicht über die aushangpflichtigen Gesetze.
Unter anderem gehört auch das Arbeitszeitgesetz dazu:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/ArbZG.pdf
Was passiert, wenn man gegen die Aushangpflicht verstößt?Wer seiner Aushangpflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro bestraft werden.
Noch Fragen? - Einfach fragen!
Richtig. Du hast vollkommen Recht!
Das sind Arbeitszeiten, die der Arbeitgeber vergüten muss!
Hast du dir die Zeiten notiert. Gibt es noch andere Kollegen, die das gleiche Problem hatten?
Nun steht da jedoch, dass ich immer 15 Minuten vor Arbeitsbeginn (gelegentlich 30 oder 45min, bei der CB-Arena) vor Ort sein muss.
Das ist gut für dich. So lässt sich einfach belegen, dass du auf Anweisung handelst.
Ich erzähle dir mal kurz eine Geschichte, die viel Ähnlichkeit mit deiner hat.
Es geht um eine Freundin, die vor längerer Zeit bei einer Reinigungsfirma gearbeitet hat.
Bei lukrativen Objekten, wie z.B. ein Krankenhaus, hat der Chef auch darauf bestanden, dass die Leute viel früher vor Arbeitsbeginn da sein sollten/mussten.
Da wo es möglich war, hat er sogar Fahrgemeinschaften organisiert.
Was als bequemer Weg zur Arbeit angepriesen wurde, diente tatsächlich lediglich der Kontrolle.
Das Arbeitsgericht hat festgestellt, dass die Zeiten exakt so viel früher waren, dass man bei Ausfall eines Kollegen noch Ersatz beschaffen konnte.
Bezahlt wurde auch hier nicht.
Die Mitarbeitert bekamen irgend welche Blätter über Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz oder Produktinformationen über die Putzmittel.
Der Chaf wollte so die Überstunden als unbezahlte Schulung rechtfertigen.
Fakt ist:
Es ging dem Arbeitgeber hier nur darum, sicherzustellen, dass der Kunde nicht enttäuscht wird und ggf. den Auftrag entzieht.
Das Reinigungsgewerbe ist ein hart umkämpfter Markt. Alles nachvollziehbar. Aber nicht auf Kosten der Angestellten.
In diesem Fall kam es zu einem Vergleich.
Es wurde eine einmalige Summe bezahlt. Allerdings hat zu diesem Zeitpunkt meine Bekannte schon längst nicht mehr dort gearbeitet.
Gut zu wissen:
Wenn du ein entsprechend geringes Einkommen hast, kannst du sog. Prozesskostenhilfe bekommen.
So soll sicher gestellt werden, dass Menschen nicht auf ihre Rechte verzichten müssen, weil sie sich keinen Anwalt leisten können.
Sollte es tatsächlich zu einer juristischen Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht kommen, kannst du sicher sein, dass dein Chef einen Anwalt dabei hat.
Nach Möglichkeit solltest du dir in diesem Fall auch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen.
Folgende Unterlagen sind für die Prozesskostenhilfe wichtig.
Belege über laufendes Einkommen (Lohnabrechnungen, Renten- oder sonstige Bescheide) Zahlungsbelege/Kontoauszüge zu laufenden Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen etc.) Unterlagen, aus denen sich der Wert vorhandener Vermögenswerte ergibt (Sparbuch, Lebensversicherung etc.) Personalausweis oder Reisepass.
Bei dem Gericht, vor dem das Verfahren stattfindet, muss der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe gestellt werden, dies kann auch bei der Geschäftsstelle zu Protokoll gegeben werden. Wer sich anwaltlich vertreten lassen will, kann auch die Prozesskostenhilfe direkt von seinem Anwalt beantragen lassen.
Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen oder auch unmittelbar eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen.
Ich hoffe, dir für den Moment mit diesen Infos ein Stück weiter geholfen zu haben.
Viel Erfolg!
Vielen Dank und noch einen schönen Tag 👍🔝
Eine Frage hab ich noch.
Bringt mir das einem Vorteil ein, wenn ich belegen kann, dass die Firma auf meine Nachfrage für bezahlten Urlaub hin behauptet hat, ich hätte als Aushilfe keinen Anspruch auf Urlaub?
Nach langer Diskussion wurde mir von der Disposition dann der Urlaub zugesprochen, aber ich sollte "anderen Mitarbeiten nicht davon erzählen". Dies hab ich als Chat und es belegt doch eindeutig dubiouse Machenschaften innerhalb der Firma, oder nicht? Kann man das als Pluspunkt für meine Chancen werten?
Das Umziehen für die Berufstätigkeit zählt zur Arbeitszeit, und muss vergütet werden.
Weitere Informationen:
Und ohne deine Zustimmung, darf er auch nicht einfach festlegen, dass du früher kommen musst:
https://www.lexware.de/artikel/arbeitszeit-welche-gesetzlichen-vorgaben-muss-ich-kennen/
Gruß, Martin Harwig
Leider sehe ich nicht, wie der Link mir weiter helfen soll. Ist er vielleicht falsch?
Ansonsten vielen Dank für deine Antwort :)
Ja, ist falsch. Ich verbessere diesen kurz.
Dankesehr
Selbst für Check in und umziehen muss dein Arbeitgeber dir bezahlen. Wenn du 30min früher arbeiten kommen kannst, dann könnt ihr dies gerne schriftlich festhalten oder in einem Stundenkonto schriftlich festhalten.
Am besten du schreibst dir absofort deine tatsächlich gearbeiteten Stunden auf. Selbst wenn es nur im Handy in einer Notiz oder im Kalender ist. Rechtlich wäre dies nicht aber somit kannst du, wenn ihr ein schriftliches Stundenkonto führt dies besser nachprüfen und bei Fehlern verbessern.
Die geleisteten Überstunden würde ich mir auszahlen lassen. Viele häufen diese über Monate bis zu Jahre an und können diese nie abfeiern.
Ich hab mir nichts dazu aufgeschrieben, dennoch hab ich für jeden Einsatz einen "Einsatzplan" auf dem ersichtlich ist, dass von mir erwartet wird, 30 Minuten früher vor Ort zu sein.
Des Weiteren besitze ist einen Chat mit der Disposition, bei dem mir gesagt wird ich hätte kein Recht auf Bezahlung.
Kann man das als Betrug interpretieren? Dieses Vorgehen hat in dieser Firma System und es wird grundsätzlich jeder in der Hinsicht beschissen.
Früher dort sein , damit der Betrieb im Zweifel jemand anderes nachordern kann !??
Um welche Tätigkeit geht es denn ?
Hallo. Erstmal danke für deine Antwort. Ich hab als Aushilfe bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet und war ständig bei anderen Kunden. Eine vertraglich festgelegte Anfangszeit gibt es nicht.
Für jeden Job gibt es andere Zeiten, die dann in meiner App angezeigt werden.
Nun steht da jedoch, dass ich immer 15 Minuten vor Arbeitsbeginn (gelegentlich 30 oder 45min, bei der CB-Arena) vor Ort sein muss.
Da der Arbeitgeber darauf bestanden hat, bestehe ich nun darauf, dies auch bezahlt zu bekommen.
In der Zeit in der ich früher erschienen bin hab ich mich i.d.R. umgezogen und bin zu meinem Arbeitplatz gegangen, an dem ich dann bleiben musste bis meine "eigentliche Arbeitszeit" beginnt.
Muss man mir das bezahlen? Ich bin sozusagen ja schon arbeitbereit vor Ort.