30 Minuten unbezahlt vor Arbeitsbeginn vor Ort. Muss Arbeitgeber dies bezahlen?
Die Frage sagt ja schon alles. Mein Arbeitgeber verlangt, dass ich bei jedem Einsatz 30 Minuten früher erscheine (fürs Check in und umziehen).
Ich bitte um stichfeste Belege und wahrheitsgemäße Aussagen von Leuten, die es WISSEN.
Meinungen und Vermutungen helfen mir hier nicht weiter.
Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe und wünsche einen schönen Sonntag.
MfG
Levi
8 Antworten
Wenn Dein Chef das anordnet, muss er das auch bezahlen. Vielleicht hilft Dir dieser Link weiter ?
Hallo Levi,
Du schreibst:
dass ich bei jedem Einsatz 30 Mimuten früher erscheine (fürs Check in und Umziehen).
Was verstehst du unter Check in?
Musst du Maschinen o.ä. vorbereiten?
Deine Arbeitszeit beginnt, wie im Arbeitsvertrag vereinbart.
Exakt um diese Zeit musst du an deinem Arbeitsplatz einsatzbereit sein!
Ein Beispiel:
Die Arbeitszeit für eine Verkäuferin in einem Kaufhaus beginnt um 10:00 Uhr.
Dann muss diese Verkäuferin um spätestens 10:00 Uhr nicht nur im Kaufhaus, sondern auch in ihrer Abteilung sein. Auch wenn sich diese eventuell im 3. Stock befindet.
Du musst dem Arbeitgeber lediglich zu den vereinbarten Arbeitszeiten zur Verfügung stehen.
Die Zeit davor zählt zu deiner Freizeit und der Arbeitgeber hat kein Recht dir vorzuschreiben, wie du diese gestalten musst.
Das gehört zur Arbeitszeit: RüstzeitDen PC hochfahren, das Einrichten der Maschine und auch das Ausschalten der Geräte sind als Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers einzustufen und gehören zur Arbeitszeit. Diese Rüstzeit ist erforderlich, um die vom Arbeitgeber vorgegebenen Aufgaben ausführen zu können, und müssen somit vergütet werden.
Gut zu wissen:
Egal wie groß Ihr Unternehmen ist: Arbeitgeber müssen etliche Gesetze so aushängen, dass ihre Mitarbeiter sie lesen können - sonst droht ein Bußgeld. Eine Übersicht über die aushangpflichtigen Gesetze.
Unter anderem gehört auch das Arbeitszeitgesetz dazu:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/ArbZG.pdf
Was passiert, wenn man gegen die Aushangpflicht verstößt?Wer seiner Aushangpflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro bestraft werden.
Noch Fragen? - Einfach fragen!
Das Umziehen für die Berufstätigkeit zählt zur Arbeitszeit, und muss vergütet werden.
Weitere Informationen:
Und ohne deine Zustimmung, darf er auch nicht einfach festlegen, dass du früher kommen musst:
https://www.lexware.de/artikel/arbeitszeit-welche-gesetzlichen-vorgaben-muss-ich-kennen/
Gruß, Martin Harwig
Selbst für Check in und umziehen muss dein Arbeitgeber dir bezahlen. Wenn du 30min früher arbeiten kommen kannst, dann könnt ihr dies gerne schriftlich festhalten oder in einem Stundenkonto schriftlich festhalten.
Am besten du schreibst dir absofort deine tatsächlich gearbeiteten Stunden auf. Selbst wenn es nur im Handy in einer Notiz oder im Kalender ist. Rechtlich wäre dies nicht aber somit kannst du, wenn ihr ein schriftliches Stundenkonto führt dies besser nachprüfen und bei Fehlern verbessern.
Die geleisteten Überstunden würde ich mir auszahlen lassen. Viele häufen diese über Monate bis zu Jahre an und können diese nie abfeiern.
Früher dort sein , damit der Betrieb im Zweifel jemand anderes nachordern kann !??
Um welche Tätigkeit geht es denn ?