45minuten vor Arbeitsbeginn einchecken, ansonsten vertragsstrafe

8 Antworten

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 612 Vergütung (1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. (2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

So stehts im Gesetz. Arbeit kann nur gegen Bezahlung erfolgen.

Arbeitszeit ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Fall des Arztes Jäger in Kiel folgendes auch:

Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt.

Auch das Bereithalten ist Arbeitszeit.

Nein, das ist nicht rechtens. Geh mal zur Gewerkschaft.

PunkExpert4  20.03.2015, 21:51

Gewerkschaft ? In SO einem Laden ?

Wiggum34  20.03.2015, 21:52
@PunkExpert4

Gewerkschaftsmitglied kann man sein, ohne dass es einen Betriebsrat im Betrieb gibt. Sind zwei komplett unterschiedliche Sachen.

du bist 45 minuten umsonst da ?! auf der welt ist nix umsons also lass dir die zeit bezahlen ich finde das geht garnicht oder geh halt hin wen die arbeit beginnt was ist das den für ein dummes system

watuma 
Beitragsersteller
 20.03.2015, 21:59

Es steht halt so im Rahmenvertrag und für jede Veranstaltung wird ein Kurzarbeitsvertrag gemacht, dass ist das System. 

Es wird vorher beim Verleiher eingecheckt und dann geht man direkt zum "leihenden" arbeiten. Deshalb verstehe ich, wenn man bisschen was früher bei diesem Check in ist, aber 45 Minuten ist echt viel.

Nein, is verboten.

Und was passiert dann in diesen 45 Minuten?