Muss ich als Arbeitnehmer 2h Pause hinnehmen?

5 Antworten

Wenn Du 2 Stunden Pause hast, verbringst Du doch diese sicherlich nicht an Deinem Arbeitsplatz. Somit kann Dir Dein Arbeitgeber in dieser Zeit gar keine Arbeit zuweisen.

Sollte es so sein, dass Du tatsächlich nur 45 Minuten Pause machst, dann solltest Du mit Deinem Arbeitgeber reden, dass er Dir auch nur diese 45 Minuten abzieht. Geht er darauf nicht ein, würde ich tatsächlich auch die 2 Stunden Pause durchziehen, aber nicht am Arbeitsplatz

ricooasd 
Beitragsersteller
 15.11.2015, 23:39

Während meiner Pause kann und will ich den Arbeitsplatz nicht verlassen, da ich die Filialleitung bin. Wir haben in dieser Filiale einen separaten Pausenraum aber wie schon erwähnt können sowohl meiner Mitarbeiter als auch ich selbst aus betrieblichen Gründen keine zwei stündige Pause einlegen. Dennoch wird diese Zeit von der Zentrale festgelegt. In meinen Augen ist es nur eine indirekte Art zu sagen, dass man täglich Überstunden machen muss.

Wieso ist es nicht möglich die 2 Stunden Pause zu machen?

Muss immer einer im Laden sein?
Dann macht versetzt Pause.

Zudem muss die Pause ja nicht am Stück sein, ihr könntet eine Frühstückspause und eine Mittagspause machen.

Ich würde an eurer stelle das durchziehen. Es ist euer recht.

Wenn alle betroffen sind. Solltet ihr euch da gegenseitig unterstützen.
ZB wenn jemand in der Pause gesprochen werden will, ist derjenige halt nicht da. Punkt.

Aber ich hab so das Gefühl, du willst gar nicht durchsetzen, dass ihr sie Pause machen könnt, sondern nur, dass ihr weniger Pause habt. So dass ihr früher Feierabend habt richtig?

Gibt es einen Betriebsrat?

Du vermischst zwei Dinge:

1. Die gesetzliche Pausenregelung legt nur den Mindeststandard fest. Zu Gunsten der Beschäftigten darf daher jederzeit nach oben (= längere Pause) abgewichen werden. Ob das im Einzelfall Sinn macht, kann man sicher diskutieren, aber es ist zumindest legal. Und gem. § 315 BGB darf der AG den Ablauf in seinem Betrieb eben "nach billigem Ermessen" bestimmen.

2. Der unabdingbare Anspruch auf Vergütung der geleisteten Arbeit ergibt sich jedoch aus § 611 BGB: "Arbeit gegen Geld" (~ tatsächliche Arbeitszeit x Stundenlohn). Ein Vorenthalten von zustehender Vergütung der Überstunden (= über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehende geleistete Arbeitszeit) entspricht dem Tatbestand der Förderung von Schwarzarbeit - und dafür interessieren sich die Zollbehörden äußerst brennend und ermitteln selbst auf anonyme Anzeigen hin schnell und effektiv ... !!!

Pause ist wenn du in dieser Zeit den Arbeitsplatz verlassen kannst !
Wenn dem nicht so ist ist das Arbeitszeit/ gehört als plus zu schreiben . Sprech sachlich mit deinem AG

der Ag gibt deine Pausenzeit vor.....da kannst du nix machen...

es sei denn mit dem AG reden...