Hallo Zusammen! Ich möchte gerne wissen,ob es gesetzlich ist 15 kulanz Minuten vor Arbeitsbeginn mit der Arbeit zu beginnen ?
Ich bin Vollzeitkraft, arbeite von Mo -Sa. Einen Tag hab ich in der Woche frei. Also 5 Tage Woche mit 8 Stunden Arbeitszeit pro Tag. Ich komme auch oft während meines Urlaubs oder an freien Tagen arbeiten,ohne die Arbeitszeiten einzutragen,oder bleibe mindestens 20 min länger nach Feierabend . Darf mein Chef, vom Gesetz her, von mir verlangen 15 kulanz Minuten eher am Arbeitsplatz zu sein?
Vielen Dank schonmal .
6 Antworten
Dein Arbeitgeber kennt die Gesetzeslage und weiß genau wo die Grenzen sind. Hier das Arbeitszeitgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html
Überstunden:
Vorbereitung des Arbeitsplatzes vor Beginn der Arbeit:
Vielen Dank. Ich hoffe, ich denke damit ist mir sehr geholfen.
warum kommst du an freien Tagen und im Urlaub, das ist (sorry, da fällt mir nichts anderes ein) dämlich!
Der Chef kann verlangen das du zu Dienstbeginn fertig für die Arbeit bist. Du kannst also nicht zu Arbeitsbeginn durch die Türe stolpern und dann noch lange die Jacke ausziehen und deine Tasche verräumen. Du musst aber nicht 15 Minuten vor Arbeitsbeginn schon an deinem Arbeitsplatz stehen und loslegen, das kann der Chef nicht verlangen.
nein, du schuldest die arbeitsleistung, die im vertrag steht. mehrarbeit muss vergütet werden, dieses musst du notieren und eintragen lassen. ich arbeite als aushilfe an der kasse, wir bekommen 15 min vor arbeitsbeginn die zeit bezahlt, die es braucht, um die kasse einzuzählen. auf der arbeit erst noch umziehen wird aber nicht bezahlt.
Ich muss Mehrarbeit leisten, allerdings unbezahlt, da ich Vollzeitkraft bin. Mir geht es nur um diese kulanzzeit, weil der Chef uns das ständig unter die Nase reibt. Vonwegen wir müssen ja 15 min eher auf Arbeit sein bzw.anfangen zu arbeiten.
Bei einer Arbeitszeit von montags bis samstags handelt es sich um keine 5-Tage-Woche. Dir dürfte noch ein weiterer freier Tag in der Woche zustehen.
Was machst du denn beruflich?
Und hast einen Arbeitsvertrag mit 48 Std/Woche?
Und dann arbeitest du noch freiwillig an deinen freien Tagen (das können ja nur die Sonntage sein) und während deines Urlaubs?!
Da stimmt irgendwas nicht.
Nein darf er nicht.
Hallo maja0403,
vielen Dank für die rasche Antwort. Hast du evtl. einen Link den ich dazu ansehen kann?
Nein einen Link habe ich nicht, ich weiß das aber aus einer Erfahrung. Ich hatte auch schon Chefs die das bei mir versucht haben.
Ich arbeite im Verkauf als vollzeitkraft.