Umzug während Krankschreibung?
Grüße euch,
meine Mama ist seit einiger Zeit Krank geschrieben, da mein Vater sehr Krank war und jetzt auch leider gestorben ist.
Nun möchte Sie zu den Enkelkindern ziehen, da Sie nix mehr in der Stadt hält. Darf Sie das tun? Hatte hier schon öfter gelesen, das es kein Problem ist. Wie ist das jedoch mit dem Arbeitgeber. Man muss ihm ja mitteilen das man umgezogen ist. Eine Kündigung wegen Umzug wäre ja vermutlich Rechtens(vom Arbeitgeber)? Dann würde Sie ja aber eine Sperre bekommen weil es Eigenverschulden ist bei ALG1?
Sie möchte gern oben in einem Krankenhaus anfangen und wäre dann vermutlich nur kurz Arbeitssuchend.
4 Antworten
Warum sollte der AG sie kündigen , wenn sie umzieht?
Das sie Krank ist heißt ja nicht, das sie den Umzug allein Bewältigt, vielleicht machen das ja Ihre Kinder und sie setzt sich einfach ins gemachte neue Nest.
Natürlich muß sie dem AG die neue Adresse mitteilen.
Wie sie wieder zur Arbeit kommt, wenn sie wieder gesund ist ist Ihr Problem nicht das des Arbeitgebers.
Kündigt sie von sich aus, bekommt sie allerdings eine ALG sperre von 3 Monaten und muß alle ausgaben in der Zeit aus eigener Tasche berappen, wenn sie nicht gleich eine neue Arbeit findet.
Vlt. kann sie ja mit ihrem Chef reden, dass er sie feuert (wenn er es kann, dann wäre das Problem mit der Sperre weg).
Ansonsten kann man einen Arbeitsvertrag auch aus wichtigem Grund aufheben. Zum Beispiel gesundheitliche Einschränkungen.
Wegen dem Umzug und der Kranschreibung dürfte es jeden Falls keine Probleme geben.
Nur wenn aus wichtigem Grund, gibt es keine Sperre. Das ist halt auch immer ein bisschen Ansicht des Amtes, was als wichtiger Grund gilt und was nicht...
Also wenn deine Mutter krank ist sollte sie alles dafür tun um Gesund zu werden und keine Kisten schleppen.
Warum sollte der AG deine Mutter herauswerfen wenn sie umzieht?
Das kann dem AG doch mal völlig egal sein ob sie jetz 10 oder 100km zur Arbeit hat.
Wenn deine Mutter kündigt bekommt sie eine Sperre, aber sie kann sich ja erst den neuen Arbeitsplatz besorgen und dann kündigen umziehen etc...
Das hat Sie vor, nur war halt ein wenig Angst, das der AG Sie einfach kündigt.
Das ist kein triftiger Kündigungsgrund. Das ist ihr problem ob sie jetzt täglich 10 oder 100km zu arbeit muss...
hallo also wenn der arbeitgeber dafür kein verständnis hätte dann ist er eh ein ......
Dem Arbeitgeber gegenüber muss kein Arbeitnehmer seine Kündigung begründen.
Es geht hier um die Sperrfrist der Arbeitsagentur.
Aufhebungsvertrag gibt dann keine Sperre?