Bezahlt der Arbeitgeber mich (azubi) weiterhin (zb 2-3 Monatsgehälter) , wenn er mich während meine Krankschreibung kündigt?

3 Antworten

Einen Azubi kann man außerhalb der Probezeit nur aus wichtigem Grund kündigen. Krankheit ist kein wichtiger Grund, außer wenn du dadurch den Beruf garnicht mehr ausüben wirst können oder ( Zb ein Bein verloren und Berufsausbildung zum Dachdecker). Das Ausbildungsziel gefährdet ist. Faustformel sind da 10 Prozent Krankenfehlzeit.

Sollte ein man wichtiger Grund vorliegen, der eine Kündigung rechtfertigt ( zb ein bekannt gewordener Diebstahl oder andere Straftat) ist es furzegal ob du da gerade krankgeschrieben bist.

Sollte der AG das Ausbildungsverhältnis ordentlich kündigen und du keine Einwände erheben bezahlt er dich bis zum in der Kündigung genannten Termin. Danach ist dann Ende mit Lohn und Sozialversicherung durch den Arbeitgeber.

So lange du krank geschrieben bist, kann dein Arbeitgeber dir nicht kündigen. Das geht nur, wenn du wegen der selben Krankheit immer wieder für sehr lange Zeit krank bist und nicht arbeiten kannst. Dann muss der Arbeitgeber aber den Nachweis erbringen, dass du aus gesundheitlichen Gründen den Beruf nicht ausüben kannst.

Deine Ausbildungsvergütung erhältst du bis zum letzten Beschäftigungstag, auch dann wenn du wieder krank geschrieben werden solltest.

Halbammi  05.06.2022, 18:13

Unsinn

Familiengerd  30.03.2022, 17:50
So lange du krank geschrieben bist, kann dein Arbeitgeber dir nicht kündigen.

Das ist falsch. Krankheit stellt - jedenfalls nach deutschem Recht - keinen Kündigungsschutz dar.

Ahri22 
Beitragsersteller
 31.03.2022, 10:51
@Familiengerd

Ich höre von vielen dass Arbeitgeber nicht kündigen darf wenn man krank ist.. Oder es ist sehr schwierig, man muss gute Gründe haben, aber ich glaube sie oder er hat es auch hier so erklärt..

Familiengerd  31.03.2022, 12:04
@Ahri22
Ich höre von vielen dass Arbeitgeber nicht kündigen darf wenn man krank ist..

Das ist aber falsch.

Für die Kündigungsmöglichkeit des Arbeitgebers spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer/Auszubildende krank ist oder nicht.

Nur eine Kündigung wegen Erkrankung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Ahri22 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 14:36

Okay, danke dir. Ja ich bin jetzt fast 1 Monate krank geschrieben, hatte vor kurzen eine OP.. Und die Krankschreibung verlängert sich auch noch..

Und ich bin mir ziemlich sicher dass eine Kündigung kommen wird. Weil dies gefällt ihnen gar nicht, ich muss mich ständig auch telefonisch melden und da sind sie schon unfreundlich.. Wenn die mich nicht kündigen, dann werden sie es tuen dass ich es slebst mache, indem die mich fertig machen werden, falls ich noch zurück kommen sollte..

Wenn du in der Probezeit (fristlos) gekündigt wirst, gibt es ab diesem Datum keine Vergütung mehr.

Außerhalb der Probezeit, solltest du dich eher direkt beim Arbeitsgericht melden (fristlos wäre wegen Krankschreibung kaum möglich, fristgerecht mit im Schnitt 1-3 Monaten jedoch schon - sofern in absehbarer Zeit keine Besserung bei der Krankheit abzusehen ist)

Familiengerd  30.03.2022, 17:31

Das Berufsbildungsgesetz BBiG sieht für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit der Kündigung mit Frist vor, sondern nur noch die der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (Berufsbildungsgesetz BBiG § 22 "Kündigung").

Und wie kommst Du nur auf "im Schnitt 1-3 Monaten" als Kündigungsfrist??

Ahri22 
Beitragsersteller
 31.03.2022, 09:50
@Familiengerd

Okay.. Also gibts dann auch keinen Gehalt wenn ich krankgeschrieben bin und er währenddessen mich kündigt?

Wir benutzen alle die app wo wir sehen können wann wir arbeiten müssen,Urlaubstage ect..

Wollte reinschauen aber jetzt habe ich keinen Zugang mehr hahah, weis echt nicht was ich machen soll,momentan schaff ich auch nicht mit denen zu telefonieren,( wegen meiner Krankheit) nur noch mehr Stress. Einmal wurde mir vorgeworfen, dass ich schwach bin und zu arbeit muss auch wenn ich krank bin

Familiengerd  31.03.2022, 10:11
@Ahri22
Also gibts dann auch keinen Gehalt wenn ich krankgeschrieben bin und er währenddessen mich kündigt?

So lange Du krankgeschrieben bist, bekommst du (für maximal 6 Wochen) vom Arbeitgeber die Fortzahlung der Ausbildungsvergütung, nach diesen 6 Wochen dann Krankengeld von der Krankenkasse.

Ahri22 
Beitragsersteller
 31.03.2022, 10:48
@Familiengerd

ich dachte dass ich die Kosten für die Krankenkasse selbst übernehmen muss und keinen krankengeld bekomme, also wenn mein Arbeitgeber mich kündigt

Familiengerd  31.03.2022, 12:01
@Ahri22

Wenn Dein Arbeitgeber Dir kündigt und du weiterhin krank bist, erhältst Du Krankengeld von der Krankenkasse.

Melde Dich dann aber auch sofort bei der Agentur für Arbeit - auch wenn Du Dich wegen der Erkrankung noch nicht arbeitsuchend und/oder arbeitslos melden kannst.

Ahri22 
Beitragsersteller
 31.03.2022, 12:19
@Familiengerd

Danke dir. Ja werde ich machen, ich, habe auch meinen Arzt gefragt, er meinte es ist sehr schwierig einen azubi und noch wegen Krankheit zu kündigen. Wenn die denken dass ich die Ausbildung nicht deswegen schaffen kann, kann die Ausbildung auch verlängert werden..

Ich habe auch für März noch kein Gehalt erhalten..

DerCaveman  30.03.2022, 15:21
Außerhalb der Probezeit, solltest du dich eher direkt beim Arbeitsgericht melden (fristlos wäre wegen Krankschreibung kaum möglich, fristgerecht mit im Schnitt 1-3 Monaten jedoch schon

Als Community-Experte fuer Recht solltest du eigentlich wissen, dass das BBiG ueberhaupt keine Kuendigungsfrist fuer den Ausbildungsbetrieb kennt und dieser somit - wenn ueberhaupt - ohnehin nur fristlos kuendigen kann.

Halbammi  05.06.2022, 18:13

Unsinn.

Ahri22 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 14:13

Okay danke dir.

Also jetzt bin ich ja fast 1 Mona krank geschrieben. Ich hatte eine op vor kurzer Zeit gehabt und jetzt muss sich ja dies weitererholen.. Und bin nicht arbeitsfähig. Auch wegen meiner psyche, mit Gericht und so würde ich das nicht packen.. Aber gibt's da ne bestimmte Zeit ab wie lang man krank gewesen ist dass man da gekündigt wird

LePetitGateau  30.03.2022, 14:14
@Ahri22

Das sind immer Einzelfallentscheidungen vor Gericht. Bei 4 Wochen weniger ein Thema, es sei denn es liegt eine Bescheinigung vor dass sich dein Zustand im nächsten halben Jahr nicht verbessert.

Aber wie gesagt, in der Probezeit ist das anders (weiß ja nicht wie lange du da schon arbeitest)

Ahri22 
Beitragsersteller
 30.03.2022, 14:21
@LePetitGateau

Asoo okay gut..

Ja also bin seit 01.09.2021 da, und Probezeit ist schon vorbei..

Familiengerd  31.03.2022, 10:02
@Ahri22
Aber gibt's da ne bestimmte Zeit ab wie lang man krank gewesen ist dass man da gekündigt wird

Es gibt da keine gesetzliche Regelung.

Aber die "Faustformel" ist, dass bei Fehlzeiten von mehr als 10 % (das sind bei einer dreijährigen Ausbildungszeit ca. 66 Tage) angenommen wird, dass das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann und eine Kündigung deshalb möglich wäre.

Gekündigt werden kann auch dann, wenn davon auszugehen ist, dass eine Genesung nicht mehr rechtzeitig erfolgt, um die Ausbildung erfolgreich abschließen zu können, oder wenn die Art der Erkrankung die Fortführung der Ausbildung nicht mehr zulässt (z.B. eine Allergie gegen Mehl[staub] bei einer Ausbildung zum Bäcker).

Ahri22 
Beitragsersteller
 31.03.2022, 11:53
@Familiengerd

Oh okay ja habe dann bald diese fehltage erreicht, also wird auch nichts mehr mit dieser Ausbildung.. Aber ich kann ja eine neue Stelle suchen und trotzdem die Ausbildung schaffen..