Bis wann neue Adresse dem Arbeitgeber mitteilen?
Hallo,
ich habe meinem Arbeitgeber meine neue Adresse bereits mündlich im Mai mitgeteilt. Schriftlich allerdings erst jetzt im Oktober. Mein Arbeitgeber sagt, er muss also davon ausgehen, dass ich erst jetzt im Oktober umgezogen bin.
Weiß jemand, bis wann man seine neue Adresse dem Arbeitgeber mitteilen muss? Kann man dies rückwirkend machen?
Danke für die Info und viele Grüße Philipp
5 Antworten
....wie schon mündlich mitgeteilt, habe ich seit dem........eine neue Anschrift.
Was soll es da für Probleme geben?
Du musst deinen Arbeitgeber sofort informieren, sobald du Kenntnis über deinen Umzug hast. Und zwar schriftlich. Wenn du also im März eine Wohnung zum 01.05. anmietest und den Mietvertrag unterschrieben hast, dann schreibst du deinem Arbeitgeber, dass du ab dem 01.05. an der neuen Adresse, die du dann nennst, wohnen wirst.
Wenn du Ansprüche an den Arbeitgeber hast, die aus dem Umzug abgeleitet werden, so sind diese verwirkt, wenn du deinen Umzug nicht bekannt gibst.
Man muss seine neue Adresse UMGEHEND dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Aufgrund fehlender Schriftstück kann keine Rückwirkung ergeben.
Warum auch immer er sich da so anstellt dann solle er halt davon ausgehen hat ja keine großen Konsequenzen.
ok danke
er muss etwas mehr Reisekosten zahlen. da könnte ggf. das Problem seinerseits liegen
naja aber das wäre ja jetzt eh schon gelaufen und wenn es darum geht dann da würd ich so was schreiben wie : wie ich Ihnen schon im Mai mündlich mitteilte...
genauso würde ich das auch machen.
Wenn ich es mündlich mitteile, dann könnte mein gesprächspartner ja auch sagen "das brauche ich noch schriftlich" oder "schreiben Sie es m ir mal eben hier auf?".
Sprich: wenn mündlich n icht reicht, hätte derjenige das ja netterweise auch mal gleich sagen können :-S
Schick ihm die Anmeldebescheinigung. Da steht das Datum deines Wohnsitzwechsels doch drauf.
Meldebescheinigung kopieren und abgeben! Dagegen kann er nichts sagen, da das ein offizielles Dokument ist!