Meldebescheinigung beim Arbeitgeber abgeben?
Hallo ihr Lieben, ich bin umgezogen und der Arbeitgeber verlangt jetzt eine Kopie der Meldebescheinigung für die Personalakte. Muss ich Ihn das ausstellen? Ich habe den Arbeitgeber nur Bescheid gesagt das ich umgezogen bin und die Adresse genannt. Bei meinen letzten Umzug musste ich nämlich auch keine Meldebescheinigung vorlegen.
5 Antworten
Es reicht völlig, dass du deine neue Adresse mitgeteilt hast. Das kann er ja zu den Akten nehmen. Die Meldebscheigung geht ihn nix an.
Die aktuelle Meldeadresse ist für den AG schon wichtig; vorzeigen könnte aber auch reichen.
Aufschreiben muss auch reichen.
Wo ist das Problem? Gib es ihm und fertig ist!
Eine gute Basis für das neue Arbeitsverhältnis! 👍
Das betrifft aber nicht nur den Arbeitnehmer, der sich berechtigt weigert, sondern auch den Arbeitgeber, der unberechtigt etwas verlangt.
Es geht zunächst auch nicht um ein "neues" Arbeitsverhältnis (da wäre es in der Tat taktisch unklug), sondern um einen Umzug bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis.
Was will er denn damit? Adressbekanntgabe muss eigentlich reichen. Aber wenn Du ihm damit eine Freude machen kannst, warum nicht? Vielleicht hat er ja bald Geburtstag?
Der Arbeitgeber will sich absichern, daß Du ordnungsgemäß gemeldet bist.
Das geht ihn aber gar nix an. Er ist nicht verpflichtet, sich abzusichern.
Was ist schlimm daran, eine Kopie dem Arbeitgeber zu übergeben, wenn er es wünscht.
Was ist schlimm daran, sie ihm nicht zu geben?
Schließlich hat er überhaupt keinen Anspruch darauf ?
Warum sollte er? Die Mitteilung der neuen Adresse muß dem AG reichen. Wenn er mehr wissen will. kann er ja selbst bei der Meldebehörde anfragen.