Mails vom Arbeitgeber an private Adresse erlaubt
Darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Krankheitsfalle eine eMail mit dienstlichen Belangen an dessen private Mail-Adresse senden. Im konkreten, darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer auffordern, bestimmte Dokumente nach dem Ablauf der Krankschreibung bei seinem Chef vorzulegen, obwohl der Arbeitnehmer gerade krank geschrieben ist. Verstößt das gegen den Datenschutz? Oder gegen geltendes Arbeitsrecht? Darf ein kranker Arbeitnehmer, während seiner Erkrankung vom Arbeitgeber behelligt werden?
4 Antworten
Ich verstehe das Problem nicht so richtig.
Solange Du krank bist brauchst du auch keine Dienstlichen Mails zu öffnen, zu lesen und erst recht nicht zu bearbeiten.
Dein Chef meint mit Nach Krankheit vorlegen bestimmt nach Krankheit bitte bearbeiten ;-)
Gegen den Datenschutz hat er nicht verstoßen. Aber Du hälst Dich an die Anweisungen des Arztes der Dir bestimmt Ruhe verordnet hat..
.und woher hat er Deine E-Mail Adresse? Die würde ich erst gar nicht hergeben.
Auch im heutigen Zeitalter MUSS nicht jeder nen privaten Internetzugang haben.
.. und wenn Du krank geschrieben bist, bist Du auch nicht verpflichtet, vor dem PC zu sitzen. Ich würde es also erst mal ignorieren nach dem Motto: "hab ich nicht gelesen".
Schließlich sollst Du ja für Deine Genesung was tun.
Ich MUSS sogar mit meiner Firma per E-Mail kommunizieren, da ich viel unterwegs bin und Dienstplanänderungen anders oft nicht mitbekomme.
Von daher ist es nicht meine "Einstellung" zu diesem Thema.
..und wenn man guten Kontakt zu Kollegen und Arbeitgeber pflegt, wie es bei Dir offensichtlich ist (und bei mir auch), ist das ja auch kein Problem. So sollte es ja auch sein.
Beim Fragesteller ist das aber offensichtlich nicht der Fall. Von daher würde ich an seiner Stelle überlegen, ob ich da darauf einlasse. Denn wie gesagt: Keiner muss E-Mail haben. Aber das Arbeitsverhältnis scheint im vorliegenden Fall ohnehin angespannt zu sein. Da muss man sich dann auch nicht unnötig schikanieren lassen.
Klar ist es ein anderes Thema, ob man sich damit Freunde macht. Bei mir ginge das wie gesagt auch nicht. Aber der Fragesteller scheint eh nicht der Freund des Chefs zu sein.
Darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Krankheitsfalle eine eMail mit dienstlichen Belangen an dessen private Mail-Adresse senden.
Klar, senden darf der viel, aber ob das dann gelesen und auch bearbeitet wird, ist die andere Frage. Ich würde erstmal nicht darauf reagieren (auch nicht antworten) bis die Arbeitsunfähigkeit vorüber ist.
bestimmte Dokumente nach dem Ablauf der Krankschreibung bei seinem Chef vorzulegen, obwohl der Arbeitnehmer gerade krank geschrieben ist.
Ja darf er, es sei denn a) diese Dokumente müsstest du während deiner Krankheit erstellen (Präsentation o. ä.) und b) es kann ja sein, dass du bis freitag krank bist, dann kannst du am samstag lesen "bringen sie bitte noch dies und jenes vorbei". das dürfte nicht allzu schwer sein.
wenn ich krank bin, antworte ich auf gar nichts. zT nciht mal wenn ich gesund bin.
Ihm darf sogar gekündigt werden. Und eine Aufforderung, nach der Krankheit etwas vorzulegen, widerspricht meines Wissens keinem Gesetz.
Das ist rechtlich völlig korrekt, aber ich bin auch gerade krank und gucke in meine Mails. Da ist auch etwas vom Arbeitgeber dabei. Kuchen für eine Kollegin zum Geburtstag backen. Klar, mache ich gerne! Ein anderer Kollege auch, wir sind ziemlich viele. Dann bin ich hoffentlich wieder virenfrei.
Bei so einer Einstellung wie deiner wäre ich lange weg vom Fenster.