Neue Anschrift an ARD ZDF Beitragservice nach dem Umzug mitteilen?
Hi, ich bin in ein anderes Bundesland umgezogen und habe mein neue Anschrift an ARD ZDF Beitragservice (ehemalig GEZ) nicht mitgeteilt. Paar Monaten nach dem Umzug kam ein Brief (mit Rundfunkgebühren) an neue Anschrift.
Ich vermute dass das Einwohnermeldeamt die neue Anschrift weitergegeben hat. Dürfen sie die Info an Dritte weitergeben? Ist es nicht gegen das Datenschutzgesetz?
Gruss
6 Antworten
Ja, das darf das Einwohnermeldeamt nicht nur, sie sind sogar gesetzlich verpflichtet der GEZ jeden Umzug zu melden. Außerdem müssen sie in bestimmten Abständen ihren gesamten Datenbestand an die GEZ melden.
Es gibt zwei ausdrücklich gesetzlich vorgeschriebene Datenübermittlungen durch die Meldebehörden an den Beitragsservice:
1. jede Änderungsmeldung bei der Meldebehörde (also z. B. Umzug),
2. wird von Zeit zu Zeit - das nächste Mal im Jahr 2018 - der gesamte Datenbestand von der Meldebehörde an den Beitragsservice übermittelt.
Das geschieht jeweils automatisch, ohne dass du gefragt oder informiert wirst. Hintergrund ist, dass nach Meinung des Gesetzgebers ein öffentliches Interesse daran besteht, das das Interesse des Individuums, sich vor der Beitragszahlung zu drücken, überwiegt. Das hat so auch der Bayer. Verfassungsgerichtshof als verfassungsgemäß bestätigt.
Zusätzlich darf der Beitragsservice - wie jedermann - beim Meldeamt nach der Adresse einer bestimmten Person fragen, wenn er diese unter der bisher ihm bekannten Anschrift nicht mehr erreicht.
Das Einwohnermeldeamt darf deine Adresse sogar gegen Geld weiterverkaufen. Zwar nur an Leute/Firmen, die ein berechtigtes Interesse an deiner Adresse haben. Dies kann man aber recht schnell konstruieren.
Ist es nicht. Das Einwohnermeldeamt darf das, weil es nu ja ne allgemeine Gebühr ist / pro Haushalt.
Also musst du auch immer in dem Haushalt / also Meldeadresse bezahlen, wo du nu gemeldet bist.
Ich glaube früher war das rechtlich anderes, heute nicht.
Klar, aber "früher" gab es noch ein schönes Brieflein, damit konnte man sie "stressen". Da Bundesgesetze und Landesgesetzte doch unterschiedlich sind ;), hatten die GEZ Eintreiber größere Schwirigkeiten mit der Nachverfolgung.
Heute mit der Gebühr ist es leichter. Dort wo du bist, wird ein Hausstand angenommen (länderübergreiffend) und der Beitrag ist nur noch formsache.
Gibt es denn überhaupt noch Geldeintreiber von denen, die an der Türe klingeln?
Ich glaube, heute ist es nur noch der Versand des Briefleins, auf das man begründend reagieren muss ;)
Es gab noch nie GEZ-Geldeintreiber. Die Leute, die an den Türen klingelten, arbeiteten für die Rundfunkanstalten.
Oder so ;)
Das Einwohnermeldeamt darf die Daten an die GEZ weiterleiten. Das haben unsere "Volksvertreter" im Parlament so beschlossen.
Das einzige, was anders ist, ist, dass es früher in den Meldegesetzen der Länder stand und jetzt im Bundesmeldegesetz steht.