Umzug mitten Im straf/ermittlungsverfahren?
Also mein bekannter hat eine Anzeige bekommen und es ist mitten in den Ermittlungen Post das das verfahren eröffnet wurde hat er noch nich bekommen
jetz möchte er aber zu seiner Freundin ziehen (3 orte weiter)
ist das möglich auch im Verfahren..denn er meinte zu seiner Freundin nein..aber ich kanns mir nicht vorstellen..
hab gehört das man es nur zur staatsanwalt und Polizei schriftlich schicken muss die neue adresse und so vor dem umzug stimmt das oder wie kann er umziehen?denn das verfahren kann noch ewig dauern aber er hat ja eine kündigungsfrist
2 Antworten
das ist richtig,wenn er Staatsanwaltschaft und Polizei informiert und sich ordnungsgemäß im Einwohnermeldeamt ummeldet und auch postalisch ist kein Grund gegeben,dass er nicht umziehen kann.Wichtig ist ja dabei lediglich,dass er einen festen Wohnsitz vorweisen kann.Fluchtgefahr besteht ja nicht,sonst hätte die Staatsanwaltschaft in schon längst in U-Haft gesteckt.
er muss sich vorher ummelden und Kopien davon beifügen und am besten mit Einschreiben per Rückantwortschein verschicken.Er bekommt dann innerhalb von ein paar Tagen die Rückantwortkarte zurück mit der Unterschrift der zuständigen Stelle,also kann keiner im Nachhinein behaupten,er hätte nichts schriftliches bekommen.
Ja es ist moeglich, Du musst der Behoerde welche die Ermittlungen fuehrt ( Polizei , STa. ) nur Deine neue Anschrift mitteilen.
ist egal wegen welcher sache er angezeigt wurde also er muss halt nur seine neue adresse rechtzeitig angeben zum beispiel nen fax oder einschreiben mit az zum beispiel umzug zum 1.1.2011in die...st...und so weiter...oder kann er sich vorher ummelden und dann alles zusenden