Umzug mitten Im straf/ermittlungsverfahren?

2 Antworten

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das ist richtig,wenn er Staatsanwaltschaft und Polizei informiert und sich ordnungsgemäß im Einwohnermeldeamt ummeldet und auch postalisch ist kein Grund gegeben,dass er nicht umziehen kann.Wichtig ist ja dabei lediglich,dass er einen festen Wohnsitz vorweisen kann.Fluchtgefahr besteht ja nicht,sonst hätte die Staatsanwaltschaft in schon längst in U-Haft gesteckt.

nineing 
Beitragsersteller
 13.12.2010, 17:43

ist egal wegen welcher sache er angezeigt wurde also er muss halt nur seine neue adresse rechtzeitig angeben zum beispiel nen fax oder einschreiben mit az zum beispiel umzug zum 1.1.2011in die...st...und so weiter...oder kann er sich vorher ummelden und dann alles zusenden

blackcat007  13.12.2010, 19:12
@nineing

er muss sich vorher ummelden und Kopien davon beifügen und am besten mit Einschreiben per Rückantwortschein verschicken.Er bekommt dann innerhalb von ein paar Tagen die Rückantwortkarte zurück mit der Unterschrift der zuständigen Stelle,also kann keiner im Nachhinein behaupten,er hätte nichts schriftliches bekommen.

Ja es ist moeglich, Du musst der Behoerde welche die Ermittlungen fuehrt ( Polizei , STa. ) nur Deine neue Anschrift mitteilen.