GdB beantragen - Sinvoll oder auch hinderlich?
Guten Morgen,
zu diesem Thema GdB gibt es bereits unzählige Fragestellungen, vlt auch meine, die habe ich in den ganzen Überschriften allerdings nicht finden können.
Ich, MItte 40, habe eine Erkrankung, mit der ich einen GdB 20 bekommen könnte. Macht es Sinn, diesen auch wirklich zu beantragen um bei (hoffentlich nicht) eintretenden weiteren GdB-fähigen Erkrankungen/Erkrankungsfolgen eine bessere Startposition für ein GdB-Verfahren zu haben?
Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus diesem Verfahren und einer GdB-Einstufung? Z.B im Berufsleben bzgl. Stellenausschreibungen / Berücksichtigung bei Stellenvergabeverfahren (extern/intern), Pensionseintrittsalter, Behilfe, PKV-Tarife.
Mir geht es jetzt nicht darum, kostenfrei den ÖPNV zu nutzen oder andere Vergünstigungen zu bekommen, was mit einem GdB 20 hoffentlich eh nicht verbunden wäre, sondern darum abwägen zu können, ob ich ein solhes Verfahren einleite oder nicht.
Besten Dank im Voraus
6 Antworten
Bei einem GdB von 20 würde ich noch nichts machen.
Wenn sich Dein GdB auf 30 erhöht (was ich Dir nicht wünsche), kannst Du eine Gleichstellung beantragen. Da bekommst zu zwar noch keinen Zusatzurlaub (den gibt es erst ab einem GdB von 50), bei einer evtl. anstehenden Kündigung müsste hier allerdings schon das Integrationsamt eingeschaltet werden, dass der Kündigung zustimmen muss (§ 85 SGB IX).
Informiere Dich mal z.B. hier:
mit 20% bekommst du nichts, den Ausweis gibt es erst oberhalb von 30%.
Einen Schwerbehindertenausweis gibt es mit einem Grad der Behinderung von 50 OHNE % bitte.
Mit einem GdB von 20 wirst Du keinerlei Vorteile "rausschlagen" können, ab 25 kann man einkommensteuertechnisch einen Pauschbetrag geltend machen WENN:
a)dem behinderten Menschen wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen, und zwar auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder der Anspruch auf die Bezüge durch Zahlung eines Kapitals abgefunden worden ist, oder
b)die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.
Dies steht im Einkommensteuergesetzt §33b.
In meinen Augen ist es eine Frechheit, dass hier bei "behinderten" Menschen noch mal eine Spaltung stattfindet.
Ich habe haben GbB von 30 (2 autoimmune Bluterkrankungen) und habe trotzdem keine Chance auf eine offizeille Scherbehinderung sondern bin auf die Gleichstellung angewiesen, die ich allerdings ohne Probleme erhalten habe. Dann werde ich steuerlich noch mal betraft??
Jemand mit einem GdB von 25 der vielleicht wegen eines Unfalls ein nicht voll funktionierendes Knie hat bekommt den Pauschbetrag?
Entschuldigung aber das ist doch wirklich verar....e
Leider hat der GdB von 20 für Dich keinerlei "Vorteile", weder steuerlich noch in der Arbeitswelt. Mit einer Gleichstellung würdest Du im Betrieb zu der "Behindertenquote" zählen und das kann dem Betrieb Geld sparen. Jedes Unternehmen ab 20 Angestellen ist verpflichtet 5% der Arbeitsplätze an "Behinderte" zu vergeben ansonsten müssen Strafen gezahlt werden.
20 GdB sehe ich keine Vorteile. Eher ein Nachteil, wenn z.B. bei einer Bewerbung gefragt wird, ob man schon mal einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt hat.
interessant wird es erst ab einer höheren GDB. ich habe 80% - bekomme 1 woche mehr urlaub vom arbeitgeber, aber sonst ....