Strafe keine Ummeldung Kfz?
Hi, also ich wohne seit jetzt 3 Jahren in Hamburg und habe seit meinem Umzug nie mein Auto umgemeldet (weil ich es einfach nicht wusste). Heute bekam ich nach drei Jahren einen Brief von der Zulassungsbehörde, die mich dazu auffordert, ansonsten werde der Betrieb untersagt.
Kann ich das auch einfach nicht machen, da ich in 5 Monaten schon wieder umziehe und mich dort dann direkt ummelde? Muss ich in jedem Fall etwas für die 3 Jahre nachzahlen? Wie wird diese Untersagung des Betriebs durchgesetzt?
Vielen Dank schonmal
3 Antworten
Du bist den Halterpflichten nach §13(1) FZV nicht nachgekommen.
§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen
(1)
Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der
Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und
der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung
Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:
- Änderungen von Angaben zum Halter, ......
lt Tatbestandskatalog erfüllt das
813100 Sie teilten der zuständigen Zulassungsbehörde eine
mitteilungspflichtige Änderung *) nicht unverzüglich mit.
§ 13 Abs. 1, 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 180 BKat 15,00 EUR
Die Zulassungsstelle wird aber nach der verstrichenen Frist den Betrieb des Fahrzeuges untersagen und das Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen.
Deine neue Adresse ist bekannt, Du wirst also eines Tages zu Deinem Auto kommen und über den Zulassungssiegel rote "entwertet" Siegel kleben haben.
Die Kosten für die Stillegung werden Dir selbstverständlich auch berechnet.
Warum wehrst Du Dich so dagegen ? Die Änderung der Adresse kostet einen neune Fahrzeugschein, das sind keine 20 EUR; das alte Kennzeichen kannst Du weiter verwenden, auch wenn Du den Zulassungsbezirk wechselst.
Ich wehre mich nicht partout, hätte mir nur gerne den Behördengang gespart, wenn ich mich in ein paar Monaten eh wieder ummelde. Aber danke für die Auskunft!
Hast du zum Jahresanfang die KFZ Versicherung gewechselt? Mit anderer/neuer Anschrift? Dann werden die in der Zulassung hellhörig. Nachzahlen mußt du keine Versicherungsbeiträge. Jedoch gibt es sicher ein Bußgeld vom Straßenverkehrsamt.
Hast du dich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet? Dann nimm dieses Datum und melde dich auch bei der Zulassungsstelle um.
Wenn der Betrieb untersagt wird, mußt du die Nummernschilder abgeben.
Nachzahlen musst du nix aber ein Bußgeld ist sicher fällig. Und wenn du es nicht ummeldest dann werden sie dir den Kübel irgendwann stillegen.
Und wenn du in der Zeit mal nen Strafzettel bekommen hast dann wird daraus ein ziemlich kostspieliges Strafverfahren.