Welches Datum gilt für das Einwohnermeldeamt beim Umzug?
Hallo zusammen,
es geht um folgenden Fall:
Person A möchte umziehen, und mietet dafür eine neue Wohnung zum 01.01. und kündigt seine alte, zum 28.02.
Er plant für den Umzug, da er doch etwas mehr Sachen hat, ca. einen Monat ein. Sichert sich aber mit der Kündigungsfrist seiner jetzigen Wohnung und dem beginn des Mietvertrages der neuen Wohnung mit zwei Monaten ab.
Bedingt durch eine Krankheit verzögert sich nun der Umzug, sodass er es daher erst schafft, Mitte Februar: 14.02. in der neuen Wohnung zu wohnen.
Es gibt ja die Meldepflicht, bei der man seinen Umzug binnen zwei Wochen melden muss.
Welches Datum ist nun das relevante?
- Der 01.01. (bis 15.01.) da es ab dann einen neuen Mietvertrag gibt?
- Der 14.02 (bis 28.02.)., da ab dem Tag das erste mal in der neuen Wohnung richtig eingezogen ist?
- Der 28.02. (bis 14.03), da hier die alte Wohnung gekündigt wurde.
7 Antworten
Das Datum des Mietvertrages, wie der Mietvertrag überhaupt, ist für die Ummeldung völlig irrelevant.
Irrelevant ist auch ob und zu wann gekündigt wurde.
Relevant ist die Wohnungsgeberbestätigung und welches Datum da als Einzugsdatum drin steht.
Es geht nicht darum, ob irgendwelche Wohnungen gemietet oder gekündigt wurden, du kannst schließlich mehrere Wohnungen gleichzeitig bewohnen.
Entscheidend ist, wo du deinen Hauptwohnsitz hast. Wenn du deinen Hauptwohnsitz erst am 14.02 in die neue Wohnung verlegst (also umziehst) ist das auch das Datum des Umzugs.
Es gibt ja die Meldepflicht, bei der man seinen Umzug binnen zwei Wochen melden muss.
Ach was, das ist doch Unfug - sorry, aber es geht wirklich nur darum, sich überhaupt ordentlich umzumelden - ob das ein paar Tage oder Wochen länger dauert, ist völlig egal.
Man meldet sich um, wenn man an seinem neuen Wohnort angekommen ist und der Umzug vorbei, fertig aus.
Die Meldepflicht (14 Tage) beginnt mit dem Einzug in die neue Wohnung.
mein Gott, der Arme muss den ganzen Monat zwei mal Miete zahlen?
Naja, ich würde den 1.1 angeben, weil dieses Datum mit dem Neuen Mietvertrag am Einfachsten zu belegen ist. Ansonsten gilt der Tatsächliche Umzug am 14.1. lg