Welches Datum gilt für das Einwohnermeldeamt beim Umzug?
Hallo zusammen,
es geht um folgenden Fall:
Person A möchte umziehen, und mietet dafür eine neue Wohnung zum 01.01. und kündigt seine alte, zum 28.02.
Er plant für den Umzug, da er doch etwas mehr Sachen hat, ca. einen Monat ein. Sichert sich aber mit der Kündigungsfrist seiner jetzigen Wohnung und dem beginn des Mietvertrages der neuen Wohnung mit zwei Monaten ab.
Bedingt durch eine Krankheit verzögert sich nun der Umzug, sodass er es daher erst schafft, Mitte Februar: 14.02. in der neuen Wohnung zu wohnen.
Es gibt ja die Meldepflicht, bei der man seinen Umzug binnen zwei Wochen melden muss.
Welches Datum ist nun das relevante?
- Der 01.01. (bis 15.01.) da es ab dann einen neuen Mietvertrag gibt?
- Der 14.02 (bis 28.02.)., da ab dem Tag das erste mal in der neuen Wohnung richtig eingezogen ist?
- Der 28.02. (bis 14.03), da hier die alte Wohnung gekündigt wurde.
7 Antworten
Das Datum des Mietvertrages, wie der Mietvertrag überhaupt, ist für die Ummeldung völlig irrelevant.
Irrelevant ist auch ob und zu wann gekündigt wurde.
Relevant ist die Wohnungsgeberbestätigung und welches Datum da als Einzugsdatum drin steht.
Die Schlüsselübergabe kann auch vor dem Mietverragsbeginn liegen, da wohnt man aber noch lange nicht in der neuen Whg!
Also was ist nun der relevante Tag, der dann auch schriftlich fixiert ist?!?
Relevant ist die Wohnungsgeberbestätigung
Verstehe, in soweit wär dann der Einzugstermin auf der Bestätigung der, den der Mieter dem Vermieter mitteilt?
Oder hat der Vermieter hier irgendwelche Auflagen oder ist an etwas gebunden?
- Sorry, ich frag nur so 'blöd', weil ich mir einbilde, dass es bei dem Mietvertrag bereits so eine Bestätigung gegeben haben könnte und ich spontan nicht weiß ob ein entsprechendes Datum bereits vor ausgefüllt war oder nicht.
Und ich in diesem Falle ja eine neue Bestätigung anfordern müsste, was aber auch nur Sinn macht, wenn der Vermieter das auch 'darf'.
Oder hat der Vermieter hier irgendwelche Auflagen oder ist an etwas gebunden?
An die Wahrheit;-)
Es zählt das tatsächliche Datum des Einzuges. Das kann auch vor Mietbeginn sein oder später.
Im Normalfall stellen Vermieter diese Bestätigung am Tag der Wohnungsübergabe aus.
Im Normalfall stellen Vermieter diese Bestätigung am Tag der Wohnungsübergabe aus.
Dann denke ich, habe ich da ein entsprechendes Dokument erhalten. - Jedoch krankheitsbedingt sowie durch den Umzug an sich war ein tatsächlicher Einzug erst deutlich später möglich.
Heißt das nun im Endeffekt: Neue Bestätigung anfordern? Oder kann man das Datum dort raus streichen und ersetzen? Oder erzählt man das bei der Behörde einfach?
Es geht nicht darum, ob irgendwelche Wohnungen gemietet oder gekündigt wurden, du kannst schließlich mehrere Wohnungen gleichzeitig bewohnen.
Entscheidend ist, wo du deinen Hauptwohnsitz hast. Wenn du deinen Hauptwohnsitz erst am 14.02 in die neue Wohnung verlegst (also umziehst) ist das auch das Datum des Umzugs.
Es gibt ja die Meldepflicht, bei der man seinen Umzug binnen zwei Wochen melden muss.
Ach was, das ist doch Unfug - sorry, aber es geht wirklich nur darum, sich überhaupt ordentlich umzumelden - ob das ein paar Tage oder Wochen länger dauert, ist völlig egal.
Man meldet sich um, wenn man an seinem neuen Wohnort angekommen ist und der Umzug vorbei, fertig aus.
Ach was, das ist doch Unfug
Kein Unfug, sondern Gesetz. Bundesmeldegesetz.
Ja, ja...
trotzdem wird am Einwohnermeldemat kein Mensch danach fragen, ab welchem Datum genau der Mietvetrag gilt und wann genau man denn umgezogen ist - das wäre ja auch wirklich albern.
Entscheidend ist, sich mit dem neuen Mietvetrag anzumelden, und da möglichst nicht erst ein paar Monate später - aber selbst dann, ist das kein Beinbruch.
ob das ein paar Tage oder Wochen länger dauert, ist völlig egal.
Tja, dandy100. Da kann man sich aber wirklich eine blutige Nase holen. Wer sich zu spät ummeldet, wird mit einem Bußgeld belegt. Das eine EMA sieht das nicht so eng, da magst Du recht haben, aber es gibt auch ärmere Städte und Kommunen, die auch auf diese Weise konsequent versuchen, ihr Stadtsäckel zu füllen.
Der einzelne Beamte oder Mitarbeiter hat nicht so viel Spielraum, wie man denkt, wenn raus kommt, dass er grundsätzlich zwei Augen zudrückt, muss er selbst mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Man sollte sich also schon an das Meldegesetz halten und im konkreten Fall bedeutet das, wenn man in die neue Wohnung einzieht und dort seinen Hauptwohnsitz hat, beginnt die Zeit für die Meldung zu laufen. Also, ab dem 14.02. Wenn man aber am 2.3. zum EWA kommt und dort mitteilt, dass man seit dem 1.3. an der Adresse wohnt, nachdem man mehrere Wochen hin und her bedingt durch den Umzug noch nicht fest an der neuen Adresse gewohnt hat, ist das selbstverständlich auch in Ordnung. Kommt man dagegen erst am 20.3., kann es schon erhebliche Probleme geben.
Man sollte hier eigentlich keine Antworten schreiben, wenn man sich selbst nicht auskennt und da scheint es bei Dir, dandy100, doch einige Defizite zu geben.
Eine Ummeldung ist seit November 2015 nur noch mit der Wohnungsgeberbestätigung möglich.
Das darin angegebene Einzugsdatum ist entscheidend.
Ich bin selber gerade umgezogen und habe mich erst Wochen später angemeldet; wenn man arbeitet, hat man nämlich noch was anderes zu tun, als vormittags stundenlang auf den Ämtern rumzusitzen - hier im Ruhrgebiet hat man dafür jedenfalls vollstes Verständnis.
Und was heißt hier überhaupt, ich würde mich nicht auskennen: ich bin Bürger dieses Landes genau wie Du und gebe einfach meine Erfahrungswerte weiter - auch genau wie Du.
Die Meldepflicht (14 Tage) beginnt mit dem Einzug in die neue Wohnung.
Exakt deshalb frage ich ja, was als Einzugstermin betrachtet wird.
Es geht hier nicht um einen Termin, sondern darum, an welchem Tag du faktisch tatsächlich in die Wohnung ziehst bzw. gezogen bist und nicht was als Termin geplant war. Dein Vermieter füllt dementsprechend die Wohnungsgeberbescheinigung aus, unterschreibt sie und du legst sie dem EMA vor. Von diesem bekommst du dann die Anmeldebestätigung.
an welchem Tag du faktisch tatsächlich in die Wohnung ziehst bzw. gezogen bist
Ja, genau! - Und wer bestätigt mir das Datum ?
Wenn ich die Wohnungsgeberbescheinigung bereits vor dem Einzug erhalten habe, benötigt die Behörde nicht in Papierform vom Wohnungsgeber?
"Person A ist am 14.02. eingezogen" sondern: "Person A ist eingezogen" und Person A sagt selbstständig: "Ich bin am 14.02. eingezogen" ?
Und wer bestätigt mir das Datum ?
Der der verpflichtet ist diese Bestätigung auszustellen. Bei Mietwohnungen ist es der Vermieter.
Wenn ich die Wohnungsgeberbescheinigung bereits vor dem Einzug erhalten habe, benötigt die Behörde nicht in Papierform vom Wohnungsgeber?
Nein. Der Wohnungsgeber ist lediglich verpflichtet dir das Ding auszustellen und auszuhändigen. Damit zum EMA gehen und dich ummelden mußt Du selbst.
"Person A ist am 14.02. eingezogen" sondern: "Person A ist eingezogen" und Person A sagt selbstständig: "Ich bin am 14.02. eingezogen" ?
In der Bestätigung muß stehen das Person A am 14.02. eingezogen ist.
Kann es sein das Du es verschuselt hast dich umzumelden?;-)
Kann es sein das Du es verschuselt hast dich umzumelden?;-)
Könnte man (fast) so ausdrücken. Sagen wir mal so: Ich war eigentlich davon überzeugt, dass das Thema: Ummelden erst dann eine Rolle spielt, wenn man dann tatsächlich umgezogen ist.
Auf der anderen Seite kam mir der Gedanke: "Wer kann mir eigentlich bescheinigen wann ich dort auch tatsächlich eingezogen bin?" Und so kam ich auf den Gedanken, dass ein spezifisches Datum relevant sein könnte.
Der Umzug hat wie gesagt, Krankheitsbedingt länger gedauert, auch war kein Umzugs-Unternehmen involviert, da Anfangs der Aufwand nicht so hoch eingeschätzt wurde, wie er dann aber letztendlich doch war. So hat sich das ganze eben stark verschoben.
Ein Ummelden wollte ich allerdings nicht, da ich in der Zeit ja dort auch nicht die Post kontrolliere, sondern da, wo ich auch wohne.
Dennoch aber:
In der Bestätigung muß stehen das Person A am 14.02. eingezogen ist.
und woher weiß der Aussteller der Bestätigung, dass ich umgezogen bin, sofern ich das Dokument zur Schlüsselübergabe erhalten habe?
und woher weiß der Aussteller der Bestätigung, dass ich umgezogen bin, sofern ich das Dokument zur Schlüsselübergabe erhalten habe?
Ich schrieb doch, in Normalfall, der Praxis wird diese Bestätigung mit Einzugsdatum = Wohnungsübergabe ausgestellt. Weil man ab diesem Datum die Wohnung ja nutzen kann.
Besonders bei Großvermietern. Da wird keiner kontrollieren ab wann genau Du alle Möbel in der Wohnung hast und dort tatsächlich wohnst.
Ich glaube auch nicht man dir eine neue Bestätigung ausstellt.
Du wirst wohl die vorhandene nehmen müssen und beim EMA um gut Wetter bitten;-)
Wie lange biste denn über der Zeit?
Die in der Frage gestellten Daten sind nur Beispiel haft, da es sich ab dem 1.1. leichter rechnen lässt.
Die Wohnungsübergabe war zum 16.12.16. Wirklich eingezogen sind wir aber erst am 08.01.
Einzugsdatum also 8.1.17, Anmeldefrist 14 Tage, also bis 22. Januar 2017.
Und nun lass es gut sein. Wozu diese ganze Diskussion?
Schau mal in das neue Meldegesetz (wirksam seit 1.11.15) rein (Internet), dann weist du, was Sache ist und was zu tun ist. Seit 1.11.16 gibt es eine Novellierung.
Wozu diese ganze Diskussion?
Weil es einem die Bürokratie eben nicht einfach macht:
Ich erhalte eine Vermieterbestätigung, auf der ein scheinbares Datum vom 16.12. zu stehen scheint (hab das Dokument nicht vorliegen gerade). Und ich somit über die Frist hinaus wäre, und somit ein Bußgeld riskieren müsste, obwohl ich eigentlich erst zum 08.01. umgezogen bin.
Ich hatte, was Bürokratische-Angelegenheiten betrifft, in den letzten Wochen und Monaten nicht sonderlich viel Glück*, also wieso sollte es jetzt anders laufen..? Ich will diesmal einfach potentiellem Ärger vorbeugen.
* = Vermerk auf: Asterix&Obelix: Passierschein A38.
mein Gott, der Arme muss den ganzen Monat zwei mal Miete zahlen?
Naja, ich würde den 1.1 angeben, weil dieses Datum mit dem Neuen Mietvertrag am Einfachsten zu belegen ist. Ansonsten gilt der Tatsächliche Umzug am 14.1. lg
mein Gott, der Arme muss den ganzen Monat zwei mal Miete zahlen?
Was soll der Quatsch? - Beschwert sich hier irgendjemand? Also bitte spar dir solche Bemerkungen einfach.
ich würde den 1.1 angeben
Es geht nicht darum was du "würdest" sondern welcher wirklich Tag relevant ist. Da benötige ich eine Handfeste Aussage.
Sag mal Knusper Pudding? Hast Du schlecht geschlafen oder sonst irgendwelche Probleme?! Ich würde Dir empfehlen, Dich ein weniger gepflegter auszudrücken! Ich gebe Dir eine anständige Antwort und aus freundlichen Konversationsgründen, schrieb ich, dass mir das leid tut. Es ist äußerst unhöflich, solch eine patzige Aussage daraufhin rauszuhauen. Du solltest Dich was schämen. Hast Du in Deinem normalen Alltag nicht mit Menschen zu tun, dass Du Dich so ausdrückst? Unmöglich! Wünschte mir, wir würden uns persönlich gegenüberstehen!
Und da Du scheinbar nicht lesen kannst, schreibe ich Dir abermals, dass der tatsächliche Umzugstag (14.1. ) der relevante Tag ist. Ich gab Dir lediglich einen gutgemeinten Ratschlag, dass es einfacher ist den 1.1. anzugeben! Denn es kann Dir ja schließlich Niemand nachweisen. Aber scheinbar fehlt es etwas an Intelligenz, um den Umfang meiner ersten Aussage zu verstehen. Schade!
Hast Du schlecht geschlafen oder sonst irgendwelche Probleme?!
Ich hab nur ein Problem damit, wenn man auf eine normale Frage mit Pöbelei antwortet. Was soll das bitte? Was sind das für Manieren?
Ich gab Dir lediglich einen gutgemeinten Ratschlag
Es geht bei der Frage nicht um einen Ratschlag, sondern welches Datum für die gesetzliche Frist relevant ist.
Denn es kann Dir ja schließlich Niemand nachweisen.
Rein theoretisch schon. Und genau das ist der Sinn der Meldepflicht ja.
Schade!
Das ist es.
Hast Du schlecht geschlafen oder sonst irgendwelche Probleme?!
Ich hab nur ein Problem damit, wenn man auf eine normale Frage mit Pöbelei antwortet. Was soll das bitte? Was sind das für Manieren?
Mitgefühl, wie : "Mein Gott, der Arme muss zwei mal im Monat Miete zahlen." Soll das die Pöbelei sein?
Ich kenne Dich nicht, aber auf meine sehr freundliche und hilfsbereite Nachricht so aggressiv zu reagieren zeigt entweder einen sehr schlechten Charakter oder zeigt, dass Du andere Probleme zu haben scheinst. Und da ich nicht hoffe, dass Du ein schlechter Mensch bist, bin ich zunächst vom Zweiteren ausgegangen.
Ich gab Dir lediglich einen gutgemeinten Ratschlag
Es geht bei der Frage nicht um einen Ratschlag, sondern welches Datum für die gesetzliche Frist relevant ist.
Ich formuliere es um:
Ich gab Dir zusätzlich zu dem gesetzlich relevanten Datum einen weiteren sehr lieb gemeinten Ratschlag, um Dir die Angelegenheit zu vereinfachen.
Denn es kann Dir ja schließlich Niemand nachweisen.
Rein theoretisch schon. Und genau das ist der Sinn der Meldepflicht ja.
Falsch! Der Sinn der Meldepflicht ist es für den Staat und seine vertretenden Behörden erreichbar zu sein.
Des weiteren ist es nicht nachweisbar, da sich keine Behörde damit auseinander setzen würde. Ausgenommen davon ist die Polizei, wenn ein Kapitalverbrechen vorliegt. Bei welchem wir hoffen, es Dir niemals widerfahren wird.
Schade ist, dass ein junges Mädchen, mit einem Durchschnittlichen IQ und ohne Manieren oder Bildung, über das Internet die Möglichkeit hat, solche absurden und undurchdachten Unverschämtheiten loszulassen, ohne das Sie Jemand in die Schranken weisen würde.
Dabei belassen wir es jetzt. Einen schönen Tag noch
Soll das die Pöbelei sein?
Es ist offensichtlich nicht ernst gemeint und somit sarkastisch. Also darauf ausgelegt zu provozieren. Und das ist pöbelnd, also: Ja.
Schade ist, dass ein junges Mädchen, mit einem Durchschnittlichen IQ und ohne Manieren oder Bildung, über das Internet die Möglichkeit hat, solche absurden und undurchdachten Unverschämtheiten loszulassen, ohne das Sie Jemand in die Schranken weisen würde.
Mit solchen Bemerkungen disqualifizierst du dich selbst. - Sehr traurig. Marie würde sich im Grabe umdrehen.
Wenn du eine Plattform suchst, auf der man sich auf so ein Niveau herab begibt, bist du bei GuteFrage.net falsch.
Spinnst du total oder was geht mit dir?!!
Der Mietvertrag ist für die Ummeldung unwichtig, wichtig ist die Wohnungsgeberbestätigung.
Was ist denn bitte eine Wohnungsgeberbestätigung?
Auf Deutsch heißt das jedenfalls Mietvertrag.
Wenn man sich ummeldet, geht man mit seinem Mietvertrag zum Einwohnermeldeamt, denn das ist der Nachweis, dass man dort auch wohnt.
... und erhält dann ein Formular in die Hand gedrückt, das sich Wohnungsgeberbestätigung nennt und das der Vermieter noch aufüllen und unterschreiben muss.
Wenn der dandy100 das nicht weiß, sollte er sich mal über das neue Meldegesetz, das seit 1.11.2015 gilt, informieren. Der Mietvertrag ist für das EMA uninteressant.
Du bist wohl lange nicht mehr umgezogen.
Die Wohnungsgeberbestätigung, ausfüllen vom Vermieter wenn man zur Miete wohnt, ist seit November 2015 Pflicht.
ich glaube, dass ist eine komunale Frage. Bei uns benötigt man höchstens die Mietbescheinigung. Das weiß ich, weil ich noch vor 4 Monaten umgezogen bin. ;)
... als ich vor der Dame im Rathaus saß und ihr mitteilte, dass ich keinen Mietvertrag dabei habe, nannte ich ihr die Adresse, sie trug diese ein und ich bekam eine Einwohnermeldebestätigung. Fertig aus.
ich glaube, dass ist eine komunale Frage.
Nein bundesweit geltendes Gesetz.
Bei uns benötigt man höchstens die Mietbescheinigung.
Da steht sicher drin wer der Vermieter ist wann Du wo eingezogen bist.
Du lebst hinter'm Mond, gelle ...
Nein, in Köln! Und ich befürchte, dass ihr Eure Aussagen nicht Alle aus persönlichen Erfahrungen habt, sondern aus Verschriften etc. ist es nicht wichtiger zu wissen, wie es tatsächlich gehandhabt wird, als wie es theoretisch eigentlich sein sollte !!!! :)
ist es nicht wichtiger zu wissen, wie es tatsächlich gehandhabt wird,
In meiner 4tausenlelengemeinde wird das genau so gehandhabt wie es in dem Gesetz steht.
Ummeldung nur mit Wohnungsgeberbestätigung und das binnen 2 Wochen nach Einzugsdatum, welches in der Bestätigung genannt ist.
Möglicherweise wird Ding in Köln nur Mietbescheinigung genannt und ist in Wirklichkeit die Wohnungsgeberbestätigung.
Andernorts, sogar von Ämtern selbst, wird das Vermieterbescheinigung genannt. Obwohl ein evtl. Mietverhältnis völlig irrelevant ist.
Ergänzung, bzw. Realität:
Zwar steht auf der Wohnungsgeber-Bestätigung ein Einzugsdatum, was dem Datum der Schlüsselübergabe entspricht, was sehr verwirrend sein kann, in der Hinsicht auf die 14-Tage Frist.
Allerdings gibt man beim Bürgerbüro das reale Einzugs-Datum an. Dass ein anderes Datum auf der Wohnungsgeberbestätigung steht, ist denen aus Erfahrung bekannt und daher in der Regel auch kein Problem.