Hilfe! Strafverfahren wegen Betrug, ALG II zu unrecht bekommen!

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es geht um eine Überzahlung von 30 €??????

Kannst du erstmal tiefenentspannt sehen; einfach darauf hinweisen, dass du die leistungsrelevante Veränderung der Verhältnisse mehrfach telefonisch mitgeteilt hast, dadurch deiner Mitwirkungspflicht vollumfänglich nachgekommen bist und dass man bitte nochmals die VerBIS-Einträge daraufhin überprüfen möge, da dort ja die Kontakte vermerkt sein müssen.

Sophie1405 
Beitragsersteller
 23.09.2013, 12:36

Hallo:) Für den Zoll geht es nur um die 30 € vom September ich habe nun aber dennen mitgeteilt dass ich ingesamt noch 93.06 € nachzahlen woll/muss, da ich ja schon im Juni mich vom Amt abgemeldet habe und trotzdem noch Zahlungen erhielt.

Zudem war ich heute morgen beim Anwalt um mich abzusichern und dieser Teilte mir, wie Du, mit dass es wegen 30 € vermutlich zu keinen weiteren Ermittlungen kommen wird- &zudem nicht, weil ich ja sogar mehr zurück zahlen möchte als die überhaupt wissen!

Hi,

gehe unbedingt mit diesem Schreiben zu einen Anwalt deiner Wahl! (Fachanwalt) Du bekommst auch Prozesskostenhilfe, brauchst also keine Angst wegen der Anwaltskosten zu haben!

Sophie1405 
Beitragsersteller
 22.09.2013, 14:44

Ok, dass werde ich dann wohl morgen gleich tun:/ Danke:)

Mach dir nicht zu viele Sorgen. Schreibe die Story doch einfach genau so in den Antwortbogen. Die meisten Beamten sind doch auch Menschen... Ich kann mir nicht vorstellen, dass wegen so einer "Lappalie" das Strafverfahren aufrechterhalten bleibt. Viel Erfolg und Gelassenheit.

herja  22.09.2013, 14:42

bist du immer so "blauäugig"?

VirtualSelf  23.09.2013, 07:54
@herja

Wegen 30€ Überzahlung wird sicher kein Strafverfahren eingeleitet.
Das sind Standardschreiben, die zwar schei§e formuliert sind, wegen denen man aber keine grauen Haare bekommen muss.

Ich würde mir einen Anwalt nehmen, der kann ein Schreiben aufsetzen und den Sachverhalt klären. Du kannst Dir beim Amtsgericht einen Schein holen, dann kostet Dir der Anwalt nichts. Wenn Du das nicht machen willst, dann bleibt Dir nur, Dich schriftlich in aller Ausführlichkeit (so wie Du es hier gemacht hast) zu äußern. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Verfahren gegen die Zurückzahlung eingestellt wird. Allerdings ist Recht haben und Recht bekommen zweierlei.

Ich habe mit dem JobCenter nie was schriftlich gemacht, was ich nun sehr bereue da ich nichts belegen kann!

Es wäre schön, wenn Du diese Erfahrung an viele, viele Menschen weiter gäbest. Immer wieder rede ich mir den Mund fusselig, dass sie genau das tun sollten und immer wieder ernte ich dafür ein überlegenes Lächeln aus der Weisheit, dass es so schlimm natürlich niemals kommen werde und ich ja nur übertriebe.

In dem Schreiben wird mir die Möglichkeit alles zurück zu zahlen nicht gegeben!

Du bist hier im Bereich eines Strafverfahrens. Hast Du schon mal davon gehört, dass ein ertappter Dieb die Möglichkeit bekommt, das Gestohlene zurückzugeben und sich die Straftat damit eben erledigt hätte?