Ladendiebstahl Ermittlungsverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe vor einiger Zeit in einem Bekleidungsgeschäft Gegenstände im Wert von ca 40 Euro entwendet.Der Ladendedektiv hat mich bei dieser Tat gesehen.Ich habe die Tat zugegeben und die Gegenstände zurückgegeben.Ich musste daraufhin eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro bezahlen. Nun habe ich von der Polizeidirektion einen Brief bekommen, in dem steht, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahl geführt wird. Ich habe das Blatt mit den schriftlichen Äußerungen zum vorliegenden Sachverhalt ausgefüllt und die Straftat zugegeben. Womit muss ich jetzt rechnen?Bekomme ich erneut Post der Polizeidirektion?Muss ich den Wert des gestohlenen Gegenstände ersetzen und womöglich noch einen Geldbetrag zur Strafe zahlen?Kann ich mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen? Das war meine erste Strafe, und ich bin noch Schülerin.Wird das insofern vermerkt, dass z. B. Arbeitgeber Einblick dazu haben?Ich habe mich für diverse Studienplätze beworben und habe nun Angst, deswegen abgewiesen zu werden.
Mit freundlichen Grüßen,
A. K.
8 Antworten
Du mußtest in dem Laden eine Verwaltungsgebühr dafür zahlen, daß man dort Maßnahmen gegen Ladendiebstahl ergreifen muß. Das hat aber erst einmal nix damit zu tun, daß Du Dich strafbar gemacht hast. Der Laden hat gegen Dich Strafantrag gestellt und entsprechend war gegen Dich auch ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Du kannst davon ausgehen, daß das Verfahren gegen Dich am Ende entweder nach § 45 JGG oder nach § 153a StPO eingestellt wird. Vermutlich wird man Dir aufgeben, ein paar Sozialstunden abzuleisten, damit es zu einer Einstellung kommt. Eine Gerichtsverhandlung wird es ziemlich sicher nicht geben und Du bist am Ende totsicher nicht vorbestraft und hast auch keinen Eintrag im Führungszeugnis.
Ich hab zu dem Thema auch einen Tipp geschrieben: http://www.gutefrage.net/tipp/ladendiebstahl-und-die-folgen
Eine Bearbeitung oder "Fangprämie" musst du nur dann bezahlen, wenn diese an der Ladentür auch angekündigt wird. Sofern am Eingang kein Hinweis auf diese Art von "Sanktionen" vermerkt ist, ist eine Bearbeitungsgebühr nicht zulässig. Informationen hierzu bei www.videosystem.de
Da dem Laden kein Schaden endstanden ist und du es zugegeben hast wird dir fast nichts passieren.Es wird auf eine Verwarnung hinauslaufen.Und keine Angst du bist nicht Vorbestraft.
Hey, Ich hatte dasselbe Problem wie du. Wenn dus zugegeben hast wird es wohl nicht zum Gerichtsverfahren kommen (bin ich sicher zu 60%) aber dies entscheidet nunmal die Staatsanwaltschaft. Falls es deine erste Straftat war , wirst du vielleicht mit 20 Arbeitsstunden oder einer anderen Erziehungsmaßnahme z.B Hausarrest bestraft. Vom Knast ist hierbei keine Rede , Also keine Angst ;) Geh zur Direktion sag wie es abgelaufen ist (WICHTIG: Sag die Warheit!) und du kommst gut davon. Zahlen wirst du nur die Bearbeitungsgebühren von 25-50 Euro.
Wiegesagt dergleiche fall war bei mir auch ;)
du wirst eine Geldstrafe und /oder Sozialstunden aufgebrummt bekommen und musst den Schaden wiedergutmachen (das gestohlene Teil zurückgeben). Wenn du Pech hast steht das in deinem polizeilichem Führungszeugnis, du bist also "vorbestraft". Potentielle Arbeitgeber oder Unis, die ein Führungszeugnis verlangen haben somit Einblick in dein Vorstrafenregister. Dumm gelaufen!
Was heißt denn "wenn du Pech hast"??? Es ist gesetzlich geregelt, was in ein polizeiliches Führungszeugnis kommt. Das sind Geldstrafen ab einer Höhe von 90 Tagessaätzen und alle Freiheitsstrafen. Kleinere geldstrafen sowie eingestellte Verfahren (mit oder ohne Auflage) kommen da nicht rein. Also bitte keine Panikmache.