Umsatzsteuer-Voranmeldung. Wohin gehören Rechnung vom 31. des Monats?

4 Antworten

Versteuerst du nach vereinbarten oder nach vereinnahmten Entgelten? Bei der Besteuerung nach vereinnahmen Entgelten ist ein Antrag beim Finanzamt nötig, hast du mal einen solchen gestellt?

diablow1 
Beitragsersteller
 30.07.2014, 10:11

Nein nicht das ich wüsste. Hatte mich damals nur ganz normal angemeldet.

Das Rechnungsdatum ist für denjenigen, der das Geld bekommt völlig irrelevant.

Um die Frage zu beantworten, muss man zwei Fälle unterscheiden: Den Sollversteuerer und den Istversteuerer.

Wenn Du nach vereinbarten Entgelten ( = Sollversteuerung) versteuerst ( = Regelfall), musst Du die Umsatzsteuer für den Monat anmelden, in dem Du Deine Leistung erbracht hast, unabhängig davon, wann Du die Rechnung geschrieben hast oder wann Du das Geld bekommen hast.

Auf Antrag und wenn die Voraussetzungen vorliegen, kannst Du auch nach vereinnahmten Entgelten ( = Istversteuerung) versteuern. In dem Fall führst Du die Umsatzsteuer für den Monat ab, in dem Du das Geld erhalten hast.

Nach der Soll- und Istversteuerung wird im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gefragt. Schaue bitte nach, was Du dort angegeben hast. Notfalls rufe bei Deinem Finanzamt an und frage nach, was bei Dir gespeichert ist.

diablow1 
Beitragsersteller
 30.07.2014, 10:35

Alles klar. Aber die Sollversteuerung ist der normale/übliche Weg? Dann hätte ich ja doch keinen Fehler gemacht oder?

arminius3  30.07.2014, 11:14
@diablow1

Richtig, aber denke daran, dass es die Soll- bzw. Istversteuerung nur bei den Einnahmen gibt! Bei den Ausgaben, also bezüglich der Vorsteuer gilt: Die Vorsteuer ist abzugsfähig, sobald Du die Rechnung hast. (Sollte die Leistung allerdings noch nicht erbracht sein, muss die Rechnung in dem Monat des Zugangs auch bezahlt werden.)

Es gilt immer der Monat des Zahlungseingangs.Wenn der Kunde erst im September bezahlt, dann gilt eben der September. Das nennt man Istversteuerung. Du zahlst also die Umsatzsteuer erst, wenn das Geld eingegangen ist.

Entscheidend ist wann das Geld auf deinem Konto ist

MsNefertari  30.07.2014, 10:07

Das ist nur richtig, wenn die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gesschieht. Dies ist nicht der Regelfall und hier aus der Frage auch nicht ersichtlich.

diablow1 
Beitragsersteller
 30.07.2014, 10:03

Ok. Dann habe ich das die letzten 7 Monate falsch gemacht. Wie löse ich nun das Problem? Erstmal nach diesem Schema weitermachen und das dann im Jahresabschluss berichtigen?

Im Endeffekt hat das Finanzamt ja sein Geld bekommen. Nur wurde es jedes mal auf den Monat davor gebucht.

Ontario  22.06.2019, 10:02
@diablow1

Das spielt im Grunde keine Rolle., ob die Verbuchung auf den Monat davor erfolgte.Falls du eine Rechnung vergessen haben solltest, so kannst du die fällige Umsatzsteuer auch nachzahlen, wenn du den Fehler entdeckt hast.

Wichtig ist eben, wann das Geld auf deinem Konto eingeht. Dann wird die UST. fällig. Solange du keinen Zahlungseingang feststellen kannst, wird auch die UST. nicht fällig. Z. B. wenn deine Kunden nicht zahlen.