Offene Umsatzsteuer als Ratenzahlung?`

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Mir ist das auch schon passiert, dass ich einige Rechnungen bei der Umst.Voranmeldung unberücksichtgt liess. Nicht bewusst, sondern wegen falscher Ablage. Am Jahresende stellte ich dann bei einem Abgleich zwischen Ausgangsrechnungen und Zahlungseingängen fest, dass ich zu wenig Ust. an das Finanzamt abgeführt habe. Es ging dabei auch um einige tausend Euro. Habe dann eine zusätzliche Erklärung an das Finanzamt abgegeben und den Fehlbetrag überwiesen. Ratenzahlung war in meinem Falle nicht erforderlich. Kann mir kaum vorstellen, dass sich das FA in solchen Fällen auf Ratenzahlungen einlässt. Eher dann, wenn z. B. Einkommensteuer zu zahlen ist und der geschuldete Betrag nicht in einer Summe gezahlt werden kann. Da sind die Finanzämter eher bereit, Ratenzahlungen zu akzeptieren.

Da werdet ihr kein Glück haben. Bei der USt versteht das FA keinen Spaß, die wird nie gestundet! Das Geld habt ihr vereinnahmt, es gehörte nicht euch, sondern war mit der USt-VA ans FA abzuführen. Ihr werdet euch anderswo um einen Kredit bemühen müssen.

Erst einmal solltet Ihr in einem derartigen Fall künftig eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung für den letzten Voranmeldungszeitraum abgeben. Das macht sich allemal besser als eine Jahreserklärung mit einer hohen Nachzahlung. Eine andere Frage: kommt Ihr jetzt über die Umsatzsteuergrenze für monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen? Und ein Letztes: Ihr habt jetzt schon einen Zinsvorteil aus der späteren Zahlung gehabt: vergesst die Möglichkeit einer Stundung. Und wenn Ihr jetzt noch dem Finanzamt zur Begründung erklärt, der Fehler sei in einem selbst entwickelten FiBu-Programm gewesen, dann gebt Ihr gegenüber dem Finanzamt offen zu, dass Ihr mit einem nicht getesteten Programm arbeitet und somit gegen die Grundsätze Ordnungsgemäßer Buchführung verstoßen habt. Also: Ihr müsst es irgendwie einrichten, die Umsatzsteuer fristgemäß zu zahlen.

Die erste Frage, die sich stellt: Warum ist die Nachzahlung so hoch? Wenn die USt-Voranmeldungen ordnungsgemäß erstellt wurden, dürfte sich nicht so eine große Differenz ergeben. Also liegt da schon was im Argen. Die Abschlusszahlung ist innerhalb eines Monats nach Abgabe der Steuererklärung in voller Höhe zu zahlen.

Ratenzahlung könntet ihr natürlich beantragen, nur, wie wollt ihr die begründen? "Geld für was anderes verplant" wird wohl nicht ausreichen. Zumal das ja heißt, dass das Geld vorhanden ist...

hauptklaeger 
Beitragsersteller
 06.08.2012, 19:33

Wir haben uns eine Bilanz-Analyse Software entwicklelt die bei der Umst.-Voranmeldung verwendet wurde. Zum damaligen Zeitpunkt war diese noch in Beta Stadium daher wurde ein Posten von 5000 Euro falsch berechnet. (Kann ja mal passieren, der Bug wurde aber bereits behoben) Das Geld aus der Umst ist momentan nicht mehr vorhanden da wir wie gesagt alles Reinvestieren. Das können wir auch nachweisen!

MenschMitPlan  06.08.2012, 19:44
@hauptklaeger

Bei der USt versteht das Finanzamt keinen Spaß. Das ist Geld, welches ihr bereits vereinnahmt habt und verpflichtet ward, sofort an das Finanzamt abzuführen. Bei einer einfachen überschlägigen Rechnung wären euch "läppische" 5000 € aufgefallen. Rechnet doch mit der Hand, wenn es die Software nicht hinbekommt.

Wie gesagt, ihr könnt es ja probieren mit der Ratenzahlung...

Sonst müsst ihr die Abschlusszahlung halt aus dem laufendem Geschäft stemmen oder habt ihr aktuell keine Umsätze?

Bin auch selbstständig daher weiss ich das FA fordert Einmalzahlung. Nötigenfalls mußt Du das Konto überziehen oder einen Kredit aufnehmen.