Umsatzsteuer bei Monatswechsel
Hallo,
ich habe eine Frage die mich immer wieder in straucheln bringt. Ich bin selbstständiger Einzelunternehmer und versteuere meine Umsätze nach der IST-Versteuerung.
Was mich bei der Umsatzsteuervoranmeldung immer wieder verunsichert sind folgende Situationen: Kauf Ende des Monats, ich erhalte die Rechnung am 1. oder 2. des Folgemonats. Oder ich überweise am 30., das Geld geht zB wegen Wochenende erst am 1. vom Konto ab. Oder ich kaufe etwas am Ende des Monats, bezahle auch per Paypal in diesem Monat, die Rechnung kommt aber eine Woche später, also im Folgemonat und ist auch so datiert.
Gibt es nun eine einfache Regel die mir hilft zu verstehen, zu welchem Monat ich die Umsatzsteuer rechnen soll? Gilt da auch die IST-Versteuerung? Zählt das Kaufdatum? Das Rechnungsdatum? Das Überweisungsdatum? Das Datum des Geldabganges?
Bin für jede Auflärung dankbar!
3 Antworten
IST Versteuerung immer dann wenn tatsächlich Geld fließt. Zu diesem Monat wird das dann gezählt. Bei der Versteuerung nsch vereinbarten Entgelten ist immer entscheidend, wann die Leistungen ausgeführt worden sind.
Die Istversteuerung gilt für die Ausgangsrechnungen.
Das heißt, die Umsatzsteuer wird fällig, wenn das Geld vom Kunden eingeht.
Bei den Eingangsrechnungen ist das anders. Die Vorsteuer kann geltend gemacht werden, wenn die Leistung für Dein Unternehmen erbracht worden ist und wenn die Eingangsrechnung vorliegt.
Diese Regel gilt auch bei der Istversteuerung.
Sie wäre aber nicht einfach zu handhaben, und deshalb wird die Vorsteuer auch erst bei Bezahlung der Eingangsrechnung gebucht und gelted gemacht.
Nachtrag: § 20 Umsatzsteuergesetz hat die Überschrift:"Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten".
Von Vorsteuern steht in dieser Vorschrift nichts.
Hallo,
bei der IST-Versteuerung gilt das Zu- und Abflußprinzip. Entscheidend ist also der Abfluß des Geldes oder der Zahlungseingang. Wenn ein Unterschied zwischen Buchungs- und Wertstellungsdatum vorliegt, buche ich immer zum Wertstellungsdatum.
Gruß
dervagabund
So mache ich es.
Ich verstehe, dann richte ich mich nach meinem Kontoauszug, richtig?