Welches Datum muss ich bei der Wohnungskündigung angeben?
Am 01.09. ziehe ich in eine neue Wohnung. Nun muss ich meine alte Wohnung noch kündigen. Ich hab 3 Monate Kündigunsfrist. Kündige ich die Wohnung dann zum 31. Mai oder zum 31. August? Welches Datum gehört in das Kündigungsschreiben rein?
Ich möchte es natürlich richtig machen, kann mir da jemand helfen? :)
5 Antworten
Man kündigt immer zum letzten Tag der Kündigungsfrist; hier 31. August.
Kündigung und Schriftverkehr immer per Einwurfeinschreiben.
Hier mal ein Thema was auch relevant sein wird:
www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm
LG
johnnymcmuff
Zum 31. August 2016
Spätestens am 03. Juni 2016 muß die Kündigung beim Vermieter sein.
Die SCHRIFTLICHE Kündigung muss dem Vermieter am dritten Werktag im Juni vorliegen, um zum 31.8. zu wirken.
Dann schreibst du natürlich auch ZUM 31.8.
du kündigst natürlich zum 31.08 wenn du ab 01.09 eine enue wohnung hast.
die kündigungsfrist ist damit eingehalten dann
Kündige ich meine Wohnung, xx, unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist zum 31.08.2016.