Mehrwertsteuer aus Privateinlage als Vorsteuer anrechnen lassen

4 Antworten

Die Einlage von Geldbeträgen (wie auch die Entnahme) ist kein steuerbarer Vorgang.

Innerhalb des Unternehmens ist der Kauf der Büroeinrichtung der Vorgang, der ein abziehbares Vorsteuerguthaben begründet. Das Unternehmen kann sich mit VAZ des Rechnungsdatum die Vorsteuer ziehen. Die Rücküberweisung an den Gesellschafter hat damit nichts zu tun.

Ich gehe davon aus, daß Du keine GmbH hast und Einzelunternehmer bist.

Die Rechnung muß auf das Unternehmen lauten (Achtung wenn Firmenname = Unternehmername ist: besonders auf die Adresse achten, wenn Tätigkeitsort woanders ist, als Wohnort des Unternehmers) und die Gegenstände müssen dem Unternehmen eindeutig zuzurechnen sein; dann kannst Du Vorsteuer abziehen sobald die Rechnung vorliegt.

Die Entnahme des vorgestreckten Betrages wird als Privatentnahme gebucht.

Also: nicht die Büromöbel werden eingelegt sondern das vorgestreckte Geld wird entnommen.

Für eingelegte Gegenstände gibt es nämlich grundsätzlich keinen Vorsteuerabzug.

Für Gegenstände, die von einem Unternehmer zum Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung seinem nichtunternehmerischen Bereich zugeordnet wurden, auch wenn diese Wirtschaftsgüter später für unternehmerische Zwecke (= Einlage) verwendet werden, ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen (Abschn. 214 Abs. 7 UStR (analog neuer UStAE))

privateinlagen und entnahmen ändern nichts am normalen geschäftsbetrieb, gar nix

so wie du es machen würdest, wenn das geld in der kasse gewesen wäre

Hey Truther0815, die Frage ist ja schon ein bischen spezifischer würde ich sagen. Am besten du stellst die Frage mal auf der Schwesterseite finanzfrage.net! Da sind die Mitglieder spezialisierter denk ich :)

Truther0815 
Beitragsersteller
 26.04.2013, 09:10

..alles klar..danke..