antrag auf umsatzsteuer-festsetzung abgelehnt
eine kurze Frage an die steuerexperten: Nach Gründung am 1.9. habe ich Anfang Oktober meine erste umsatzsteuervoranmeldung eingereicht. Da ich im Juli und August auch Vorgründungskosten hatte, deren Vorsteuer ich ansetzen kann, habe ich "in einem Aufwasch" eine Voranmeldung für das Quartal gemacht. Die Erstattung habe ich auch bereits erhalten, aber nun kam eine Bescheid "Ihr Antrag auf Steuerfestsetzung für das 3. Quartal wird abgelehnt). Meinen AP im Finanzamt habe ich heute nicht mehr erreicht, deshalb wollte ich hier vorab kurz klären, was jetzt ansteht. Eine Korrektur? Wurde im FA die Quartalsvoranmeldung sozusagen gelöscht und es wird erwartet, dass ich die Zahlen nochmal in den monatlichen Formulare online übermittle? Wer kennt sich da (wirklich) aus? Danke für eure Experten-Tipps.
3 Antworten
Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Bescheid nichts weiter als dieser eine Satz steht, da sollte auch eine Begründung stehen.
ich kann mir denken, wieso das FA die Steuerfestsetzung in nachträglich ablehnt.
nach § 16 Abs. 3 UStG ist der Voranmeldungszeitraum für Gründer das Kalendermonat
Voranmeldung für September 2014, die Kosten von 7+8 in die September Anmeldung reinpacken, fertig, Deckel drauf.
;-)
Bei einer Neugründung ist üblicherweise die monatliche Abgabe der USt-VA Pflicht, es sei denn, das FA hätte explizit einen anderweitigen Bescheid erlassen. Was genau steht im Bescheid? Da steht sicher nicht nur "Ihr Antrag auf Steuerfestsetzung für das 3. Quartal wird abgelehnt".
entschuldigung, das hätte ich dazuschreiben sollen - ja, die Ablehnung beruht auf der Einreichung für das Quartal, ich hätte es monatlich machen müssen. Soweit ist mir das auch klar. Eigentlich wäre 9/2014 mein erster Monat gewesen, und ich wollte eigentlich nur die Ausgaben der beiden Vorgründungsmonate der Einfachheit halber gleich mit dazu packen und habe das ganze als Quartal abgegeben, weil der Zeitraum mit 7/8/9 auch perfekt gepasst hat. Dass ich danach monatlich weitermachen muss, war mir schon klar.
Warum ich den Bescheid bekommen habe, ist also nicht das Problem - mir geht es darum, wie die korrekte Vorgehensweise ist. Soll ich das ganze nochmal monatlich in Elster Online eingeben oder wird das Problem dann noch größer, weil dann meine Zahlen doppelt vorliegen?