Ummeldebestätigung beim Jobcenter?

3 Antworten

Wieso brauchst Du einen Termin beim Bürgeramt für die Ummeldung - das kannst Du denen doch auch schicken, zumal die Ummeldung ja innerhalb 2 Wochen sein soll?

GreenTea91 
Beitragsersteller
 14.01.2018, 22:26

Aber das war ja nicht gefragt :)

Schnoil  14.01.2018, 22:45
@GreenTea91

Midgarden hatte danach gefragt

GreenTea91 
Beitragsersteller
 14.01.2018, 22:26

Genau Schnoil. Und ziehe ja erst am 1.2. Um. Innerhalb vom 2 wochen muss man sich ummelden also habe ich theoretisch zeit bis Mitte Februar. Habe ende diesen monats einen Termin. Komme aus NRW ohne Termime geht hier leider nichts.

Schnoil  14.01.2018, 22:08

Eine Ummeldung muss persönlich erfolgen - inkl. Adresskorrektur auf dem Personalausweis. Und es soll ja Städte geben, in denen man nicht einfach ins Bürgeramt gehen kann, sondern mehrere Wochen auf einen Termin warten muss ;-)

Auf der Checkliste steht soll unter anderem eine Ummeldebestätigung mitbringen

Das ist die Ummeldebescheinigung des Bürgeramtes un dort wird Dein Personalausweis dann auch geändert

und eine Wohnungsbescheinigung vom Vermieter das ich ab 1.2. Auch da wohne. Bekomme vom Vermieter diese Bescheinigung aber welche 

Dein Freund ist Wohnungsgeber nicht der Vermieter Deines Freundes, ergo muss er die Wohnungsgeberbestätigung untzerschreiben.

Habe da zur unmeldung erst Ende des Monats einen Termin muss mich ja dann auch erst ummelden. 

Du ziehst am 1. 2 ein und hast 14 Tage zeit Dich umzumelden; also alles im grünen Bereich wenn du Ende Januar einen Termin hast.


GreenTea91 
Beitragsersteller
 14.01.2018, 23:16

Achso also den Vermieter gebe ich als Eigentümer an und mein freund als Wohnungsgeber? Reicht es dann als "Bestätigung von Vermieter das ich das wohne ab 1.2"? Ja Problem ist nur muss mittwoch alle Unterlagen rein bringen. Aber diese Ummeldebestätigung vom Bürgeramt habe ich dann ja erst ende des monats. Aber denke es wird kein Problem sein es nachzureichen

johnnymcmuff  14.01.2018, 23:37
@GreenTea91

Achso also den Vermieter gebe ich als Eigentümer an und mein freund als Wohnungsgeber?

Richtig.

Reicht es dann als "Bestätigung von Vermieter das ich das wohne ab 1.2"? 

Dein Freund ist Wohnungsgeber und der gibt Dir die Bestätigung in Form der Wohnungsgeberbestätigung.

Ja Problem ist nur muss mittwoch alle Unterlagen rein bringen. Aber diese Ummeldebestätigung vom Bürgeramt habe ich dann ja erst ende des monats.

Ende Januar?

Ich nehme an, bei der "Wohnungsbescheinigung" geht es um eine Einwohngenehmigung vom Vermieter. Damit bestätigt der Vermieter, dass er einverstanden ist, dass du dort einziehst. Reine Formsache.

Die Ummeldebescheinigung vom Bürgeramt bestätigt dann erst, dass du auch wirklich dort gemeldet bist.

Das sind zwei ganz verschiedene Sachen und darum gehe ich davon aus, dass beides nötig ist. Aber warum fragst du nicht nochmal beim Jobcenter nach?

GreenTea91 
Beitragsersteller
 14.01.2018, 22:35

Ja rufe da morgen mal an und erkundige mich da nochmal genau. Ansosten muss ich es nach reichen