Wann muss ich mich ummelden bei Überschneidung der Wohnsitze?
Hallo,
ich habe eine Frage zur Ummeldung meines Wohnortes. Ende Dezember ziehe ich um von Hamburg nach Göttingen. Ich habe einen Wohnungsvertrag in Göttingen, der ab 1.12.18 gilt. Ich arbeite und wohne aber noch bis Ende des Jahres in Hamburg. Mein Wohnungsvertrag läuft zum 31.12. in Hamburg aus.
Wie ist das dann mit der Ummeldefrist? Da ich noch in Hamburg arbeite schaffe ich es nicht mich schon im Dezember umzumelden. Oder gilt die Frist erst ab Januar?
Liebe Grüße
V.
3 Antworten
Mit dem Bezug Deiner Wohnung in Göttingen beginnt die Frist innerhalb derer Du Dich ummelden solltest.
Hierfür stehen Dir zwei Wochen nach dem Einzug als Zeitfenster zur Verfügung. Bevor Du in Göttingen eingezogen bist, kannst Du Deinen Wohnsitz amtlich nicht ummelden.
Das genaue Datum ist der Vermieterbescheinigung zu entnehmen. Die Wohnungsgeberbestätigung kann und sollte in Deinem Fall vom Anmietzeitpunkt abweichen. Achte darauf und lass die Wohnungsgeberbestätigung ggf. abändern.
Hier findest Du Details zu den Fristen der Ummeldung:
https://www.ummelden.de/fristen/
Um Deine Frage konkret zu beantworten: Ja, die Frist gilt ab Januar 2019. Die Abmeldung Deines Wohnsitzes in Hamburg wird von Göttingen aus erfolgen.
Ich meine natürlich am dem 01.12.18*
Du musst dich erst nach deinem vollzogenen Umzug um melden.