Bin verzweifelt. Ummeldung Wohnung?
Ich bin am 1.april umgezogen und konnte mich bis heute nicht ummelden und weiß nicht was ich tun soll da mich ja nun wahrscheinlich ein hohes Bußgeld erwartet.
Erst hatte ich das Einwohnermeldeamt mehrmals angerufen wegen der ummeldung, eine Mitarbeiterin sagte das ginge auf Grund von Corona momentan nicht, nun ginge das inzwischen wieder, ich erreiche meinen Vermieter jedoch nicht . Eine Hausverwaltung gibt es , die Nummer der Hausverwaltung ist aber seit meinem Einzug nicht erreichbar
Ich habe außer seinem Namen keinerlei Kontaktdaten und der Mietvertrag alleine reicht zur Unmeldung ja nicht aus . Was kann ich tun?
5 Antworten
Wozu braucht man einen Mietvertrag um sich polizeilich umzumelden? Da du am 1.4. in deine neue Wohnung gezogen bist, hast du vorher ja auch schon mit dein Vermieter alles geklärt was dafür nötig ist. Mietvertrag , Zählerstände usw. Ummelden musst du dich schon selber, da hat doch dein Vermieter nix mit zu tun. Deine neue Anschrift solltest inzwischen ja schon längst deiner Versicherung, Bank, Arbeitgeber, Telefonanbieter usw. das du deine Post ja auch an deine neue Adresse bekommst, mitgeteilt haben. Ruf beim Einwohnermeldeamt immer mal wieder an ob denn jetzt offen ist und du vorbei kommen kannst. Das dauert dann nur wenige Minuten um dass auf dem Personalauseis zu ändern.
du hast einen gültigen Mietvertrag, bist im April eingezogen und alles ist gut. Falls du dich nicht beschwerden willst oder irgendwelche Probleme mit der Wohnung gibt, dann brauchst ja auch kein Kontakt zum Vermieter suchen. und das mit der polizeilichen Ummeldung, das machste die nächsten Tage sobald du einen Termin bekommst. mit der Ummeldung hat die Immoblienfirma nix zu tun. Die hat dir nur die Wohnung besorgt.
- hat die Polizei nix mit der Ummeldung am Hut.
- ist erst dann alles gut, wenn die Ummeldung erfolgt ist.
- ist die für die Ummeldung benötigte Wohnungsgeberbescheinigung (nicht der Mietvertrag) vom Wohnungsgeber oder von einer von ihm beauftragten Person oder Firma auszustellen. Wenn die Immobilienfirma von Vermittlung bis Vertragsabschluss alles für den Vermieter macht sind die verpflichtet eine solche Bescheinigung auszustellen. Weigern die sich, droht denen ein Bußgeld.
mit polizeilicher Ummeldung meint ich natürlich nicht die Polizei, natürlich das Rathaus beim Einwohnermeldeamt. Sorry wenn ich an alte Zeiten zurück gedacht habe.
Da bin ich doch ma froh das es bei mir nicht solch heckmeck gab. Aber andere Bundesländer andere Sitten.
Ich hab mein Mietvertrag ausgehändigt bekommen, bin umgezogen und hab mich dann zeitnah umgemeldet und das ohne "Wohnungsgeberbescheinigung". So einfach war das gewesen.
Da bin ich doch ma froh das es bei mir nicht solch heckmeck gab. Aber andere Bundesländer andere Sitten.
Das Melderecht ist seit 2015 einheitlich. Das gilt im Saarland, wie auch in Mecklenburg-Vorpommern. Die Unterschiede in der Handhabung hast du in jeder Stadt und nicht in jedem Bundesland.
Ich hab mein Mietvertrag ausgehändigt bekommen, bin umgezogen und hab mich dann zeitnah umgemeldet und das ohne "Wohnungsgeberbescheinigung".
Dann bist du sicher zuletzt vor 2015 umgezogen, denn seit der Einführung des Bundesmeldegesetzes am 01.11.2015 muss die Wohnungsgeberbescheinigung bei der Ummeldung vorgelegt werden.
Die Bundesländer haben seitdem kein eigenes Melderecht mehr.
So schnell schießt das Einwohnermeldeamt nicht.
Schreib dem Vermieter, dass Du nun dringend seine schriftliche Bestätigung zur Ummeldung brauchst.
Druck Dir gleich einen WohnungsgeberbescheinigungsformularvordruckausdemInternet aus, trage Deine Daten ein und schick das mit. Dann muss er es nur noch gegenzeichnen und zur Dir zurück schicken.
Das ist ja das Problem
Wohin ? Ich habe keine Adresse und keine Telefonnummer und auch keine Email:(
Das Bundesmeldegesetz regelt auch genau solche Fälle!
Ein Bußgeld musst du nur fürchten, wenn du deine Meldepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllst. Vorsatz schließ ich mal aus, und Fahrlässigkeit für den Zeitraum in dem die Behörde geschlossen war auch.
Maßgeblich ist die Zeit seit der die Behörde wieder geöffnet hat.
Zur Anmeldung des neuen Wohnsitzes brauchst du ja die Bescheinigung des Vermieters (Wohnungsgebers). Solltest du diese aus irgendwelchen Gründen nicht rechtzeitig erhalten, bist du nach § 19 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes verpflichtet dies der Meldebehörde mitzuteilen.
Tust du dies nicht kann dies als Fahrlässigkeit angesehen werden, wodurch ein Bußgeld gegen dich möglich ist.
ABER:Du bist bereits am 01.04.2020 in die neue Wohnung eingezogen. Die Tatsache, dass du in diesen zwei Monaten nicht bereits im Vorfeld eine Bescheinigung eingeholt hast kann man ebenfalls als fahrlässig betrachten.
Was du tun solltest:- melde dich bei deinen Einwohnermeldeamt
- schildere die Situation und gib an, dass du die Bescheinigung aktuell nicht bekommen kannst, die aber ummelden willst (frag dabei gleich nach ob du einen Termin o.ä. brauchst)
- du man dir wahrscheinlich mitteilen wird, dass du dich dann nicht ummelden kannst, schicke eine schriftliche Mitteilung an die Meldebehörde, dass du die Bescheinigung aktuell aus bestimmten Gründen nicht erhalten kannst (das dient dem Nachweis deiner Pflicht aus § 19 Absatz 2 BMG)
- kümmere dich so schnell wie möglich um die Bescheinigung und melde dich dann um
Und denk am Ende daran: Im Meldeamt sitzen auch nur Menschen, die die aktuelle Situation ja kennen. Und: Der Ton macht die Musik, also nicht unnötig laut werden wann mal was nicht so läuft wie man möchte.
In diesem Sinne: Alles Gute!
Dankeschön
Ich weiß trotzdem nicht wie ich den Vermieter erreichen soll da ich nur seinen Namen kenne und mehr nicht :(
Aber ich werde es so vortragen und sehen was passiert
Das ist die beste Antwort, die Du bekommen konntest.
Was die Wohnungsgeberbescheinigung anbelangt:
Du kannst keine besorgen, da sich Dein Vermieter Dir gegenüber bedeckt hält. Die Wohnung hat er über eine Immobilienfirma (praktisch anonym) vermietet, was absolut in Ordnung ist, nur hätte diese Firma schon von sich aus dafür sorgen müssen, dass Du die Bescheinigung bekommst. Hat sie nicht getan und Du kommst an der Stelle nicht weiter.
Schildere das dem Amt, teile denen den Namen des Vermieters mit und natürlich die genaue Adresse und Lage der Wohnung im Haus.
Entweder die Behörde forscht nun selbst über das Grundbuchamt nach, wer der Eigentümer Deiner Wohnung ist oder sie gibt Dir die Möglichkeit, dass Du beim Grundbuchamt die Auskunft bekommst (Wichtiger Grund!).
Wenn die Behörde das macht und auch feststellt, dass der grundbuchmäßige Eigentümer mit dem Namen, den Du als Vermieter genannt hast, übereinstimmt, wird sie direkt von diesem die Wohnungseberbescheinigung anfordern und gleichzeitig von diesem für sein Versäumnis ein hohes Bußgeld verlangen.
Stimmt der Name des Eigentümers nicht mit dem Namen des Vermieters überein, wird sie über den Eigentümer ermitteln, wer als Vermieter zur Zeit die Verfügungsgewalt über die Wohnung hat und dann wissen sie auch, wer der Übeltäter ist, der ohne eine solche Bescheinigung vermietet. Da bist Du aber schon außen vor.
Solltest Du über das Grundbuchamt den Eigentümer ermitteln müssen/dürfen, dann gehst Du im Grunde genauso vor. Sobald Du die Eigentümeradresse hast, schreibst Du diesen an und bittest um die Wohnungsgeberbescheinigung. Wenn Du sie nicht bekommst, meldest Du das wieder dem Einwohnermeldeamt. Auch in diesem Fall müsste der Eigentümer/Vermieter mit einem hohen Bußgeld rechnen. Aber Du hättest deswegen nichts zu befürchten.
Entweder die Behörde forscht nun selbst über das Grundbuchamt nach, wer der Eigentümer Deiner Wohnung ist oder sie gibt Dir die Möglichkeit, dass Du beim Grundbuchamt die Auskunft bekommst (Wichtiger Grund!).
Wenn die Behörde das macht und auch feststellt, dass der grundbuchmäßige Eigentümer mit dem Namen, den Du als Vermieter genannt hast, übereinstimmt, wird sie direkt von diesem die Wohnungseberbescheinigung anfordern und gleichzeitig von diesem für sein Versäumnis ein hohes Bußgeld verlangen.
Stimmt der Name des Eigentümers nicht mit dem Namen des Vermieters überein, wird sie über den Eigentümer ermitteln, wer als Vermieter zur Zeit die Verfügungsgewalt über die Wohnung hat und dann wissen sie auch, wer der Übeltäter ist, der ohne eine solche Bescheinigung vermietet. Da bist Du aber schon außen vor.
Solltest Du über das Grundbuchamt den Eigentümer ermitteln müssen/dürfen, dann gehst Du im Grunde genauso vor. Sobald Du die Eigentümeradresse hast, schreibst Du diesen an und bittest um die Wohnungsgeberbescheinigung. Wenn Du sie nicht bekommst, meldest Du das wieder dem Einwohnermeldeamt. Auch in diesem Fall müsste der Eigentümer/Vermieter mit einem hohen Bußgeld rechnen. Aber Du hättest deswegen nichts zu befürchten.
Das ist die Theorie. Mehr aber nicht.
Kenn keine Meldebehörde, die das so umständlich macht. In der Regel wirst du die Antwort kriegen, dass ohne die Bescheinigung keine Ummeldung erfolgen kann, und dass du diese besorgen sollst.
Nachforschungen über den Eigentümer werden weder gemacht, noch sind diese sinnvoll, da der Eigentümer nicht immer der Wohnungsgeber ist, und der Eigentümer in Bezug darauf auch nicht zur Auskunft verpflichtet ist.
Im vorliegendem Fall ist eindeutig die Immobilienfirma als beauftragte Stelle des Vermieters zuständig für das Ausstellen der Bescheinigung. Weigert sich diese eine Bescheinigung auszustellen, kann ein Bußgeld drohen.
Ich kenne unser Rathaus hier und hier ist eine Ummeldung definitiv auch ohne diese Bescheinigung möglich. Sollte die Bescheinigung vom Vermieter nicht dem Mieter übergeben worden sein und der Mieter teilt das der Behörde so mit, schreibt die Behörde den Wohnungsgeber selbst an und damit ist dann gleichzeitig zumindest eine Bußgeldandrohung verbunden.
Eigentümer in Bezug darauf auch nicht zur Auskunft verpflichtet ist.
Ich nehme an, auch hier wird die Behörde dann einfach mal davon ausgehen, dass der Eigentümer auch der Vermieter ist. Gegen ein entsprechendes Bußgeld könnte sich dann der Eigentümer immer noch zur Wehr setzen.
Die Immobilienfirma ist aber nicht der Wohnungsgeber. Vermutlich nur Makler und mit dem Vermitteln des Mietvertrags war wohl deren Aufgabe abgeschlossen. Insofern kann ich mir nicht vorstellen, dass der Immobilienfirma, die lediglich einen Mietvertrag vermittelt hat, ein Bußgeld drohen kann oder steht so etwas irgendwo im Gesetz?
Wenn es aber, womöglich von Stadt zu Stadt oder Bundesland zu Bundesland, unterschiedlich gehandhabt wird und vom Mieter zwingend die Wohnungsgeberbescheinigung gefordert wird, muss eben der Mieter die Nachforschungen, wie ich sie oben beschrieben habe ausführen. Er wird aber beim Grundbuchamt nichts erfahren, wenn kein wichtiger Grund vorliegt und den müsste ihm dann schon die Behörde liefern.
Grundsätzlich ist es aber vom Gesetz her nicht in Ordnung, wenn ein Einwohnermeldeamt die Anmeldung verweigert, weil die meldende Person keine Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen kann.
Für die Einwohnermeldeämter ist es sehr wichtig stets zu wissen, wer wo gemeldet ist und wenn die Ämter z. B. in einer großen Stadt ständig mehreren hundert oder gar tausend Leuten die Anmeldung verweigern würden, nur weil diese das Formular vom Vermieter nicht bringen können, hätte man von all diesen Leuten nicht den amtlichen Wohnsitz und das wäre eine unglaubliche Behördenschlamperei.
§17 des Meldegesetzes besagt, dass sich jeder, der eine Wohnung bezieht, innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde anzumelden hat. Da steht gar nicht, dass dazu die Wohnungsgeberbescheinigung notwendig ist.
Erst §19 verpflichtet den Vermieter zur Mitwirkung. Geschieht das nicht, kann es nicht Sache des Mieters sein den Vermieter zur Mitwirkung zu zwingen und das sieht das Gesetz auch nicht vor. Es reicht lt. Gesetz schon aus, wenn die meldende Person in so einem Fall der Behörde mitteilt, wer der Wohnungsgeber ist und wenn das nicht bekannt ist, muss die Behörde selbst tätig werden. So lese und interpretiere ich das Gesetz, denn nur die Behörde hat die Macht, über die Verhängung eines Bußgeldes den Vermieter zur Mitwirkung zu zwingen.
Deshalb mein enleitender Satz:
Das ist die Theorie. Mehr aber nicht.
Den Spagat zwischen Theorie und Praxis solltest du auch kennen.
Grundsätzlich ist es aber vom Gesetz her nicht in Ordnung, wenn ein Einwohnermeldeamt die Anmeldung verweigert, weil die meldende Person keine Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen kann.
Eure Stadtverwaltung ist dann eher die Ausnahme. Eine Ummeldung ohne bescheinigung ist bei uns, und im ganzen Landkreis nicht möglich. Ganz einfach damit die Behörden den Bescheinigungen nicht hinterherrennen müssen.
Theoretisch müssen sie dich ohne Bescheinigung anmelden und diese dann nachfordern. In der Praxis legst du dich erst mit dem Sachbearbeiter an, dann mit dessem Vorgesetztem, am Ende mittlerweile schon schriftlich mit dem Bürgermeister, danach evtl. noch mit der Aufsichtsbehörde, und bis dann irgendeine übergeordnete Stelle dir Recht gibt, hättest du die Bescheinigung schon drei mal gehabt.
Ich nehme an, auch hier wird die Behörde dann einfach mal davon ausgehen, dass der Eigentümer auch der Vermieter ist.
Davon habe ich auch nicht gesprochen. Ich habe gesagt dass der Eigentümer nicht immer der Wohnungsgeber ist, denn Wohnungsgeber und Vermieter sind nicht immer die gleiche Person.
Die Immobilienfirma ist aber nicht der Wohnungsgeber.
Richtig allerdings ist die Immobilienfirma bei solchen Vertragen zwischen Vermietern und Immobilienfirmen eine beauftragte PErson nach § 19 Absatz 1 Satz 2 BMG. Damit hat der Vermieter den Auftrag gegeben alles rund um die Vermietung zu übernehmen, also auch die Bescheinigung. Haftbar ist dann dafür die Firma.
Für die Einwohnermeldeämter ist es sehr wichtig stets zu wissen, wer wo gemeldet ist und wenn die Ämter z. B. in einer großen Stadt ständig mehreren hundert oder gar tausend Leuten die Anmeldung verweigern würden, nur weil diese das Formular vom Vermieter nicht bringen können, hätte man von all diesen Leuten nicht den amtlichen Wohnsitz und das wäre eine unglaubliche Behördenschlamperei.
- sind es nicht tausend Leute, denen die Anmeldung verweigert wird. Das sind in der Regel Einzelfälle in denen ein Bürger eine Bescheinigung nicht vorlegen kann. In der Regel wird man abgwiesen und muss dann erneut mit der Bescheinigung vorsprechen. Das erfolgt in fast allen Fällen auch so. Nur ganz selten bekommt ein Bürger die Bescheinigung überhaupt nicht, und nur darüber reden wir ja hier.
- jetzt stell dir anhand deines Beispieles mal vor, die Behörden müssten im Umkehrschluss tausend Leuten hinterherrennen und die Bescheinigung nachfordern.... Das macht keiner....
Bei deinen restlichen Anmerkungen zu § 17 und 19 verweise ich nochmal auf den Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Die Behörden machen sich die Arbeit so einfach wie möglich, und dabei ist es Regel dass ohne Bescheinigung wo gut wie nie eine Anmeldung erfolgt. Nur in Härtefällen.
Bist Du in einer solchen Behörde tätig oder woher weißt Du so genau Bescheid? Ich meine, es gibt gute Kommunalverwaltung und weniger gute. Weniger gute sorgen auch zuverlässig dafür, dass sie immer pleite sind. Bessere kümmern sihc um ihre Bürger und ihre Finanzen und werden dann stets von den schlecht verwalteten beneidet. Bei uns klappt es jedenfalls ganz gut.
Bist Du in einer solchen Behörde tätig oder woher weißt Du so genau Bescheid?
Ja, ich habe vor 7 Jahren meine Ausbildung abgeschlossen, und bin seither im Einwohnermeldeamt tätig (aufgrund der aktuellen Situation aber wechselnd freigestellt).
Ob eine Verwaltung ihre Arbeit gut macht oder nicht, sieht man nicht an den Finanzen, sondern wie reibungslos sie ihre Aufgaben erfüllt.
Wenn eine Behörde z.B. dafür sorgt, dass jeder anstandslos seine Meldepflicht erfüllt, weil sie ihre Bürger so gut wie möglich informiert, aber auch hart durchgreifen kann, dann erfüllt diese Behörde meiner Meinung nach ihre Aufgaben einwandfrei uns ist demnach "gut".
Das ist Deine Sicht der Dinge. Du meinst also, ein Einwohnermeldeamt funktioniert gut, wenn sie ohne auf den Wortlaut des Gesetzes zu achten, die Bürger, die sich anmelden wollen, schikaniert?
Wenn sie auf diese Weise auch noch dafür sorgt, dass u. U. viele hundert Bürger der Kommune nicht ordentlich gemeldet sind oder sogar Tausende?
Die Stadt hat dann z. B. offiziell nur 10000 Einwohner, obwohl in Wirklichkeit 15000 Einwohner in der Stadt wohnen, Infrastruktur nutzen und auch sonst jede Menge Kosten verursachen.
Dazu kommt: Wenn Ihr Eure Bürger per Bußgeld dazu zwingen wollt, Dokumente herbei zu schaffen, die sie nicht herbei schaffen können und die Bürger wehren sich dagegen, gehen also zum Anwalt und der prozessiert dann gegen die Kommune, dann gibt es vermutlich auch von dieser Seite her eine unnötige Verschwendung von Steuergeldern für verlorene Prozesse und die Anwälte freuen sich.
Deine Sicht der Dinge kann ich nicht nachvollziehen und ich weiß, dass hier das Einwohnermeldeamt anders arbeitet.
Nun mach dich nicht selbst lächerlich!
Dein Beispiel mit den 10.000 Einwohner ist goldwert! Unsere Gemeinde hat nämlich so viele Einwohner. Weißt du wie viele Leute sich im Monat im Schnitt bei uns ummelden? 20 - 30. Und dass sind viele, der Wohnungsmarkt ist bei uns umkämpft. Gehen wir mit 25 mal von der goldenen Mitte aus. Das sind 300 Ummeldungen im Jahr.
Nach deiner Logik und nach deinen Zahlen gibt es also in einer 10.000 Einwohnergemeinde 5000 Fälle, in denen der Bürger die Bescheinigung vom Wohnungsgeber gar nicht bekommt, und sich daher nicht ummelden kann. Lächerlich!
Weißt du wie oft ich in meiner Karriere schon den Fall hatte, dass ein Bürger ausgesagt hat, sein Vermieter würde ihm keine Bescheinigung ausstellen, bzw. er kann die Bescheinigung generell nicht einreichen?... Noch gar nicht. Das ist bei uns, seit dem es diese Pflicht gibt (November 2015) noch nicht einmal vorgekommen.
Jeder Bürger der bei uns ohne Bescheinigung ankommt wird erstmal wieder weggeschickt mit der Bitte diese doch vorher beim Vermieter einzuholen. Und jeder kam bisher kurze Zeit später erneut mir einer Bescheinigung zu uns. Und noch niemand hat sich darüber beschwert, weil eigentlich jedem klar ist, dass man sich in der Regel nicht auf "Zuruf" ummelden kann. Dann könnte sich ja jeder irgendwo anmelden wo er wollte, auch wenn er dort nicht wohnen würde.
Eine Meldeadresse ist Grundlage für viele Sozialleistungen etc. und wird daher von so gut wie allen Gemeinden nicht ohne Nachweis gemeldet.
Und Schikane ist was ganz anderes...
Im hier beschriebenem Fall des FS muss natürlich die Meldung des Mieters erfolgen, dass er eine solche Bescheinigung nicht bekommt. Auch in solchen Fällen bitten wir den Bürger erst nochmal den Vermieter zu kontaktieren bevor eine Ummeldung erfolgt. Schlägt das fehl, lassen wir uns die Daten des Vermieters geben, und kontaktieren Ihn unter Androhung eines Bußgeldes eine solche Bescheinigung auszustellen (konkret in diesem Fall die Firma als beauftragte Person des Wohnungsgebers).
Stellt sich natürlich raus, dass der Bürger diese Meldung in fahrlässiger Weise nicht oder zu spät abgegeben hat, kann ein Bußgeld folgen. Da dadurch die Meldefrist verpasst wurde.
Nun reiss Dich mal zusammen:
Nach deiner Logik und nach deinen Zahlen gibt es also in einer 10.000 Einwohnergemeinde 5000 Fälle, in denen der Bürger die Bescheinigung vom Wohnungsgeber gar nicht bekommt, und sich daher nicht ummelden kann. Lächerlich!
Ich meine natürlich nicht in 1 Jahr, sondern in vielen Jahren.
Jeder Bürger der bei uns ohne Bescheinigung ankommt wird erstmal wieder weggeschickt mit der Bitte diese doch vorher beim Vermieter einzuholen. Und jeder kam bisher kurze Zeit später erneut mir einer Bescheinigung zu uns. Und noch niemand hat sich darüber beschwert, weil eigentlich jedem klar ist, dass man sich in der Regel nicht auf "Zuruf" ummelden kann. Dann könnte sich ja jeder irgendwo anmelden wo er wollte, auch wenn er dort nicht wohnen würde.
Einmal wegschicken geht ja. Aber beim Fall der Fragestellerin geht es darum, dass sie schlicht nicht in der Lage ist, eine solche Bescheinigung zu beschaffen.
Und wie meinst Du, dass das früher war, bevor es diese Bescheinigung gab? Ach, das war gewiss noch vor Deiner Zeit, aber es ging jederzeit, denn die Gemeinden hatten schließlich die Möglichkeit der Nachprüfung, wenn etwas zweifelhaft erschien. Man wollte einfach ein Stück mehr Bürokratie, was man zumindest bei der Abmeldung sehr schnell wieder abgeschafft hat.
Und im vorletzten Absatz bestätigst Du dann, was ich die ganze Zeit meine. Erst lehnst Du Dich sehr weit aus dem Fenster und dann ruderst Du zurück. Toll! Das hättest Du Dir alles glatt sparen können.
Übrigens nochmals zu Schikane: In Deinem kleinen 10000 EW-Nest mag es durchaus unproblematisch sein, wenn Bürger einfach mal wieder unverrichteter Dinge weggeschickt werden. Es gibt aber Großstädte, wo die Leute für einen solchen Akt Urlaub nehmen müssen und stundenlang in Schlange anstehen. Dann werden sie einfach weg geschickt? Das soll dann keine Schikane sein?
als mitarbeiter einer behörde: dir wird nix passieren, also es gibt kein bußgeld. da die behörde geschlossen war konntest du dich ja nicht anmelden. bei unserer behörd (kfz-zulassung) gibt es auch kein bußgeld, wenn du im april umgezogen bist und erst jetzt das fahrzeug ummeldest. es ist höhere gewalt
Prinzipiell gilt die Meldepflicht unabhängig von höherer Gewalt.
Anders sieht es dabei aus, ob ein Bußgeld verhängt werden kann. Ordnungswidrig handelt nach dem Bundesmeldegesetz nämlich nur der, der vorsätzlich oder fahrlässig handelt. Vorsatz kann man ausschließen in der Regel, Fahrlässigkeit muss im Einzelfall geprüft werden.
Für den Zeitraum, indem die Behörde geschlossen war kommt Fahrlässigkeit definitiv nicht in Frage. Allerdings für die Zeit danach!
Nach § 19 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes ist man verpflichtet der Meldebehörde mitzuteilen, dass man die Wohnungsgeberbescheinigung nicht, oder nicht rechtzeitig bekommt. Kommt man dieser Pflicht (auch durch Unwissen) nicht nach, kann dass als Fahrlässigkeit ausgelegt werden, und schon hat man eine rechtliche Grundlage für ein Bußgeld.
Eh. Jahaa. Immer langsam.
Für die Behörden ist es effektiver (und billiger!), auf die Durchsetzung von OWI-Ansprüchen abzusehen, wenn die Bürger mit der Zeit von alleine kommen. Wenn sich herum spricht, dass die Behörden plötzlich fiese werden, kommen alle Bürger mit irgendwelchen Anliegen immer am nächsten Ersten, anstatt über den Monat stochastisch verteilt.
Da zitiere ich mich doch glatt selbst nochmal:
Fahrlässigkeit muss im Einzelfall geprüft werden
Daher kannst du nicht pauschal sagen, dass sich derartige Einzelfälle rumsprechen und ein Run auf die Behörden beginnt.
Sollte die Behörde z.B. mit Terminen arbeiten, kommt es die Behörde nicht teurer durch den Andrang. Überstunden entstehen dadurch in der Regel nicht. Die Termine finden dann eben nicht gerade kurzfristig statt (was wieder Berücksichtigung bei der Frage zur Fahrlässigkeit findet).
Die Ausstellung von Bußgelder dient ja aber nicht dazu um die Bürger abzukassieren. Bußgelder dienen dazu Bürger auf Fehlverhalten hinzuweisen, und durch eine Sanktionierung das Fehlverhalten möglichst für die Zukunft abzustellen.
Wo also Augen zugedrückt werden können, werden Sie in der Regel auch zugedrückt.
ABER: Die Argumente, dass es billiger oder effizienter wäre, sind keine Argumente die ein Bürger im Einspruch anbringen kann, solange ein Bußgeld eine Rechtsgrundlage hat.
Schildern Sie Ihr Problem unter Vorlage des Mietvertrages beim Amt.
Die Vermittlung der Wohnung lief über eine Immobilienfirma , ich hatte und habe nach wie vor keinen Kontakt zum Vermieter seit Abschluss des Mietvertrages und die Immobilienfirma hilft mir auch nicht weiter da sie nicht mehr zuständig sind nach Abschluss des Vertrages