Frist für Ummeldung des Wohnsitzes überschritten: Muß ich mit einer Strafe rechnen?
Mir ist etwas sehr Dummes passiert, ich habe durch viel Trubel und privaten Problemen vergessen meinen Wohnsitz nach dem Umzug umzumelden.. Leider war der Umzug bereits vor ein paar Monaten... Eingefallen ist es mir leider nur da ich von der Gesetzesänderung zur Wohnungsanmeldung ab 01.11.15 gehört habe :-(
Nun würde mich interessieren ob ich mit einer sehr hohen Strafe zu rechnen habe und ob ich vom Vermieter auch eine Bescheinigung brauche, da der Umzug ja noch vor dem 01.11.15 war...
Vielen Dank für die Hilfe!!
1 Antwort
Nein, musst Du nicht. Du gehst zum Einwohnermeldeamt und meldest den Wohnsitzwechsel nachträglich. Dann wirst Du auch keine Vermieterbescheinigung brauchen.
Mit einer Strafe müßtest Du nur rechnen, wenn Du Dich nicht ummeldest und irgendwann kommt man Dir drauf.
Danke für die Auszeichnung. Interessant zu lesen, dass das EWA die Vermieterbescheinigung jetzt auch rückwirkend will.
Danke für die Antwort! War inzwischen auf dem Einwohnermeldeamt und hab erfahren dass ich doch auch rückwirkend die Vermieterbescheinigung brauche.... ob ich Strafe zahlen muss weiß ich noch nicht, ich hoff mal das beste :-)