Mietbescheinigung für ALG2 pflicht?
Hallo!
Ich habe meinen Erstantrag für ALG2 gestellt und alle erforderlichen Angaben laut der Checkliste des Jobcenters abgegeben. Jetzt bekam ich Post und das Jobcenter fordert jetzt eine Mietbescheinigung vom Vermieter obwohl das nichtmal in der Checkliste angekreutzt wurde. Ich möchte meinem Vermieter darüber nicht informieren, dass ich ALG2 beziehe zwecks Mobbing, Schikane etc. da ich beim Einzug noch gearbeitet habe und mein Vermieter sich lauthals über meine Vormietering, die ebenfalls Hartz 4 Empfängerin war, lustig gemacht hat und sie als Sozialschmarotzerin bezeichnete. Kann ich auf eine Bewilligung hoffen ohne Mietbescheinigung?
7 Antworten
Eine Mietbescheinigung wird unter Anderem auch verlangt bei einem Wohngeld Antrag.
Du mußt dem Vermieter nicht den Grund für diese Bescheinigung nennen.
Du kannst dem JobCenter doch deinen Mietvertrag vorlegen. Es gibt aber auch ein neutrales Mietbescheinigungsformular, das man auch für die Wohngeldstelle benötigt. Da muss der Vermieter die Nebenkosten aufschlüsseln.
Zur Ausstellung dieser Bescheinigung ist er gesetzlich verpflichtet.
Hallo erstrmal,
Du solltest Dich nicht für ALG2 schämen. leider ist die Mietbescheinigung (mit welcher das Amt errechnet wieviel dazugezahlt wird) pflicht. Wiederum beweist Du deinem Vermieter verantwortungbewusstsein und ALG2 ist den meisten Vermietern ganz recht, denn es bedeutet pünktliche Mietzahlung vom Staat.
MfG
J.Ahrens
.... bei uns ja, viel Glück.
Ich habe hier das gefunden.