möbliertes Apartment (ohne Ummeldung)?
kann man ohne Anmeldung bzw. Ummeldung möbliertes Apartment für 6 Monate mieten?
6 Antworten
Das war wohl mal so.Ist aber schon 2015 geändert worden.
Bereits am 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Mieter müssen jetzt bei An – oder Ummeldung auf dem Bürgeramt eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.
Der Grund: In Zukunft sollen dadurch Scheinanmeldungen verhindert werden. Dieses Gesetz gilt auch für das Zeitwohnen. Mieter, die bereits in Deutschland gemeldet sind, müssen sich erst anmelden, wenn sie länger als 6 Monate in Berlin leben. Bei denjenigen, die direkt aus dem Ausland kommen, sind es drei Monate. Bei kürzeren Aufenthalten ist eine Anmeldung nicht nötig.
https://crocodilian.de/zeitwohnen-blog/wohnungsgeberbestaetigung-fuer-wohnen-auf-zeit/
also falls weniger 6 Monate dann ohne Anmeldung möglich ?
Wenn man in Deutschland bereits mit einem Hauptwohnsitz gemeldet ist und der Aufenthalt in dem Apartment nicht länger als 6 Monate geht, braucht man sich hier nicht anmelden.
Und das ist deutschlandweit gleich, hängt nicht vom Bundesland ab, da es in §27 Abs. 2 BMG so geregelt ist.
Es macht keinen Unterschied, ob das Apartment möbliert oder unmöbliert ist. Was aber wichtig ist, dass es weniger als 6 Monate sind. Das gilt dann eben als "vorübergehender Aufenthalt": https://www.frag-einen-anwalt.de/Zweitwohnsitz-Halbes-Jahr--f292199.html
Allerdings habe ich auch schon einmal gelesen, dass es hier auf das Bundesland ankommt, und in manchen Bundesländern eine kürzere Frist gilt! Also lieber noch mal googeln oder das Gesetz anschauen, dass dieser Anwalt da nennt.
Du kannst es auch für sechs Jahre mieten, ohne dich an- oder umzumelden...
Warum sollte ein Gesetz geändert werden das nur deinem Schutz dient? Also nein.
Es muss der 2.Wohnsitz gemeldet werden.
Sind Meldegesetze generell unsinnig?
Ach, das Gesetz "dient" irgend jemandem?